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  • Gebühren als Zinsaufwendungen im Sinne der Zinsschrankenregelung?

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 12.4.2019, 10 K 2859/15 K (Revision zugelassen)

     

    Auch mehr als 10 Jahre nach ihrer Einführung sorgt die Zinsschranke weiterhin für Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. So sind Zinsaufwendungen gemäß § 4h Abs. 3 S. 2 EStG „… Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn vermindert haben“. Sind Kreditgebühren nach dieser Definition Teil der Zinsaufwendungen? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht (FG) Münster auseinandergesetzt.


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  • Excel-Tipp: Pivot-Tabellen – eigene Felder berechnen

    Daniel Unrein

     

    Für Kalkulationen, das Ausweisen von Berechnungen, die sich nicht direkt in den Roh-Daten befinden (z.B. prozentuale Abweichungen von Ist- und Plan-Umsätzen), gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:

    – Entweder werden sie im Vorfeld berechnet und dann als bereits vorhandenes Datenlabel im Rahmen der Auswahl des Datenbereichs für die Pivot-Tabelle erfasst,

    – oder sie werden durch Einfügen eines berechneten Datenlabels in der Pivot-Tabelle aufgenommen.

    Das Einfügen eines berechneten Felds direkt in der Pivot-Tabelle bietet die Möglichkeit, die Rohdaten auf das notwendige bzw. exportierte Maß zu beschränken und ist daher empfehlenswert.

    Die Definition und das Einfügen eines berechneten Datenfelds erfolgen dabei unter: EINFÜGEN " PIVOTTABLE " TOOLS " FELDER, ELEMENTE UND GRUPPEN " BERECHNETES FELD. Durch diese Auswahl erscheint ein Menü, in dem der Name (hier: „Delta Plan/Ist“) und die Formel zur Berechnung (hier: Umsatz-Ist/Umsatz-Plan-1) hinterlegt werden kann (vgl. die untere Abb.).

     

     

    Nach Hinzufügen des Labels „Delta Plan/Ist“ erscheint dieses in der PivotTable-Feldliste (genau wie alle ursprünglich vorhandenen Datensätze). Durch die Zuordnung des berechneten Felds unter WERTE erscheinen anschließend die relativen Ist-Abweichungen in der Pivot-Tabelle.

     

    Dipl.-Kfm. Daniel Unrein, Leiter Corporate Controlling in einem internationalen Dienstleistungs-Unternehmen, Verfasser des bei Vahlen erschienenen Fachbuchs „Excel im Controlling”

     

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  • Ein „Dauerbrenner“: Sozialversicherungspflicht bei GmbH-Geschäftsführern im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

    Katharina Mönius

     

    Führt eine GmbH für ihren Geschäftsführer zu Unrecht keine Sozialversicherungsbeiträge ab, können die Sozialversicherungsträger diese rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre!) nachfordern. Zusätzlich können gegebenenfalls auch noch Säumniszuschläge verhängt werden. Schnell kommen empfindliche Summen zusammen. Die GmbH haftet dabei für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (d. h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). Auch ist das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen unter Umständen gemäß § 266a StGB strafbar. Um diese unerwünschten Folgen zu vermeiden, gilt es (rechtzeitig) zu klären, wann eine Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers vorliegt. Mit Urteil vom 14.3.2018 (Az.: B 12 KR 13/17 R; NZS 2018, 778) schaffte das Bundessozialgericht (BSG) dabei weitere Klarheit.


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  • Geringfügige Beschäftigung: Rentenversicherungspflicht oder Befreiung?

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (450 €-Jobs) sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Allerdings können sich die Minijobber durch einen über den Arbeitgeber zu stellenden Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Abhängig davon, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, entstehen unterschiedliche Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu folgender Überblick:


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  • Neue Umlagesätze bei geringfügiger Beschäftigung ab 1.10.2020

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Die Minijob-Zentrale hat bekannt gegeben, dass sich ab dem 1.10.2020 die Arbeitgeberversicherung hinsichtlich der Umlagesätze U1 und U2 erhöht. Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.


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  • Kein Anspruch auf halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Katharina Mönius

    LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2019, 4 Sa 73/18

     

    Der Urlaub ist gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen. Das BUrlG kennt keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen. Von obigen Grundsätzen kann für die Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden.


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  • EU-Kommission stellt Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs infrage

    BC-Redaktion

    Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2018/2171, EU-Kommission vom 19.7.2018

     

     

     


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  • Pflichten eines externen Lohnbuchhalters

    Christian Thurow

    OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.11.2018, 17 U 20/18 (rkr.)

     

    „Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“ Dieses etwas sperrige Zitat des französischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau sollten sich selbstständige (Bilanz-)Buchhalter und Steuerberater zu Herzen nehmen.

    Wenn die vom Mandanten erhaltenen Informationen nicht zur Beurteilung eines Sachverhalts ausreichen, muss man nachfragen. Dies sieht auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein so.


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  • Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Beratungsbedarf bei Stromeinspeisung mittels BHKW

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH-Urteil vom 20.9.2018, IV R 6/16

     

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent (schlüssig) gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es nicht.


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, die als unfertige Erzeugnisse aktiviert wurden

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 20.7.2018, 4 K 493/17 G (Revision zugelassen)

     

    Miet- und Pachtzinsen sind bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wieder hinzuzurechnen. Doch was, wenn die Miet-/Leasingaufwendungen bereits als unfertige Erzeugnisse bzw. Herstellungskosten aktiviert sind?


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  • Gewerbesteuer – Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urteil vom 29.1.2019, 10 K 2717/17 G, Zerl (Revision zugelassen)

     

    Mietaufwendungen unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Doch gilt dies auch für sporadisch anfallende Mieten für Messestände? Finanzamt und Finanzgericht Düsseldorf sind hier unterschiedlicher Auffassung.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 11.10.2018, III R 37/17

     

    Schuldzinsen unterliegen in der Regel der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Doch gilt dies auch bei einem echten Cash-Pooling-Verhältnis? Der BFH hat hier eine andere Auffassung als Finanzamt und Finanzgericht.


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 11.12.2018, III R 23/16

     

    1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell).

    2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelte für Schulden noch ihnen gleichgestellte Beträge nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.


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  • Klarheit bei erweiterter Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1

    Dr. Lars Lüdemann

    BFH-Beschluss vom 25.9.2018, GrS 2/16

     

    Der Große Senat des BFH hat zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG Stellung genommen. Konkret zu der Frage, ob eine Gesellschaft, die nur kraft gewerblicher Prägung gewerbliche Einkünfte erzielt, die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu verwehren ist für den Fall, dass sie an einer grundstückverwaltenden nicht gewerblichen Gesellschaft beteiligt ist.


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  • Steuersatzunterschiede: Kaffee- und Brezelverzehr beschäftigen Abrechnungsexperten

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    OFD Niedersachsen, Verfügung vom 31.5.2017, S 7222-27-St 184

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  • Sitzgelegenheiten als Kriterium für Steuersatzunterschiede: Verzehr an Ort und Stelle als Abrechnungsproblem

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation vom 26.4.2018, USt 3/2018

     

    Der Verzehr an Ort und Stelle ist immer häufiger Anlass für umsatzsteuerliche Abgrenzungsprobleme, deren Lösung vor allem davon abhängt, inwieweit Sitzgelegenheiten den Verzehr abfedern.


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  • Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1.7.2011

    BC-Redaktion

    BMF-Mitteilung vom 10.11.2011

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  • Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet

    BC-Redaktion

    Neuregelungen zu elektronischen Rechnungen rückwirkend zum 1.7.2011 in Kraft getreten

    Pressemitteilung des Deutschen Bundesrates vom 23.9.2011 (127/2011)

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  • Vereinfachung beim elektronischen Rechnungsversand ab 1.7.2011: kritische Hinweise und Praxiskonsequenzen

    Peter tom Suden
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  • Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung ("Update")

    BC-Redaktion

    BMF-Pressemitteilung vom 26.7.2011

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