BFH-Urteil vom 19.2.2019, IX R 16/18
Verluste aus der Verpachtung eines Hotel- und Gaststättenkomplexes sind objektbezogen bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht aus Vermietungs-/Verpachtungseinkünften anzusetzen. Unterschiede bestehen zwischen einheitlicher und gesonderter Vermietung sowie zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Vermietungstätigkeit.
Finanzamtliche Prognosen eines Totalverlusts können je nach Einzelfall widerlegt werden.