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  • Geringere Ergebnisbelastung im Jahresabschluss 2018 aufgrund der neuen Sterbetafeln zu erwarten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Mitteilung der HEUBECK AG vom 26.9.2018 zur nochmaligen Überarbeitung der Richttafeln

     


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  • Neue Prüfungsstandards zum Bestätigungsvermerk

    Dr. Corinna Boecker

     

    Ende 2017 hat das IDW mit der neuen sog. IDW PS 400-er-Reihe mehrere Standards zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet. Der „Rahmenstandard“ IDW PS 400 gilt dabei für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Neuerungen gelten vollumfänglich für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2018. Darüber hinaus gibt es u.a. spezielle Regelungen, welche nur im Zusammenhang mit der Prüfung von PIE (Public Interest Entities – Unternehmen von öffentlichem Interesse) Relevanz entfalten.


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  • Korrigierte HEUBECK-Richttafeln 2018 G: Ergebnisbelastung fällt geringer aus als zuvor erwartet

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Im Juli 2018 hatte die HEUBECK AG ihre aktuellen Richttafeln (RT 2018 G) veröffentlicht. Nachdem zwischenzeitlich Inkonsistenzen (Widersprüchlichkeiten) in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt wurden, hat die HEUBECK AG am 5.10.2018 nun die korrigierten Richttafeln 2018 G bekannt gemacht. Die bislang erwarteten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen fallen etwas geringer aus als zunächst erwartet.


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  • Neuer Prüfungsstandard zum Prüfungsbericht

    Dr. Corinna Boecker

     

    Bereits im September 2017 hat das IDW den neu gefassten Standard IDW PS 450 n.F. verabschiedet, der die Vorgaben zur Erstellung des Prüfungsberichts enthält und an die neuen Anforderungen auf EU-Ebene angepasst worden ist. Ein den Bestätigungsvermerk ergänzender Prüfungsbericht war bislang innerhalb der EU nur in Deutschland verpflichtend zu erstellen (§ 321 HGB). Die Regelungen gelten vollumfänglich für Prüfungen, die das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2018 betreffen.

    Neben den für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen relevanten Vorschriften gibt es darüber hinaus auch besondere Anforderungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE – Public Interest Entities). 


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  • GoBD – Anpassungen an die technischen Entwicklungen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 11.7.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001; DOK 2019/0592405

     

    Gegenüber dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/10003) werden folgende Präzisierungen/Aktualisierungen bei den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vorgenommen:


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  • Ehrenpreis 2019 der BVBC-Stiftung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Fortentwicklungen im Controlling und Reporting>

     

    Die Jury für die Ehrenpreis-Verleihungen der BVBC-Stiftung hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Herrn Prof. Dr. Carl-Christian Freidank (Universität Hamburg) als Festschrift-Träger des Buches „Rechnungslegung, Steuern, Corporate Governance, Wirtschaftsprüfung und Controlling“, 1. Aufl. 2018, zum Ehrenpreisträger 2019 zu wählen. Die offizielle Verleihung wird im Rahmen des BVBC-Bundeskongresses 2019 vorgenommen werden, der vom 9.5. bis 11.5.2019 in Fulda stattfinden wird.


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  • Bewertung von Pensionsrückstellungen – Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“

    Christian Thurow

    BMF-Schreiben vom 19.10.2018, IV C 6 – S 2176/07/10004 :001

     

    Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen kommen häufig die „Heubeck-Richttafeln“ zum Einsatz, bislang in der Version „2005 G“. Diese wird nun durch die Version „2018 G“ abgelöst. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zum Übergang auf die neuen Richttafeln 2018 G geäußert.


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  • Bitcoin & Co. – Bilanzielle Abbildung von Kryptowährungen nach HGB

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Bitcoins und andere Kryptowährungen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit und Bekanntheit. Zunehmend gewinnen sie als Zahlungsmittel bzw. Tauschwährung im betrieblichen Alltag an Bedeutung. Damit verbunden stellt sich die Frage, was Bitcoins aus Sicht der Bilanz eigentlich darstellen, wie sie auszuweisen und zu bewerten sind. Insbesondere die starken Kursschwankungen müssen hierbei zutreffend berücksichtigt werden, um kein falsches Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu zeichnen.


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  • Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 22.10.2018, IV C 6 – S 2175/07/10002; DOK 2018/0835766

     

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27.9.2017, I R 53/15, entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Nach Ansicht des BFH ist der tatsächliche Eintritt der Rentenkürzung wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung des Abfindungsanspruchs.


