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  • Bestimmung des Zeitpunkts einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung – Umsatzsteuerliche Berichtigung bei späterer Änderung

    BC-Redaktion

    FG Nürnberg, Urteil vom 1.9.2017, 2 K 851/16 (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH: V B 113/17)

     

    – Ob ein Unternehmer eine Leistung zur Ausführung steuerpflichtiger oder steuerfreier Umsätze verwendet, richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen im Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer eine Änderung der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.

    – Ändert sich die Verwendung eines Gegenstands nach dem Zeitpunkt des Leistungsbezugs, ist diese Änderung nach den Grundsätzen der Berichtigung (§ 15a Abs. 1 Satz 1 UStG) zu berücksichtigen und wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück.


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  • Umfang der Haftung der Organgesellschaft für Umsatzsteuern des Organträgers

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urteil vom 22.2.2018, 9 K 280/15 H(U) (Revision zugelassen)

     

    Laut BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 31.5.2017, I R 54/15) bedingt der Wortlaut des § 73 AO, dass eine Haftung für Steuerschulden innerhalb einer Organschaft nur bei direkten Organschaftsverhältnissen zum Tragen kommt (vgl. Thurow, BC 2017, 502, Heft 11). Dieses Urteil bezog sich allerdings auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Fraglich ist, ob sich die Urteilsgrundsätze auch auf eine umsatzsteuerliche Organschaft anwenden lassen. Das FG Düsseldorf hat da so seine Zweifel.


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  • Innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich: Abschaffung der Vereinfachungsregelung

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 23.4.2018, III C 3 – S 7103-a/17/10001; DOK 2018/0248550

     

    UStAE 1a.2 Abs. 14 in seiner bisherigen Fassung regelt, dass aus Vereinfachungsgründen für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen wird. Insbesondere auch zur Vermeidung des Risikos eines Steuerausfalls, das sich aufgrund der Vereinfachungsregelung aus der Steuerschuldverlagerung ins Inland ergibt, wird die Regelung abgeschafft.


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  • Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 10.5.2023 – V R 16/21

     

    1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.

    2. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers.

    3. Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110 €-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt.

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  • Angabepflichten betreffend Bezüge aktiver Organmitglieder nach HGB sowie nach IFRS

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Nach § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB müssen die für die Tätigkeit von Organmitgliedern im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Anhang angegeben werden. Gemäß der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB kann die Angabe bei nicht-börsennotierten Kapitalgesellschaften unterbleiben, insofern sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. Der nachfolgende Newsbeitrag stellt dar, bei welchen konkreten Umständen diese Schutzklausel greift.


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  • Entwurf des neuen Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz

    Dr. Lars Lüdemann und Dr. Sebastian Sieber

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.7.2023 den bereits seit Längerem angekündigten Entwurf eines neu gefassten Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz (AEAStG) an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Die Neufassung des AEAStG ist unter anderem durch die im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes erfolgten Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung notwendig.


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  • EZB und FED erhöhen ihre Leitzinssätze um weitere 0,25%-Punkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

     

     

    Am Donnerstag, 27.7.2023, gab die EZB (Europäische Zentralbank) eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25%-Punkte bekannt. Es ist die neunte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,25% hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzmarktkrise im Jahr 2008. Auch die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) gab am 26.7.2023 zuvor die Erhöhung ihres Leitzinses um 0,25%-Punkte bekannt, der mit einer Bandbreite zwischen 5,25% und 5,50% den höchsten Wert seit über 20 Jahren erreicht hat.


     


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  • Mittelstand misst ESG zu wenig Bedeutung bei

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Ergebnisse einer Studie vom 20.7.2023

     

    Obwohl die Debatte um Klimaschutz und Sozialstandards entlang der Lieferketten seit Längerem die Schlagzeilen prägt, scheinen viele deutsche Unternehmen das Thema nach wie vor stiefmütterlich zu behandeln. Im Rahmen einer neuen Studie gab lediglich die Hälfte der Befragten (48%) an, dass für sie Nachhaltigkeit von großer Wichtigkeit sei. Und weniger als jedes sechste Unternehmen (15%) ermittelt überhaupt seine CO2-Bilanz. Da Banken zunehmend Kreditvergaben an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen, muss das bedenklich stimmen.


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  • ESG-Reporting: Nichtfinanzielle Performance-Messung anhand geeigneter KPIs

    Dominik Römer

    Beispiel: Frauen-Karriere-Index (FKI)

     

    Während früher Umsatz und Gewinn als alleinige Maßstäbe für wirtschaftlichen Erfolg angesehen wurden, müssen sich Unternehmen heutzutage auch an nichtfinanziellen Faktoren messen lassen. Ein aussagekräftiges ESG-Reporting ermöglicht es, die Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit zu messen sowie transparent und systematisch zu dokumentieren. Dazu wird als Beispiel eine Messung der Performance anhand der Kennzahl „Frauen-Karriere-Index“ dargestellt.


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  • Aktuelles zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

    Steffen Zipperling

    Wichtige Rechtsprechungsfälle im Überblick

     

    Immer mal wieder sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in den letzten Jahren Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung gewesen. Kaum eine steuerliche Betriebsprüfung bleibt von diesem Thema unberührt. Entsprechend umfangreich ist die zu diesem Dauerstreitthema jüngst ergangene Rechtsprechung. Nach einer steuersystematischen Einordung der Vorschriften werden einige neuere Entscheidungen des BFH zum Bereich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen dargestellt.


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  • Kantinenmahlzeiten: Umsatzsteuerliche Aufteilung der Sachbezugswerte

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Erlass v. 19.7.2023, S 7200 – 3/02-005

     

    Restaurant- und Verpflegungsleistungen unterliegen nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe von Getränken; für diese gilt weiterhin ein Umsatzsteuersatz von 19%. Diese Regelungen sind auch für die Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer anzuwenden.


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  • Haftung nach § 13c UStG bei Abtretungen im Rahmen von Factoring

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 9.5.2018, III C 2 – S 7279-a/0 :002; DOK 2018/0347929

     

    Die Haftung des Abtretungsempfängers (Factors) ist nach § 13c UStG nicht ausgeschlossen, wenn er dem Unternehmer, der ihm die Umsatzsteuer enthaltende Forderung abgetreten hat, im Rahmen des sog. echten Factorings liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen dieser seine Umsatzsteuerschuld hätte begleichen können.


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  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen: Anzahlungen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 18.5.2018, III C 3 – S 7279/11/10002-10; DOK 2018/0401333

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur Frage Stellung genommen, wer die Umsatzsteuer schuldet, wenn die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlungen nicht vorliegen. In diesen Fällen schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Dies wurde entsprechend in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen.


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  • Neues zu den Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 1.3.2018, V R 18/17

     

    Immer wieder führen Mängel bei den Rechnungsangaben zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs. Der BFH hat nun Stellung zur Angabe des Leistungszeitpunkts und der Beschreibung der abgerechneten Leistungen genommen.


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  • Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern: EuGH-Vorlage

    Christian Thurow

    BFH-Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 7.2.2018, XI R 7/16

     

    Der Umsatz mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten kann gemäß § 25a UStG im Wege der Differenzbesteuerung versteuert werden. Fraglich ist, ob bei gleichzeitiger Anwendung der Kleinunternehmerregelung der maßgebliche Umsatz auf Basis der Handelsspanne oder der vereinnahmten Entgelte zu ermitteln ist.


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  • Vorsteuervergütung bei Rechnungsberichtigung

    BC-Redaktion

    FG Köln, Urteil vom 16.3.2018, 2 K 1050/17 (rkr.)

     

    Die Berichtigung einer Rechnung wegen unzutreffender Angaben gemäß § 31 Abs. 5 UStDV ist auch dann zulässig, wenn die Rechnung den fehlerhaften Hinweis enthält, dass Waren ins Ausland geliefert worden seien.


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  • Zum Rechnungsmerkmal „vollständige Anschrift“ bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 20/14

     

    Von einem Unternehmer geltend gemachte Vorsteuerbeträge aus Rechnungen sind auch dann abziehbar, wenn es sich unter der in den Rechnungen angegebenen Anschrift des Lieferers lediglich um einen „Briefkastensitz“ handelt. Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht erforderlich ist die Angabe derjenigen Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der dieser seine wirtschaftlichen (geschäftlichen) Aktivitäten entfaltet.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der leistende Unternehmer unter der von ihm angegebenen Rechnungsanschrift erreichbar ist (Änderung der Rechtsprechung).

    [Leitsatz d. Red.]


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  • Ausstellung mehrerer Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung

    BC-Redaktion

    OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.8.2018, S 7282

     

    Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über denselben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine – später ausgestellte – Gesamtabrechnung mit erneutem gesondertem Umsatzsteuerausweis. Zu den Rechnungen gehören auch Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) oder Fahrausweise (§ 34 UStDV).

    Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere inhaltlich nicht identische Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer – neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz – nach § 14c Abs. 1 UStG.


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  • Nachforderungszinsen bei Nichtbeachtung der Regeln zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.3.2018, 1 K 2616/17 (Revision zugelassen)

     

    Werden Steuern nicht fristgerecht gezahlt, wird der dem Steuerpflichtigen hieraus entstehende Zins- und Liquiditätsvorteil durch Verzugszinsen wieder abgeschöpft. Doch sind Verzugszinsen auch dann statthaft, wenn insgesamt gar kein Zins- und Liquiditätsvorteil entstanden ist? Das FG Baden-Württemberg hat diese Frage nun bejaht.


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  • Wirtschaftliche Eingliederung in eine (umsatzsteuerliche) Organschaft

    Christian Thurow

    FG München, Urteil vom 13.9.2018, 3 K 949/16 (Revision zugelassen)

     

    Ein Organschaftsverhältnis setzt eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung zwischen Ober- und Untergesellschaften voraus. Doch wann genau ist von einer wirtschaftlichen Eingliederung auszugehen? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht (FG) München in einem aktuellen Urteil befasst.


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