FG München, Urteil vom 23.8.2017, 3 K 1271/16 (Revision zugelassen)

Immer mehr Handelsunternehmen offerieren ihren Kunden spezielle Karten, durch deren Einsatz beim Einkauf Treuepunkte erworben werden können. Die angesammelten Punkte können dann gegen Produkte oder Dienstleistungen eingetauscht werden. Fraglich ist, wie sich ein solches Rabattsystem auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage auswirkt.