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  • Forfaitierungsgarantie seit 1.7.2023

    BC-Redaktion

    Mitteilung von BMF und BMWK vom 30.6.2023

     

    Die Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften.

    In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Angebot im Small-Ticket-Bereich nicht ausreichend ist. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. €. Mit der Einführung der sog. Forfaitierungsgarantie zum 1.7.2023, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen unterstützen soll, wird diese Lücke nun geschlossen.

     


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  • Projekt Management Office (PMO) als Erfolgsfaktor

    Natalie Rienhardt

    Restrukturierungsprojekte gezielter steuern

     

    Wenn erfahrungsgemäß immer wieder bestätigt werden muss, dass mit 60 bis 70% die Zahl der fehlgeschlagenen Transformationen sehr hoch liegt, gibt das Anlass, den Ursachen nachzugehen. Hauptgrund dafür dürfte in vielen Fällen ein fehlendes oder nicht effektives Projekt Management Office (PMO) sein.

     


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  • BVBC-AK: Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Einreichung gemäß EU-Konsultation zum 7.7.2023

     

    Im Rahmen der bis zum 7.7.2023 befristeten EU-Konsultation hat der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) des BVBC e.V. unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung formuliert. Die für den Mittelstand vorgesehenen Erleichterungen sollen, so eine Kernforderung, nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft gewährt werden.


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  • Das Bundesverfassungsgericht, der MIS-Report und die Sache mit „Momo“

    Christian Thurow

     

    Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten stattgegeben und die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz vor der Sommerpause untersagt. Im Kern geht es darum, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht ausreichend Zeit eingeräumt wurde, um den umfangreichen und komplexen Gesetzentwurf vor der Abstimmung lesen und evaluieren (prüfen) zu können. Ein Punkt, der auch in vielen Unternehmen regelmäßig für Spannungen sorgt.


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  • Deutsche Bundesbank erhöht den Basiszins nach § 247 BGB auf 3,12% zum 1.7.2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Gregor Zimny und Michael Vodermeier

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB nach der Erhöhung zum 1.7.2023 erneut deutlich angepasst, und zwar um 1,50%-Punkte von 1,62% auf nun 3,12%. Die Steigerung des Basiszinssatzes im Jahr 2023 beträgt hiermit 4,00%-Punkte und wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus; dies kann ggf. auch bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten zum Tragen kommen.


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  • Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Urt. v. 4.5.2023 – 9 K 1987/21 G,F (Revision zugelassen)

     

    Unterliegen bestimmte Ausgaben dem Abzugsverbot, werden, so sollte man meinen, hierauf entfallende Erstattungszinsen ebenfalls dem Gewinnansatz entzogen. Doch leider sind bisweilen nicht nur „die Wege des Herrn unergründlich“, sondern auch manche Regelungen im Steuerrecht, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf zeigt.


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  • Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

    BC-Redaktion

    Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5.5.2014 (BT-Drs. 18/1309)

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 4.7.2014 (BT-Drs. 18/2037); Zustimmung des Bundesrats vom 11.7.2014 (BR-Drs. 292/14)

     

    Nach dem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen.

    Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

     

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  • Praxisleitfaden Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

    BC-Redaktion

     

    Die Forderungsbeitreibung ist einer der Hauptproblembereiche im Rechnungswesen. Wegen wiederholter Änderungen der Gesetzesbestimmungen zum Schuldnerverzug in den vergangenen Jahren treten immer wieder Unsicherheiten auf: Wann tritt Zahlungsverzug ein? Wie lassen sich die Verzugstage berechnen? Wie hoch können die Verzugszinsen veranschlagt werden?

    Der BC-online-Praxisleitfaden, der aus mehreren BC-Beiträgen zum Zahlungsverzug zusammengestellt wurde, gibt auf diese Fragen prägnante Antworten. Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern hierbei die sofortige Umsetzung im Debitorenmanagement.


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  • Heft 7/2023

    BC-Redaktion
    Top-Thema: Reihengeschäfte: Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung (BMF aktuell)
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  • Nachhaltiges Finanzwesen: Neue Vorschläge für die EU-Taxonomie sowie das ESG-Rating

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Kernpunkte eines EU-Vorschlags vom 13.6.2023

    Die EU-Aktivitäten für ein nachhaltiges Finanzwesen sollen gestärkt werden. Nachdem im Laufe der letzten Jahre bereits zahlreiche Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen umgesetzt wurden, ist die EU-Kommission nun im Juni 2023 einen weiteren Schritt gegangen, um das regulatorische Umfeld zu modifizieren. Insbesondere wurden zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie aufgenommen und neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vorgeschlagen, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen sollen.


