OFD Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 8.1.2019
Im Kalenderjahr 2019 werden durch die Finanzämter die folgenden zentralen Prüffelder bearbeitet:
– „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ sowie
– „Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG“.
Die für das Kalenderjahr 2019 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen Prüffelder ergeben sich aus der beigefügten Tabelle.