FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.4.2018, 3 K 3138/15 (Revision zugelassen)
Über die Jahre hatte sich durch die Rechtsprechung ein gefestigtes Werk von Regelungen zum Thema „Eigenkapitalersatz bei GmbHs“ entwickelt. Mit Einführung des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), welches am 1.11.2008 in Kraft getreten ist, hat sich das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend geändert.