Vorgaben der Finanzverwaltung zur Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, BMF-Schreiben vom 17.9.2021, IV A 3 – S 0338/19/10004 :005; DOK 2021/0957238
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden (Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17), dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird (6% p.a.). Allerdings soll das bisherige Recht für alle Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 weiter anwendbar bleiben.