CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

News & Beiträge

Basiszins nach IDW S 1 zum 1.4.2021 mit gerundet 0,10% wieder im positiven Bereich

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

 

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 erreicht zum 1.4.2021 mit gerundet 0,10% zum ersten Mal seit genau einem Jahr zum jeweiligen Monatsende ein positives Niveau. Zuletzt befand sich der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf diesem Niveau von gerundet 0,10% am 1.4.2020. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten bewegte sich der gerundete Basiszinssatz zum Monatsende in einer Bandbreite zwischen -0,20% und 0,00%.


Praxis-Info!

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ebenfalls an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 1.11.2019 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der – basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte – Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20%. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen.

Seit Jahresbeginn 2021 scheint sich möglicherweise wieder eine Trendumkehr abzuzeichnen. Innerhalb von drei Monaten stieg der Basiszinssatz in 2021 um 0,30%-Punkte. Zum 1.4.2021 beträgt er ungerundet 0,068% (per 1.3.2021 -0,075 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern eine weitere Erholung. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte steigt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat ebenfalls von -0,10% auf 0,10%. Ob künftig mit einem nachhaltigen positiven Basiszinssatz gerechnet werden kann, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 1.4.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,10% somit 7,10%. Dies entspricht einem Faktor von rund 14,08.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, CVA, Prokurist, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

BC 5/2021

becklin437911

Rubriken

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü