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Referentenentwurf zur Umsetzung der elektronischen Finanzberichterstattung (ESEF)

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen aus der EU-Richtlinie 2013/50/EU hinsichtlich des EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) veröffentlicht. Nach den Vorschlägen des RefE sollen Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1.1.2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden.


 

 

Praxis-Info!

Ab dem 1.1.2020 gibt es für die Finanzberichterstattung ein verpflichtendes digitales Berichtsformat (XHTML = EXtensible HyperText Markup Language-Format) für Emittenten, deren Wertpapiere innerhalb der EU notieren. Für den IFRS-Konzernabschluss muss das XHTML-Format zusätzlich mit XBRL-Etiketten anhand der IFRS-Taxonomie versehen werden. Eine Schonfrist zur Etikettierung bis 2022 gibt es für den Konzernanhang. Die ca. 5.300 IFRS-Konzernabschlüsse müssen Unternehmen in Europa künftig im ESEF anhand der IFRS-Taxonomie veröffentlichen.

Am 20.9.2019 hat das BMJV gemeinsam mit dem BMF nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen aus der EU-Richtlinie 2013/50/EU (Transparenzrichtlinie-Änderungs-RL) im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte an die zu beteiligenden Verbände und Fachkreise zur Konsultation gestellt.

Wesentlicher Inhalt des RefE sind folgende Änderungen der handelsrechtlichen Anforderungen an die Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen:

  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen, von Lage- und Konzernlageberichten sowie zugehöriger (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide im XHTML-Format.
  • Etikettierung der durch die ESEF-VO vorgegebenen Informationen in IFRS-Konzernabschlüssen mithilfe der ESEF-Taxonomie durch Inline-XBRL (iXBRL).
  • Formvorgaben für die elektronische Unterzeichnung der Abschlüsse und Bilanzeide.

Auch die Offenlegungs-, Abschlussprüfungs- und Bilanzkontrollregeln sollen künftig an diese elektronischen Dokumente anknüpfen. Im Gesellschaftsrecht soll zudem die Internetpublizität von Jahres-/Konzernabschlüssen oder zur Beschlussfassung zwingend sein und die Auslage im Geschäftsraum ablösen. Das Wertpapierhandelsrecht bliebe nach den Änderungen des RefE grundsätzlich unverändert.

Das Gesetzgebungsvorhaben ist zeitkritisch, denn die neuen Formatvorgaben sollen erstmals auf Abschlüsse anzuwenden sein, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufzustellen sind.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 11/2019

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