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  • Reinvestitionsrücklage bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 10.5.2022, IV B 47/21

     

    Im Fall der Übertragung eines dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Gebäude oder abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ist der abziehbare Betrag gemäß § 6b Abs. 10 S. 2 EStG auf 300.000 € begrenzt.


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  • Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung und Haftungsbeträge: Rückstellungsbildung

    BC-Redaktion

    FG Münster, Urteil vom 24.6.2021, 10 K 2084/18 K,G (Revision zugelassen, Az. BFH: XI R 19/21)

     

    Für zusätzlichen Steuerberatungsaufwand im Zusammenhang mit einer steuerlichen Betriebsprüfung kann keine Rückstellung gebildet werden, wenn es sich um Kleinst- bzw. Kleinbetriebe im Sinne des § 3 BpO handelt. Denn zu einem früheren Bilanzstichtag haben Kleinst- bzw. Kleinbetriebe nicht mit einer späteren Prüfung (Anschlussprüfung) zu rechnen (keine kontinuierlichen Anschlussprüfungen).

    Für (nicht hinterzogene) Lohnsteuer-Nachforderungen ist erst mit Erlass eines Haftungsbescheids eine Rückstellungsbildung zulässig und nicht bereits im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung (hier: Nachforderung aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung). Dies gilt unabhängig von der Größenklasse nach der Betriebsprüfungsordnung.

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  • E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.6

    BC-Redaktion

    BMF-Mitteilung vom 21.6.2022 (allgemeine Bekanntmachung am 7.7.2022)

     

    Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.6 vom 2.5.2022 (Taxonomie 6.6), veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden.


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  • Änderungen der Offenlegungspflichten ab dem 1.8.2022

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Neuerungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRiLi) durch das DiRUG

     

    Die Vorgaben der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 werden mittels des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1.8.2022 in deutsches Recht umgesetzt. Durch das DiRUG kommt es auch zu Neuerungen für von Unternehmen mit Offenlegungspflichten vertraute Personen bzw. Institutionen. Die relevanten Neuerungen zielen insbesondere auf die Änderungen des Offenlegungsmediums, die Pflicht zur elektronischen Identifikation, die grenzüberschreitenden Informationen sowie die Klarstellung des Offenlegungsumfangs nach VermAnIG (VermAnIG) ab.


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  • Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 23.3.2022, 6 K 923/20

     

    Das deutsche Steuerrecht sieht für Gebäude eine typisierte Nutzungsdauer von 33, 40 oder 50 Jahren vor. Davon abweichende Restnutzungsdauern – insbesondere dann, wenn sie einen kürzeren Zeitraum umfassen – sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Doch welche Art von Gutachten ist für einen solchen Nachweis erforderlich?


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  • Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte des IDW vom 18.7.2022

    Christian Thurow

     

    Bereits im März und April dieses Jahres hatte sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung geäußert (vgl. u.a. Zwirner, BC 2022, 156 ff., Heft 4). Im Juli 2022 hat das IDW nun zu den Kriegsauswirkungen auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 Stellung genommen.


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  • Ukraine-Krieg: Fachlicher Hinweis des IDW (3. Update)

    Christian Thurow

    Fachlicher Hinweis des IDW (3. Update, August 2022) – Rechnungslegung und deren Prüfung nach dem 24.2.2022

     

    Am 11.8.2022 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sein drittes Update der Fachlichen Hinweise zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Das neue Update befasst sich mit den Auswirkungen von Sanktionen auf Verträge sowie auf die Arbeit des Abschlussprüfers.


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  • Verwendbarkeit einer Konzernplanung in der Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.5.2022, 26 W 3/21

     

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Squeeze-out-Verfahren (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner) zu den Anforderungen an eine bewertungsrelevante Planung geäußert und in diesem Zusammenhang zur Verwendbarkeit einer Konzernplanung bei einer Unternehmensbewertung. So kann die Zugrundelegung einer aus der Konzernplanung abgeleiteten Planung sachgerecht sein, wenn das zu bewertende Unternehmen dem Konzern angehört.


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  • Zur Wirksamkeit der Annahme des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter im Umlaufverfahren

    Christian Thurow

    LG Hamburg, Urteil vom 1.7.2022, 418 HKO 83/21

     

    Das Ende der abendländischen Zivilisation ist nah. Nachdem das bayerische Kultusministerium bekannt gegeben hat, dass nach 48 Jahren „Faust I“ aus dem gymnasialen Lehrplan gestrichen wird, widerspricht nun auch das Landgericht (LG) Hamburg den Weisheiten des Dr. Faust. So kann man zwar, was man schwarz auf weiß besitzt, getrost nach Hause tragen. Rechtlich gültig muss ein solch schriftliches Dokument aber nicht unbedingt sein.


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  • Goodwill in Bilanzen führt zu M&A-Risiken

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Eine neue Studie zum „Goodwill“ in Bilanzen hat zu dem Ergebnis geführt, dass stark mitbestimmte Unternehmen bei M&A-Transaktionen weniger ins Risiko gehen. Der größere Teil der dennoch getätigten Zukäufe erfolgte im Ausland. Zugleich wird bei Akquisitionen relativ selten diversifiziert, d.h., meistens wurden Unternehmen aus der eigenen Branche übernommen.


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  • Rücklage für Ersatzbeschaffung: Weitere Verlängerung der Reinvestitionsfristen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 20.9.2022, IV C 6 – S 2138/19/10002 :003; DOK 2022/0939203

     

     >Die in EStR 6.6 Abs. 4 S. 3 bis 6, Abs. 5 S. 5 und 6 sowie Abs. 7 S. 3 und 4 EStR geregelten Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach Bildung einer Rücklage nach EStR 6.6 Abs. 4 verlängern sich jeweils um drei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Die genannten Fristen verlängern sich um zwei Jahre, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Sie verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2023 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.


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  • Die Veräußerung eines Kundenstamms an eine Tochtergesellschaft näher betrachtet

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    In einem kürzlich erschienenen Artikel des IDW Life Magazins wurde die Frage gestellt, ob ein Unternehmen seinen dazugehörigen Kundenstamm an eine Tochtergesellschaft veräußern könnte. Dies wollen wir im Folgenden zusammenfassen.


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  • Angemessenheit von Pensionszusagen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Nürnberg, Urteil vom 20.4.2021, 1 K 186/19 (Revision zugelassen, Az. BFH: I R 42/21)

     

    Die Angemessenheit von Pensionszusagen an Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist dann nicht gegeben, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.


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  • Auswirkungen eines nicht festgestellten Jahresabschlusses

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der folgende Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, welche Auswirkungen ein nicht festgestellter Jahresabschluss einer GmbH auf die Prüfung des Jahresabschlusses des Folgejahres hat.


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  • Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen: Entlastungsforderung des IDW

    BC-Redaktion

    IDW-Schreiben vom 4.10.2022

     

    Die signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) regt daher eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an.


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  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 3.5.2022, IX R 7/21

     

    Die Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand gegenüber anschaffungsnahen Herstellungskosten beschäftigt die Finanzgerichte in regelmäßigen Abständen. Häufig geht es dabei um Nuancen. Der BFH hat sich nun aber mit einer fundamentalen Kernfrage auseinandergesetzt: Was ist eigentlich eine Anschaffung?


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  • Hinweise zur Auslegung von Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FAB verabschiedet neu gefassten IDW RS HFA 33

     

    Am 29.9.2022 wurde die finale Neufassung der IDW-Stellungnahme zu Anhangangaben nach § 285 Nr. 21 HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB (IDW RS HFA 33 n.F.) verabschiedet. Gegenstand der Neufassung sind Änderungen zu Hinweisen hinsichtlich Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.


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  • Digitalisierung von Dokumenten: Revisionssicheres Scannen und Archivieren

    Martin Wiedenmann

     

    Die – im Zuge der Pandemie – schnell vorangeschrittene Digitalisierung wirkt sich mittlerweile auf alle Geschäftsbereiche aus. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Laut einer Studie des IDW-Verlags von 2021 geben bereits über 70% der befragten Unternehmen an, ihre buchhalterischen Prozesse systemgebunden abzuwickeln. Weiterhin wurde im Rahmen der Studie jedoch von Unternehmen kritisiert, dass die fehlende Digitalisierung einiger Prozesse, wie des Dokumentenmanagements, noch eine Herausforderung im Arbeitsalltag darstellt.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.11.2022 auf 1,75%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.11.2022 auf gerundet 1,75%. Im Vergleich zum Vormonat steigt der Basiszinssatz ungerundet von 1,485% auf 1,747%. Zum 1.11.2022 erreicht der gerundete Basiszinssatz somit ein Niveau, wie es zuletzt per 31.1.2015 beobachtet werden konnte. Das Wachstum beim Basiszinssatz hält somit weiter an.


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  • Schlussabrechnung Corona-Finanzhilfen: Hinweise der IHK für München und Oberbayern

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

    Weitere Hinweise zur Schlussabrechnung mit Fristende am 30.6.2023 durch die Bewilligungsstelle

     

    Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen wurden unter Vorbehalt einer verpflichtend vorzunehmenden Schlussabrechnung gewährt. Die Schlussabrechnung ist spätestens bis zum 30.6.2023 einzureichen. Die Frist zur Einreichung rückt damit immer näher. Gleichzeitig ergehen weiterhin diverse Hinweise zur Schlussabrechnung, die zu beachten sind, wie in diesem Fall von der Bewilligungsstelle der IHK für München und Oberbayern.


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