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Erleichterungen für Leasingnehmer bei COVID-19-bedingten Mietzugeständnissen

Christian Thurow

IDW-Schreiben vom 24.2.2021 zum IASB Exposure Draft ED/2021/2 “Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021“

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das International Accounting Standards Board (IASB) die geplante Verlängerung der aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Erleichterungen für Leasingnehmer begrüßt.


Praxis-Info!

Im Mai 2020 hat das IASB eine zeitlich begrenzte praktische Erleichterung für Leasingnehmer veröffentlicht. Danach darf im Fall von COVID-19-bedingten Mietzugeständnissen – wie z.B. Stundung von Mietraten oder der Gewährung von Mietpreisnachlässen – auf eine Beurteilung, ob eine Modifikation des Leasingverhältnisses im Sinne von IFRS 16 vorliegt, grundsätzlich verzichtet werden.

Aufgrund des andauernden Pandemiegeschehens hat das IASB in seinem Exposure Draft ED/2021/2 “Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021“ vorgeschlagen, die geltenden Erleichterungsregelungen um ein Jahr zu verlängern. In seinem Schreiben an das IASB begrüßt das IDW diesen Vorschlag. Zusätzlich schlägt das IDW vor: Leasingnehmer, die bislang nicht von der Erleichterungsregelung Gebrauch gemacht haben, sollten diese Entscheidung ändern dürfen. Das IDW weist darauf hin, dass eine Verlängerung der Erleichterungsregelung eine Übernahme des geänderten IFRS 16 in europäisches Recht voraussetzt.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

BC 4/2021

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