FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.4.2019, 5 K 5269/17 (Revision zugelassen)

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit einer Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten abziehbar. Doch was, wenn keine erste Tätigkeitsstätte existiert?