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CSR-Berichterstattung: Best Practices aus der Erstanwendung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

Die Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR = Corporate Social Responsibility) ist in der Praxis angekommen: Wie konkret die Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 2017 ausgefallen sind, lässt sich aus den am 26.9.2018 in Frankfurt/M. vorgestellten Studienergebnissen einer DAX-160-Auswertung über nichtfinanzielle Berichterstattungen ablesen.


 

 

Praxis-Info!

 

Hintergrund

Seit dem Geschäftsjahr 2017 müssen die neuen Vorschriften des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes in bestimmten Unternehmen angewendet werden. Die Frist zur Veröffentlichung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist (bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr) am 30.4.2018 abgelaufen.

Anlässlich des PwC-Expertenforums am 25./26.9.2018 wurden in Frankfurt/M. Studienergebnisse einer DAX-160-Auswertung über nichtfinanzielle Berichterstattungen zum Geschäftsjahr 2017 präsentiert. In Rahmen der Studie wurde eine Analyse von 129 nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichten gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) vorgenommen, die bis Ende März 2018 von Unternehmen des DAX160 (DAX30, MDAX, SDAX, TecDAX) veröffentlicht wurden. Nicht enthalten sind Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr und Unternehmen, die im DAX160 nicht berichtspflichtig waren, etwa wegen Unterschreitung der Größenkriterien (durchgeführt wurde die Studie anhand eines strukturierten Fragenkatalogs und in Kooperation mit der Universität Hamburg, Lehrstuhl Prof. Dr. A. Bassen).

Was können mit CSR-Themen befasste Bilanzbuchhalter, Controller, CFOs etc. aus den ersten Erfahrungen mitnehmen?

 

 

Lösung

Berichtspflichten bestehen hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Umweltbelange (u.a. Emissionen, Energieverbrauch),
  • Arbeitnehmerbelange (u.a. Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz),
  • Sozialbelange (u.a. Dialog auf kommunaler & regionaler Ebene),
  • Achtung der Menschenrechte (Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen),
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung (bestehende Instrumente),
  • weitere Aspekte (gegebenenfalls weitere Sachverhalte).

Als Besonderheiten der Ausgestaltung im deutschen Recht verwies die Studienleiterin Nicolette Behncke (PwC-Partnerin am Standort Frankfurt/M.) auf eine kürzere Veröffentlichungsfrist (vier anstatt sechs Monate gemäß Richtlinie), auf die Prüfungspflicht des Aufsichtsrats und auf die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat eine externe inhaltliche Überprüfung beauftragen kann. Dies führt ihrer Überzeugung nach zur Verbesserung der nichtfinanziellen Berichterstattung und zur Harmonisierung finanzieller und nichtfinanzieller Berichte. Derzeit sei eine verstärkte strategische Diskussion über nichtfinanzielle Belange aufgrund der Prüfungspflicht des Aufsichtsrats zu beobachten. Auch sei eine Beschleunigung der integrierten Berichterstattung infolge einheitlicher Prozesse und Zeitvorgaben für finanzielle und nichtfinanzielle Informationen festzustellen. Die Entwicklung von good practices (vorbildlichen/bewährten Praktiken) habe bereits begonnen.

Hinsichtlich der Verortung der Berichterstattung hat die Studie eine sehr heterogene (verschiedenartige) Berichtslandschaft ergeben, da praktisch jede gesetzlich zulässige Variante zur Anwendung gekommen ist. Als beliebteste Form hat sich die Veröffentlichung als eigenständiger Bericht im Internet herausgestellt. Die Integration in eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde vor allem von Unternehmen mit entsprechender Berichterstattungshistorie gewählt. Ebenfalls häufig angewandt wurde die Veröffentlichung als Abschnitt des Lageberichts oder als Kapitel im Geschäftsbericht. Nur wenige Unternehmen integrieren bisher die Inhalte vollständig in den Lagebericht.

Auf der Grundlage des gesetzgeberischen Ziels der Vergleichbarkeit empfahl die Referentin folgende Vorgehensweisen:

  • Finden Sie einen Mittelweg zwischen unternehmensindividuellen Besonderheiten und erhöhter Transparenz:
    – Orientierung an der Branche bzw. Peer Group (Gruppe von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen);
    – eindeutige Kennzeichnung der Pflichtbestandteile bei Integration in andere Berichte;
    – Verzicht auf zahlreiche Berichtsformate (nichtfinanzielle Erklärung, Nachhaltigkeitsbericht, GRI-Bericht/Tabelle).
  • Setzen Sie sich als mittelfristiges Ziel einer vergleichbaren und kompakten Berichterstattung die volle Integration des nichtfinanziellen Berichts in den Lagebericht.

Hinsichtlich der Darstellung und der Kommunikation der einzelnen sog. Aspekte wurde festgestellt, dass eine deutliche Mehrheit der Unternehmen zu fünf Aspekten berichten, wobei alle auf die Mitarbeiterbelange eingehen.

 

 

Arbeitnehmerbelange

100%

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

97%

Sozialbelange

89%

Umweltbelange

84%

Achtung der Menschenrechte

82%

Weitere wesentliche Aspekte

29%

Weitere freiwillige Aspekte

9%

 

 

Praxishinweise:

  • Als lobenswerte Beispiele führte Behncke den nichtfinanziellen Bericht der Merck KGaA an. Hier gebe es ein innovatives Online-Format auf der Internetseite mit einfacher Navigation vom Allgemeinen zum Speziellen als Primärberichterstattung. Auch beim Nachhaltigkeitsbericht der BMW Group sei eine transparente Integration der CSR-Berichterstattung mittels Trennung von Pflicht und Kür in farblicher Abgrenzung gegeben.
  • Die Auswertung der Studie führte zu dem Ergebnis, dass Kennzahlen häufig ohne Steuerungsrelevanz verwendet werden. Unternehmen haben offenbar Schwierigkeiten, sinnvolle KPIs (Key Performance Indicators, d.h. wesentliche Leistungskennzahlen) zu finden, so nicht nur, aber insbesondere zu den Aspekten „Antikorruption/Bestechung“, „Menschenrechte“ und „Sozialbelange“. Schon der Management-Papst Peter Drucker wusste, dass Kennzahlen wertvolle Einblicke in die Unternehmensprozesse vermitteln: „What gets measured gets managed“ (Was gemessen wird, wird gemanagt und damit abgearbeitet). Deshalb ist mit Behncke ein Ausbau der Kennzahlenberichterstattung zu mehr Steuerungsrelevanz zu empfehlen.

 

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, Coesfeld


BC 11/2018

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