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  • Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16

     

    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erfordert nach ständiger Rechtsprechung die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH. Danach soll die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsausstellers es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.

    [Leitsatz angepasst durch Red.]


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  • Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

    BFH-Beschluss vom 27.3.2019, V R 43/17

     

    Ausstattungsunterschiede, die der Anwendung des Flächenschlüssels im Rahmen von § 15 Abs. 4 UStG entgegenstehen, bestehen auch bei Flächen, die sich innerhalb und außerhalb eines Gebäudes befinden und bei denen die Flächen außerhalb des Gebäudes weder über ein Dach noch über Wände verfügen.


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  • Bestandskräftige Ablehnung einer Vorsteuervergütung

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 30.4.2019, V B 43/17

     

    Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Antrag auf Vergütung der in einer bestimmten Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer als abziehbare Vorsteuer ab und wird dieser Bescheid formell und materiell bestandskräftig, kann der Steuerpflichtige die Vorsteuerbeträge nicht in einem weiteren Antrag erneut geltend machen.


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  • Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen

    Christian Thurow

    FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.4.2019, 5 K 5119/18 (Revision zugelassen)

     

    Um Bewirtungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen einige Angaben wie Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass aufgezeichnet werden. Dies gilt auch für den Vorsteuerabzug. Fraglich ist, ob die Aufzeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.


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  • Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle

    BC-Redaktion

    Deutscher Bundestag vom 25.6.2019 (BT-Drs. 19/11067); Kurzmeldung vom 4.7.2019 (hib 758/2019)

     

    Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sog. Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt bzw. jede Ware genutzt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/10449) weiter mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. Dies geschehe unter dem Gesichtspunkt, dass man in kurzer Zeit den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen wolle. Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und hätten eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.


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  • Differenzbesteuerung: Identität des erworbenen und veräußerten Gegenstands

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 17.7.2019, III C 2 – S 7421/19/10003 :001; DOK 2019/0549684

     

    Mit dem EuGH-Urteil vom 18.1.2017 („Sjelle Autogenbrug“), Rs. C-471/15, und dem BFH-Urteil vom 23.2.2017, V R 37/15, wurde entschieden, dass die Differenzbesteuerung grundsätzlich auch dann anzuwenden ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Ein gänzlicher Ausschluss von der Differenzbesteuerung ist in diesen Fällen auch bei Nachweisschwierigkeiten nicht zulässig.


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  • Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 18.6.2019, 15 K 3739/16 U (Revision zugelassen)

     

    Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung des Tochterunternehmens in das Unternehmen des Organträgers voraus. Doch ab wann kann man von einer organisatorischen Eingliederung ausgehen? Diesen Sachverhalt hat nun das Finanzgericht (FG) Münster ein wenig erhellt.


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  • Steuer entsteht bei Teilzahlungen ratierlich

    Dr. Stefanie Becker

    BFH-Urteil vom 26.6.2019, V R 8/19

     

    Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wird, unabhängig davon, wann die Gegenleistung hierfür erfolgt. Bereits am 21.6.2017 hatte der BFH den EuGH u.a. um Klärung gebeten, inwiefern diese Sollbesteuerung dahingehend eingeschränkt werden kann, dass die Gegenleistung fällig sein oder zumindest unbedingt geschuldet werden muss (Az. V R 51/16). Der EuGH entschied am 29.11.2018 (Rs. C-548/17, „baumgarten sports & more“) konkret für den vorgelegten Sachverhalt einer Vermittlungsleistung, dass die Steuer noch nicht im Zeitpunkt der Leistungserbringung entsteht. Nun veröffentlichte der BFH seine Nachfolgeentscheidung.


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  • Personengesellschaft als umsatzsteuerrechtliche Organgesellschaft bei Beteiligung natürlicher Personen

    Christian Thurow

    FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.6.2019, 5 V 5119/19 (Aussetzung der Vollziehung)

     

    Eine steuerliche Organschaft erfordert eine finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft. Fraglich ist, ob von einer solchen Eingliederung gesprochen werden kann, wenn natürliche Personen bzw. Personengesellschaften als Organträger fungieren.


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  • Zur Verzinsung von Vorsteuervergütungsansprüchen

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 17.7.2019, V R 7/17

     

    Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt keine Mitwirkungspflichten im Sinne von § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt.


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  • Zahlungen für ein Alleinvertriebsrecht zusätzlich zum Kaufpreis als Bestandteil des Zollwerts?

