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  • Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags in besonderen Fällen

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf, Urteil vom 19.6.2020, 3 K 3280/17 G (Revision zugelassen, Az. BFH: IV R 21/21)

     

    Im Mittelpunkt des am 30.3.2022 veröffentlichten Finanzgerichtsurteils steht die Frage, wann eine einheitliche, mehrgemeindliche Betriebsstätte vorliegt und wann nicht.


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 2.2.2022, III R 65/19

     

    Miet- und Pachtzinsen sind bekanntlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu unterwerfen. Doch betrifft die Hinzurechnung auch die auf den Mieter umgelegte Grundsteuer?


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  • Erweiterte GewSt-Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Billigkeitsmaßnahmen der obersten Finanzbehörden der Länder

     

    Der Krieg in der Ukraine führt auch zu Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland. In diesem Zusammenhang überlassen Wohnungsunternehmen als solidarisches Engagement ukrainischen Kriegsflüchtlingen regelmäßig möblierte Wohnungen oder leisten sonstige Unterstützungsleistungen. Diesbezüglich werden steuerliche Billigungen durch den gleich lautenden Ländererlass vom 31.3.2022 hinsichtlich der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG zugestanden.


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  • Gewerbesteuerliche Abgrenzung fiktiven Anlagevermögens

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Ländererlasse vom 6.4.2022

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder (OFL) haben eine Überarbeitung des bisherigen Erlasses zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung vorgenommen. Die Änderungen ergehen aufgrund der Rechtsprechung „zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie dem Vorliegen fiktiven Anlagevermögens“. Damit erkennt die Finanzverwaltung in Teilbereichen die fortentwickelte Rechtsprechung an, wobei aber Klarheit nur begrenzt geschaffen wird.


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  • Arbeitsteilung in Partnerschaftsgesellschaft kann zu Gewerbebetrieb führen

    Christian Thurow

    FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.9.2021, 4 K 1270/19 (Revision zugelassen)

     

    Angehörige freier Berufe (z.B. Unternehmensberater) können sich zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zu einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammenschließen. Grundsätzlich hat eine PartG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass für die PartG auch keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht kann jedoch unter Umständen entfallen, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil befindet.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21

     

    1.  Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.

    2.  Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck des betreffenden Unternehmens und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (z.B. Bedeutung der Messepräsenz innerhalb des vom Unternehmen praktizierten Vertriebssystems) das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandfläche erfordert.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Fachmessen

    Dr. Martin Weiss

    FG Münster, Urteil vom 18.8.2022, 10 K 1421/19 G

     

    Miet- und Pachtzinsen unterliegen in der Regel der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Doch gilt dies auch bei Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen? Entscheidend sind aus Sicht des Finanzgerichts (FG) Münster unter anderem die Unterscheidung zwischen miet- und pachttypischen versus miet- und pachtfremden Leistungspflichten sowie die Frage nach der fiktiven (unterstellten) Zuordnung von Anlagevermögen.


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  • Option zur Körperschaftsbesteuerung: Besonderheiten bei Auslandsbezügen

    Daniel Scheffbuch

     

    Ziel der Option ist es allgemein, dass die optierende Personenhandelsgesellschaft ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird. Bei internationaler Einbindung tritt aber das Problem auf, dass bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Personenhandelsgesellschaften regelmäßig aufgrund ihrer steuerlichen Transparenz keine „Gesellschaften“ im Sinne dieser DBA sind. Deshalb ist auf die Ansässigkeit der unmittelbaren oder ggf. mittelbaren Gesellschafter abzustellen. Dies erfordert sehr detaillierte Analysen, insbesondere im Rahmen der sog. Entstrickungsbesteuerung.


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  • Neue Einlagelösung für organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

    Kevin Kuß

     

    Das Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer (KöMoG) beinhaltet neben der viel diskutierten Einführung eines Wahlrechts für Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer im Rahmen von Organschaftsverhältnissen auch eine Abkehr von der bisherigen Ausgleichspostenlösung beim Organträger. Der Gesetzgeber ersetzt die bisherige Methode durch die sog. Einlagelösung. Zu klären ist, welche konkreten Konsequenzen sich aus dem Systemübergang ergeben.


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  • Körperschaftsteueroption bei einer klassischen GmbH & Co. KG mit 4 Kommanditisten

    Robert Hörtnagl, Christian Klose und Dr. Frank Straßer

    Eine praktische Fallanalyse der steuerlichen Konsequenzen

     

    Durch das unlängst verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wird es Personenhandelsgesellschaften ab dem Wirtschaftsjahr 2022 ertragsteuerlich möglich sein, wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden (Optionsmodell). Die Option zur Körperschaftsteuer kann per Antrag beim zuständigen Finanzamt ausgeübt werden. Der Gesetzgeber will so die steuerlichen Rahmenbedingungen für Personenhandelsgesellschaften verbessern. Das hat Relevanz. Viele Mittelständler und Familienunternehmen sind als Personenhandelsgesellschaft und dabei klassischerweise als GmbH & Co. KG organisiert.


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  • Rückgewähr von Einlagen einer EU-Kapitalgesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Köln, Urteil vom 17.11.2021, 2 K 681/18 (rkr.)

