OFD Niedersachsen, Verfügung vom 23.10.2017, S 7117-95-St 173

In Deutschland wird die Überlassung eines Fahrzeugs durch einen Unternehmer (Arbeitgeber) an sein Personal (Arbeitnehmer) zur privaten Nutzung grundsätzlich als entgeltliche Leistung in Form einer langfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels angesehen. Einige EU-Mitgliedstaaten (z.B. Luxemburg, Frankreich und die Niederlande) beurteilen dies zum Teil anders.