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.7.2019, 11 K 3171/17

     

    Havanna-Zigarren können Teil eines entspannenden Abends sein. Sie können aber auch interessante Zollproblematiken aufdecken, wie das FG Baden-Württemberg nun festgestellt hat.


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  • Zum Vorsteuerabzug aus berichtigten Schlussrechnungen

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 5.9.2019, V R 38/17

     

    – Bei einer Schlussrechnung ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer.

    – Das Dokument der Rechnungsberichtigung hat sich spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche fehlerhafte Rechnung zu beziehen.


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  • Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 27.3.2019, V R 11/19 (V R 35/15)

     

    1. Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung setzt voraus, dass der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung „sicher“ sein muss.

    2. Maßgeblich ist hierfür, ob im Zeitpunkt der Anzahlung alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands bereits bekannt sind, so dass der Gegenstand der Lieferung genau bestimmt ist.

    3. Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung hängt nicht davon ab, ob der Zahlungsempfänger im Zahlungszeitpunkt die Leistung objektiv erbringen kann und ob er das will.

    4. Es reicht aus, wenn anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass der Anzahlende zum Zeitpunkt der Zahlung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung ungewiss ist.


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  • Vergessene AfA in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit

    Christian Thurow

    FG Hessen, Urteil vom 10.9.2019, 4 K 1318/18 (Revision zugelassen)

     

    Vergessene Angaben in der Steuererklärung können zu höheren Steuern führen. Ärgerlich ist, wenn der Fehler erst nach Eintritt der Bestandskraft bemerkt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch dann eine Korrektur möglich. Doch sind diese Voraussetzungen bei vergessenen Abschreibungen gegeben?


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  • Kassensysteme: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme

    Christian Thurow

    BMF-Schreiben vom 6.11.2019, IV A 4 – S 0319/19/10002 :001; DOK 2019/0891800

     

    Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde festgelegt, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Gemäß § 146a AO gilt diese Verpflichtung ab dem 1.1.2020.


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  • Prüffelder für das Kalenderjahr 2020

    BC-Redaktion

    OFD Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 6.1.2020

     

    Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.

    Die für das Kalenderjahr 2020 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen Prüffelder ergeben sich aus der beigefügten Tabelle.


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  • Keine Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 AO bei „Mehraugenprinzip“

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 10.12.2019, IX R 23/18

     

    Die Finanzbehörde kann offenbare Unrichtigkeiten, welche bei Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit nach § 129 AO berichtigen. Doch liegt eine offenbare Unrichtigkeit auch dann vor, wenn mehrere Personen den Fehler nicht bemerkt haben? Das Urteil des BFH hierzu ist eindeutig.


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  • Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen: Anspruch auf Korrektur der gespeicherten Daten?

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 18.9.2019, 2 K 312/19 (Revision zugelassen)

     

    Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 ist das Thema „Datenschutz“ bei vielen Behörden, Unternehmen und Vereinen auf einen oberen Platz in der Prioritätenliste gerutscht. Dies liegt vor allem an den nunmehr möglichen hohen Geldstrafen bei Datenmissbrauch.

    Ein zentrales Thema der DS-GVO ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehört auch das Recht auf Korrektur gespeicherter Daten, wenn diese inakkurat sind, sowie das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten. Doch scheint ein solches Recht nicht gegenüber allen Steuerbehörden zu bestehen, folgt man dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln.


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  • FAQ „Corona“ (Steuern)

    BMF

    BMF-Mitteilung vom 1.4.2020

     

    Zu den verschiedenen steuerlichen Erleichterungen, die Finanzämter bzw. Gemeinden/Stadtverwaltungen bei der Gewerbesteuer etc. gewähren können, zählen u.a.:


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  • Datenquellen des länderbezogenen Berichts multinationaler Unternehmensgruppen

    BMF

    BMF-Schreiben vom 4.5.2020, IV A 4 – S 0316/19/10003 :004; DOK 2020/0316963

     

    Seit dem Wirtschaftsjahr 2017 haben bei weltweit agierenden Konzernen die Muttergesellschaften von Konzerngruppen gegenüber den Finanzämtern bestimmte Berichtspflichten zu erfüllen. Hierzu zählen neben einem Überblick über die Konzernstruktur einschließlich der Betriebsstätten und der von den Konzerneinheiten berührten Steuerhoheitsgebieten auch Auskünfte über die Geschäftstätigkeit des Konzerns, vor allem über die weltweit erzielten Umsatzerlöse und sonstigen Erträge sowie über die jeweilige steuerliche Belastung. Dabei ist es freigestellt, hierbei auf folgende Datenquellen zurückzugreifen:


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