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IASB beabsichtigt kurzfristige Änderung des IFRS 16

Dr. Corinna Boecker

 

Die Corona-Pandemie kann sich auch auf die Mietverhältnisse und die dahinter stehenden Mietzahlungen bzw. Vertragsvereinbarungen auswirken. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das IASB eine kurzfristige Änderung von IFRS 16 für das Jahr 2020, um zu verhindern, dass sich durch Corona bedingte Zugeständnisse der Vermieter auf die Bilanzierung auswirken.


 

 

Praxis-Info!

Im Zuge der Corona-Pandemie gewähren Länder weltweit den betroffenen Unternehmen unterschiedliche Erleichterungsmöglichkeiten. In vielen Fällen kommt es auch zu Zugeständnissen der Vermieter dergestalt, dass ausstehende Mietzahlungen gestundet oder Mietraten verringert werden. Grundsätzlich wirken sich Änderungen am vereinbarten Mietverhältnis (Preisnachlass) auf die bilanzielle Erfassung dieser Verträge aus; denn IFRS 16 verlangt bei Vorliegen von sog. lease modifications regelmäßig eine recht aufwendige Neubewertung der zugehörigen Leasingverbindlichkeit. Je nach Anzahl der vorhandenen Leasingverhältnisse und dem Umfang der erforderlichen Bewertungsmaßnahmen ist dies während der Corona-Pandemie in der Praxis nur schwer umsetzbar. Hinzu kommt, dass möglicherweise bei einer Entspannung der Situation und einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage die Modifikationen am Vertragsverhältnis wieder rückgängig gemacht werden, was dann eine wiederholte Neubetrachtung zur Folge hätte.

Vor diesem Hintergrund schlägt das IASB vor, die Leasingnehmer zeitnah unter bestimmten Voraussetzungen – und auch zeitlich befristet – von der Pflicht zur Beurteilung von coronabedingten Vertragsänderungen mit Blick auf die Bilanzierung von IFRS 16 zu befreien. Dies bedeutet: Es wird so getan, als ob es zu keiner Veränderung im Leasingverhältnis gekommen sei. Das IASB beabsichtigt, diese vorgeschlagene Modifikation lediglich für solche Mietzugeständnisse zu schaffen, die im Kalenderjahr 2020 fällige Mietzahlungen reduzieren.

Aufgrund der aktuellen zeitlichen Herausforderung gewährte das IASB eine Kommentierungsfrist nur bis zum 8.5.2020 und verfolgt das Ziel, die finalen Änderungen an IFRS 16 noch im Mai 2020 zu veröffentlichen.

 

WP/StB Dr. Corinna Boecker,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 6/2020 

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