CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

News & Beiträge

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK): Konsultation zur Neufassung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

Die DCGK-Regierungskommission hat am 6.11.2018 einen Entwurf einer Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgelegt, der die Akzeptanz und Verständlichkeit dieses Normenwerks erhöhen soll. Alle Stakeholder (z.B. Kapitalgeber, Vorstände usw.) sind eingeladen, sich an der Konsultation (gemeinsamen Beratung) zu beteiligen.


 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Ziel der Reform ist es, die bislang nur in Grenzen feststellbare Akzeptanz des Kodex bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen, indem der Kodex verschlankt, neu strukturiert und lesbarer gemacht wird. So wurde ein unüberschaubares Nebeneinander von gesetzlich legitimiertem Kodex einerseits und einer Vielzahl von Voting Guidelines (Richtlinien für die Ausübung von Aktionärsstimmrechten) andererseits beklagt. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Regierungskommission dazu entschlossen, eine neue Fassung zu entwerfen, die dem entgegenwirken soll. Der Entwurf ist nun fertig und unter https://www.dcgk.de/de/konsultationen/aktuelle-konsultationen.html abrufbar.

 

 

Lösung

Insbesondere mit neuen Empfehlungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und zur Vorstandsvergütung soll der Kodex für möglichst viele Stakeholder Standards setzen. Bei der Neufassung hat sich die Kommission von den folgenden Zielen leiten lassen:

  • Kodex, der den internationalen Stand der Diskussion widerspiegelt
  • Stärkerer, nicht schwächerer Kodex
  • Hohe Relevanz bei allen Stakeholdern des Kodex: Aufsichtsrat, Vorstand, Investoren, Gesellschaft
  • Bestmögliche Beurteilung der konkreten Corporate Governance durch sinnvolle, umfassende Transparenz
  • Deutsches Corporate Governance-System nachvollziehbar machen
  • Fokus auf das Wesentliche: ein Drittel weniger Wörter
  • Verständlichkeit
  • Lange Gültigkeit
  • Berücksichtigung der Änderungen durch das ARUG II (AktionärsrechteRL-Umsetzungsgesetz).

 

 

 

Praxishinweise:

  • Ein wesentlicher Schwerpunkt ist beim Thema „Vorstandsvergütung“ gesetzt worden: Dem Prinzip „Pay for Performance“ (erfolgsabhängige Vergütung) soll mehr Geltung verschafft werden. Es werden Anreize empfohlen, vor allem die Geschäftsstrategie zu fördern. Daneben ist aber auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Vergütungen ein wichtiges Anliegen der Regierungskommission.
  • Das IDW hat sich bereits am 6.11.2018 geäußert: „Der jüngste Entwurf enthält anspruchsvolle Empfehlungen und ist so auch für die von institutionellen Investoren künftig aufzustellenden Mitwirkungspolitiken als Soll-Objekt guter Unternehmensführung hervorragend geeignet.
  • Bis zum 31.1.2019 besteht die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen. Das sollten insbesondere auch im Mittelstand tätige Führungskräfte tun, da sonst die Gefahr besteht, dass die Neufassung nur die Handschrift der Großunternehmen trägt. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an regierungskommission@dgck.de.

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, Coesfeld

 

 

BC 12/2018 

becklink411877

 

Rubriken

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü