Deutliche Rücknahme der aktuell noch geplanten steuerlichen Erleichterungen vom Bundesrat gefordert


Das Wachstumschancengesetz sollte planmäßig im Jahr 2023 verabschiedet werden. Durch die Stellungnahme des Bundesrats vom 20.10.2023 ist es fraglich, ob ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz im Jahr 2023 noch realistisch ist. Der Bundesrat bezieht in dieser zu zahlreichen Regelungen des Regierungsentwurfs Stellung. Viele Vorschriften sollen demnach angepasst oder gestrichen werden. Insgesamt soll die Entlastungswirkung des Wachstumschancengesetzes durch die Forderungen des Bundesrats deutlich verringert werden.