     

    Die Antragsfrist des § 27 Abs. 8 S. 4 KStG verstößt in Bezug auf das Antragsverfahren zur Bescheinigung einer Einlagenrückgewähr bei EU-Kapitalgesellschaften nicht gegen Europarecht.


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  • Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited

    Christian Thurow

    BFH-Beschluss vom 13.10.2021, I B 31/21

     

    „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie.“ Dieser Satz Goethes trifft auf das deutsche Recht nur bedingt zu, da hier eine Theorie sehr entscheidend sein kann. Beispielsweise bei der Frage, ob bei einer Gesellschaft die Sitz- oder Gründungstheorie anzuwenden ist. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) ist dieser Sachverhalt nunmehr für britische Limited-Gesellschaften relevant geworden.


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  • Veräußerungssperre nach Spaltung (§ 15 Abs. 2 S. 3 und 4 UmwStG)

    Dr. Lars Lüdemann und Dr. Barbara Schmid

    BFH schafft Rechtssicherheit bei Auslegung der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre

     

    Aufspaltungen und Abspaltungen von Körperschaften können nach § 15 Abs. 1 UmwStG steuerneutral erfolgen, wenn ein Teilbetrieb übertragen wird und ein Teilbetrieb verbleibt. Wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden, gilt dies jedoch nicht.


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  • Hin- und Herzahlen bei überschuldeter Kapitalgesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021, 7 K 101/18 K,G,F (Revision zugelassen)

     

    Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber einer Alleingesellschafterin – anstelle eines Forderungsverzichts durch die Alleingesellschafterin – kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen.


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  • Die neu eingeführte „Einlagelösung“ bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft

    Dr. Martin Weiss

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 13.4.2022

     

    Die bisherige Bildung von steuerlichen Ausgleichsposten bei sog. „Mehr- und Minderabführungen“ wird ab 2022 durch die sog. „Einlagelösung“ abgelöst. Der Entwurf des BMF-Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen.


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  • Referentenentwurf zur Funktionsverlagerungsverordnung: Erhöhtes Risiko von Streitverfahren

    Dr. Jens Rubart und Ronald Bernstein

     

    Mit der Einführung des steuerlichen Konzepts einer Funktionsverlagerung im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber den relevanten Unternehmen signifikanten Mehraufwand bezüglich der Dokumentation, Bewertung und Verteidigung von grenzüberschreitenden Unternehmensrestrukturierungen aufgebürdet. Die Schlagworte „Funktionsverlagerung“, „Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern“ und der Themenkomplex der (Unternehmens-)Bewertung sind in nahezu jeder steuerlichen Betriebsprüfung relevant.

    Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) am 5.7.2022 (Bearbeitungsstand: 25.5.2022), der die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne des § 1 Abs. 3b AStG regeln soll, stehen dem Steuerzahler weiteres Ungemach und erhöhte Risiken von Streitfällen ins Haus.


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  • Neues zur Fremdüblichkeit bei grenzüberschreitenden Konzerndarlehen

    Daniel Scheffbuch

    BFH-Urteil vom 13.1.2022, I R 15/21

     

    Schon häufiger ist die Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in jüngerer Zeit Gegenstand der BFH-Rechtsprechung gewesen. In einem aktuellen Urteil haben sich die Münchener Richter nun zur Fremdüblichkeit bei fehlender Besicherung von grenzüberschreitenden Konzerndarlehen und den möglichen Konsequenzen geäußert. Unter anderem nennt der BFH die für den Fremdvergleich wichtigen Kriterien.


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  • Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 17.5.2022, VIII R 14/18

     

    1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 S. 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert (unterstellt), überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 5 S. 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird.

    2. Greift die Fiktion (Annahme) des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG, entstehen die Kapitalertragsteuer und die damit verbundenen kapitalertragsteuerlichen Pflichten der steuerentrichtungspflichtigen Kapitalgesellschaft nicht erst mit der Bekanntgabe des gesonderten Feststellungsbescheids für das Einlagekonto als das die Fiktion auslösende Ereignis, sondern mit dem Zufluss der Ausschüttung.


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  • Betriebsnaher Kindergarten: Zugangsbeschränkung gefährdet die Gemeinnützigkeit!

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH-Urteil vom 1.2.2022, V R 1/20

     

    Die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft muss gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 AO darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Davon ist nur dann auszugehen, wenn im Grundsatz jedermann freien Zutritt zur Körperschaft oder zu ihren Leistungen hat und sich der geförderte Personenkreis dementsprechend zumindest als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt und die Allgemeinheit repräsentiert.

    Bei einer Kinderbetreuungseinrichtung, die sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert, ist das nicht der Fall.


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  • Umsatzsteuer bei Privat-Nutzung von Firmen-(Elektro-)Fahrzeugen durch Arbeitnehmer

    BC-Redaktion

    FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erl. v. 31.1.2023 – S 7109-00000-2018/001

     

    Im Zusammenhang mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF 7.2.2022, BStBl. I 2022, 197, siehe Becker, BC 2022, 102, Heft 3) ist eine Reihe von weiteren Zweifelsfragen aufgetreten. Hierzu werden folgende Auffassungen vertreten:

     


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