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Klimabezogene Berichterstattung im EU-Fokus

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

Eine am 20.3.2019 abgeschlossene Konsultation zur Berichterstattung wertet die EU-Kommission nun aus. Es handelt sich um nichtfinanzielle Aspekte unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen. Die Auswertung soll in die Erarbeitung eines Anhangs zu den (unverbindlichen) EU-Leitlinien einfließen.


 

 

Praxis-Info!

 

Hintergrund und Problemstellung

Mit Blick auf die Berücksichtigung nichtfinanzieller Aspekte in der Berichterstattung wurde in Deutschland die Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial-Reporting- Directive) mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Das Gesetz ist am 19.4.2017 in Kraft getreten (vgl. dazu z.B. Hillmer, CSR-Berichterstattung: Best Practices aus der Erstanwendung, auf der BC-Homepage hier).

Die EU-Kommission wird ihre im Juni 2017 veröffentlichten Leitlinien zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen überarbeiten und um einen Anhang zu klimabezogenen Informationen erweitern. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, ausreichende, verlässliche und vergleichbare Informationen über ihre klimabezogenen Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die seitens des Kapitalmarkts nachhaltige Investitionen begünstigen und damit letztlich zur Senkung der CO2-Emissionen und Erreichung der Klimaziele beitragen sollen.

 

 

Lösung

Beispielsweise sollen Unternehmen im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung beschreiben, wie sich der Klimawandel kurz-, mittel- und langfristig auf das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens auswirken könnte. Angestrebt wird insbesondere auch, dass Unternehmen eine längerfristige Perspektive einnehmen, als es im Rahmen der finanziellen Berichterstattung üblich ist. Darüber hinaus sollen Unternehmen darüber berichten, welche klimabezogenen Risiken identifiziert wurden und wie mit diesen Risiken umgegangen wird. Um eine bessere Vergleichbarkeit klimabezogener Informationen zu ermöglichen, wird die Verwendung von Schlüsselgrößen (Key Performance Indicators) vorgeschlagen.

Die EU-Kommission wird bei der Aktualisierung ihrer Leitlinien neben den Konsultationsergebnissen insbesondere auch die sog. TCFD-Empfehlungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen berücksichtigen. Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan hatte die EU-Kommission eine Technical Expert Group (TEG) eingesetzt, die sich u.a. mit der Erweiterung der non-binding guidelines zur EU-CSR-RL um die Empfehlungen der vom G20 Financial Stability Board eingesetzten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) befasst. Diese Expertengruppe hat Anfang Januar 2019 einen Bericht (Report on Climate-related Disclosures) vorgelegt. Mit dem neuen Bericht soll nachvollziehbar werden, wie der Klimawandel nicht nur die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch wie das Unternehmen selbst auf den Klimawandel einwirkt.

 

 

Praxishinweise:

  • Die EU-Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen sind im ABlEU veröffentlicht unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52017XC0705(01)&from=EN. Die Änderungen sollen etwa Mitte 2019 verabschiedet werden.
  • Zu dem TCFD-Bericht hat das IDW am 31.1.2019 Stellung genommen: Hiernach ist eine Fortentwicklung der (nichtfinanziellen) Lageberichterstattung zu begrüßen, da bei den TCFD-Empfehlungen der Fokus auf Aspekten liegt, die Risiken für die künftige Entwicklung des berichtenden Unternehmens sind, während Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig Auswirkungen, also Risiken, die sich durch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen für Dritte oder die Umwelt ergeben, fokussieren. Hindernisse für eine Vereinheitlichung sieht das IDW derzeit insbesondere in nicht einheitlichen Auffassungen von Wesentlichkeit und Risiken. Den Bericht der Expertengruppe über die Offenlegung klimarelevanter Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190110-sustainable-finance-teg-report-climate-related-disclosures_en.pdf.
  • Bilanzexperten, die sich näher mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen befassen wollen, sei zur Vertiefung insbesondere das Positionspapier „The Sustainable Development Goals and the future of corporate reporting“ empfohlen, das unter http://integratedreporting.org/wp-content/uploads/2019/02/The-Sustainable-Development-Goals-and-the-future-of-corporate-reporting-1.pdf seit dem 28.2.2019 abrufbar ist. Es ist aus der Zusammenarbeit internationaler Standardsetzer entstanden, die sich für die Entwicklung besserer Richtlinien für das Reporting über nachhaltige Entwicklungsziele einsetzen: Carbon Disclosure Project, Climate Disclosure Standards Board, Global Reporting Initiative, International Integrated Reporting Council, International Organization for Standardization, Sustainability Accounting Standards Board.
  • Da es sich hierbei zweifellos um ein immer bedeutsamer werdendes Zukunftsthema handelt, sind selbstständige Bilanzbuchhalter gut beraten, sich insoweit weiterzubilden und sich als Kompetenzzentrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweisen.

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, Coesfeld

 

BC 4/2019 

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