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  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • Bilanzierung eines Wettbewerbsverbots beim Anspruchsberechtigten

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    In der 6. Ausgabe 2023 hat sich IDW Life mit der praktischen Bilanzierungsfrage der Aktivierung eines Wettbewerbsverbots als immaterieller Vermögensgegenstand beschäftigt. Dabei stellt sich auch die Frage, wann möglichweise Drohverlustrückstellungen zu passivieren sind.


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  • Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 1 UStG

    Christian Thurow

    FG Hamburg Urt. v. 1.3.2023 – 5 K 93/22 (keine Zulassung zur Revision)

     

    „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“, wie Hermann Hesse eindringlich in seinem Gedicht Stufen schreibt. Ob dieser Zauber des Anfangs auch für die erstmalige Steuerfestsetzung gilt? Im Ausgangsfall, der dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg zugrunde lag, scheint der Steuerpflichtige nach der Urteilsverkündung wohl weniger Hesse als vielmehr Goethes Zauberlehrling im Kopf zu haben – „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los“.

     


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  • Gewerbesteuerpflicht beim Online-Poker

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 22.2.2023 – X R 8/21

     

    1. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold‘em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.9.2015 – X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl. II 2016, 48 – Turnierpoker –, und vom 25.2.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 – Casinopoker –).
    2. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern – ebenso wie bei Sportlern – danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Für das insoweit maßgebliche „Leitbild eines Berufsspielers“ ist vor allem das planmäßige Ausnutzen eines Markts unter Einsatz „beruflicher“ Erfahrungen prägend.
    3. Bei einem Online-Pokerspieler ist der Raum, in dem sich der Computer befindet, von dem aus der Spieler seine Tätigkeit ausübt, als Betriebsstätte anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Sofern diese Betriebsstätte sich im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 25.2.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz. 28 – Casinopoker –).


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  • Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen: Billigkeitserlass

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 23.2.2023 – V R 30/20

     

    Die deutsche Sprache kennt viele Ausdrücke zum Thema „Maß“. Man ist entweder maßvoll oder maßlos und sollte bestrebt sein, das richtige Maß zu finden bzw. zu halten. Das Finanzamt berücksichtigt eine solche sprachliche Semantik (Wortbedeutung) nicht immer, sodass von Zeit zu Zeit eine Mahnung zum maßvollen Handeln durch den BFH nötig zu sein scheint.

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  • Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1.1.2019 (Excel, 138 KB)

    BC-Redaktion

    BMF-Mitteilung vom 14.1.2019, IV C 5 – S 2341/19/10001, DOK: 2019/0020298

     

    Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.


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  • Elektrofahrzeuge als Firmenwagen: Halbierung der Bemessungsgrundlage

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 19.12.2018, IV C 5 – S 2334/14/10002-07; DOK 2018/1033335

     

    Die steuerliche Förderung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem Gesetzeswortlaut im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, erfolgt durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet: Bei der Bruttolistenpreisregelung wird der halbe Bruttolistenpreis und bei der Fahrtenbuchmethode die Hälfte der Absetzung für Abnutzung bzw. der Leasingkosten angesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG i.d.F. ab 2019; BGBl. I 2018, 2338 ff.).


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  • Arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten: Sachbezugswert

    BMF-Schreiben vom 18.1.2019, IV C 5 – S 2334/08/10006-01; DOK 2019/0040075

     

    Zur Anwendung der Regelungen von LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 zu Kantinenmahlzeiten und Papier-Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) bei arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:


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  • Nutzung pauschaler Kilometersätze für Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    Christian Thurow

    FG Hamburg, Urteil vom 2.11.2018, 5 K 99/16 (Revision zugelassen)

     

    Bei auswärtiger Tätigkeit können die Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Umstritten ist jedoch, ob hierbei lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzbar sind oder die steuerliche Kilometerpauschale herangezogen werden kann.


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  • Sachlohnbezug bei Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung

    BC-Redaktion

    hib-Meldung vom 5.2.2019 (136/2019)

     

    Ob bei der Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist laut BFH-Rechtsprechung von folgenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abhängig:


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