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Auswirkungen aus der Ablösung des LIBOR und anderer Referenzzinssätze auf die Finanzberichterstattung

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Nachdem in der Finanzmarktkrise Zinsmanipulationen bei LIBOR, EURIBOR und anderen Interbankenzinssätzen (Interbank Offered Rate „IBOR“) aufgedeckt wurden, ist die Reform der Referenzzinssätze in den Fokus der Regulierungsbehörden gerückt. Für die Ablösung der verschiedenen Referenzzinssätze sieht die seit dem 1.1.2018 gültige EU-Benchmarkverordnung ((EU) 2016/1011) einen Übergangszeittraum bis zum 31.12.2019 vor.


 

 

Praxis-Info!

Interbankenzinssätze wie der LIBOR oder EURIBOR sind durch jahrelange Manipulationen und Absprachen zwischen den beteiligten Banken in Misskredit geraten. Dabei sind sie als wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Marktes von grundlegender Bedeutung. Sie bestimmen nicht nur die Zinssätze, zu denen sich die Marktteilnehmer – für Laufzeiten bis zu einem Jahr – Geld untereinander leihen, sie haben auch als Diskontsatz im Rahmen der Rechnungslegung einen signifikanten Einfluss auf die Bewertungslandschaft. Mit dem Ziel, das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken, soll nun mit der Reform der IBOR-Zinssätze ein transparentes Verfahren zur Findung der Referenzzinssätze eingeführt werden – bislang wurden diese auf Basis von Experteneinschätzung ausgewählter Banken ermittelt.

Die Bilanzierenden sehen sich daher schon mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 mit der Frage konfrontiert, wie die weitreichenden Folgen aus der IBOR-Reform im Hinblick auf die Finanzberichterstattung zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund haben sich der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) und der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW in ihrem Kurzbericht (vgl. IDW Life, Heft 2/2019) zu den möglichen Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse 2018 geäußert. Aufgrund der Ungewissheit hinsichtlich der Ausgestaltung der neuen Zinssätze, deren Akzeptanz sowie deren Aufnahme in bestehende Verträge sind nach Ansicht von FAB und BFA derzeit noch keine Auswirkungen auf Bewertungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erwarten, sodass diese wohl erst für Abschlüsse künftiger Berichtsperioden von besonderer Relevanz sein werden. Sollten mit einer Ablösung der bisherigen Referenzzinssätze allerdings schon heute wesentliche (Einzel-)Risiken für den Bilanzierenden einhergehen, sind diese im Lagebericht zu erläutern.

Die Auswirkungen der geplanten Zinssatzreform auf Rechnungslegung, Jahresabschluss und Berichterstattung werden weitreichend sein. Daher gilt es, diese frühzeitig zu analysieren und den Übergang auf die neuen Referenzzinssätze schon jetzt vorzubereiten.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 3/2019 

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