FG Münster Urt. v. 28.4.2023 – 10 K 1193/20 K,G,F (Revision zugelassen)

Wer den Bock zum Gärtner macht, darf sich nicht über abgefressene Hecken wundern. Mangels Kontrollinstanz würde hier selbst ein Verbotsschild – z.B.: „Hecken abfressen verboten“ – keine Wirkung zeigen. Ins reale Leben übertragen, stellt sich die Frage: Welchen Wert hat ein vertragliches Privatnutzungsverbot eines Firmenwagens bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer?