BFH-Urteil vom 24.8.2017, VI R 58/15

Häufig erhalten Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Gehalt eine Reihe von weiteren sonstigen Bezügen (z.B. Prämien, Benzingutscheine, Kinderbetreuungsgeld usw.), die zum Teil steuerbegünstigt sind. Doch sind in diesen Fällen bestimmte Freibeträge zu beachten. Eine verspätete Zahlung kann hier zu Problemen führen.