OLG München, Beschluss vom 13.11.2018, 31 Wx 372/15

Bei der Ermittlung des bewertungsrelevanten (unternehmensspezifischen) Betafaktors ist es von entscheidender Bedeutung, welches Verhältnis von Eigenkapital zu verzinslichem Fremdkapital besteht. Im Betafaktor werden das operative Risiko sowie bei vorhandener Verschuldung das Kapitalstrukturrisiko abgebildet. Das OLG München hat entschieden, dass sich das den Eigenkapitalgebern zuzurechnende operative Risiko mindert, wenn Fremdkapitalgeber einen Teil des operativen Risikos übernehmen. Mit steigender Verschuldung sinkt dann der verschuldete Betafaktor des Bewertungsobjekts.