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  • Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags aktivierungspflichtig?

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 6.9.2018, IV R 26/16 (NV)

     

    Eine Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags ist mangels Erwerbs eines immateriellen Wirtschaftsguts nicht zu aktivieren.

    Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.


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  • Vererbung eines vom Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs

    Christian Thurow

    EuGH-Urteile vom 6.11.2018, C-569/16 und C-570/16

     

    Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Unfall sterben. Neben der Betroffenheit standen Unternehmen vor der Problematik, wie mit Ansprüchen aus bis zum Todeszeitpunkt noch nicht genommenem Jahresurlaub zu verfahren ist. Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun Klarheit geschaffen.


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  • Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Im Zuge vermehrter Insolvenz- und Restrukturierungsfälle in den vergangenen Jahren hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW eine Neufassung des „IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ veröffentlicht. Nachdem der IDW S 6 i.d.F. vom 20.8.2012 häufig als zu umfangreich, zu komplex und zugleich zu lückenhaft galt, wurde in der Neufassung vom 16.5.2018 auf die Konkretisierung der Anforderungen für weniger komplexe Unternehmen geachtet. Zudem veröffentlichte das IDW einen Fragen- und Antworten-Katalog zum IDW S 6.


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  • Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Bei der Bewertung von hoch verschuldeten Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der konkreten Umsetzung der Anforderungen des IDW S 1 i.d.F. 2008. Das IDW hat mit Stand vom 12.9.2018 einen Praxishinweis zu diesem Thema veröffentlicht („IDW Praxishinweis: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (IDW Praxishinweis 2/2018)“).


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  • Basiszins nach IDW S 1 zum 1.11.2018 wieder auf 1,25% gestiegen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Erstmals seit Anfang 2017 betrug der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz im Vormonat gerundet wieder 1,00%. Zum 1.11.2018 war hingegen wieder eine steigende Tendenz zu beobachten, sodass der Basiszinssatz gerundet nun wieder bei 1,25% liegt. Es bleibt abzuwarten, ob es sich nur um einen kurzfristigen Anstieg handelt oder ob das Vormonatstief nachhaltig durchbrochen wird.


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  • EU-weiter Fitness-Check zur Rechnungslegung: Ergebnisdiskussion beginnt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Den derzeit laufenden sog. Fitness-Check der EU-Kommission hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 12.11.2018 in einem aktuellen Positionspapier kommentiert. Zwar wird begrüßt, dass die EU-Kommission den Rechtsrahmen für die Rechnungslegung hinterfragt, das IDW äußert jedoch in Einzelbereichen recht massive Kritik.


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  • Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung bei Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 20.7.2018, IX R 5/15

     

    Mit Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I 2008, 2026) sind viele von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze zur Behandlung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen entfallen. Doch scheinen auch die neuen Regelungen einer Klarstellung durch den BFH zu bedürfen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.


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  • Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung

    Christian Thurow

    FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.8.2018, 3 K 3278/15 (Revision zugelassen)

     

    Kleider machen Leute“, sagt der Volksmund. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Geistliche, Schornsteinfeger und Piloten nutzen Kleidung als Unterscheidungsmerkmal. Doch unterliegt die Mode auch dem Zeitgeist. Daher sieht das FG Berlin-Brandenburg einige BFH-Urteile aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts als überholt an.


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  • Änderung in IFRS 3 bei der Definition eines Geschäftsbetriebs

    Dr. Julia Busch

     

    Im Oktober 2018 hat das IASB eine Änderung von IFRS 3 – Business Combinations publiziert, durch die die Definition eines Geschäftsbetriebs modifiziert wird. Diese ist auf Unternehmenszusammenschlüsse mit einem Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1.1.2020 anzuwenden.


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  • Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2019

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 22.11.2018, IV C 7 – S 3104/09/10001; DOK 2018/0947021

     

    Das Statistische Bundesamt hat am 18.10.2018 die neu ermittelte Sterbetafel 2015/2017 veröffentlicht. Die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2019 anzuwenden.


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  • Privatnutzung eines betrieblichen Sonderfahrzeugs: Versteuerung eines geldwerten Vorteils

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 29.8.2018, 3 K 1205/18 (Revision zugelassen)

     

    Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug, welches auch privat genutzt werden kann, so hat der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil zu versteuern. Doch gilt dies auch, wenn es sich bei dem überlassenen Fahrzeug um ein Sonderfahrzeug handelt, welches dem Arbeitnehmer für dessen ständige Einsatzbereitschaft überlassen wird?


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