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  • Steuerfreie Sonntagszuschläge nach § 3b EStG unabhängig von Art der Tätigkeit

    Andreas Knatz

    BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 28/19

     

    Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG kann nach der Rechtsprechung des BFH unabhängig von der arbeitszeitrechtlichen Einordnung der Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Eine konkret belastende Tätigkeit ist nicht erforderlich.


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  • Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer

    Mitarbeiter der BC-Redaktion BC 4/2022

    BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001; DOK 2022/0200755

     

    Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben aus dem Jahr 2018 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer überarbeitet. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

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  • Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn bei Gutscheinen und Geldkarten

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 15.3.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007; DOK 2022/0274667

     

    Seit dem 1.1.2022 ist lohnsteuerlich bei Gutscheinen und Geldkarten nur noch dann von einem Sachbezug auszugehen, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und zugleich die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen (§ 8 Abs. 1 S. 3 EStG). In diesem Fall kann die seit Jahresbeginn 2022 geltende monatliche 50 €-Freigrenze in Anspruch genommen werden, wenn diese Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Zu den Voraussetzungen im Einzelnen hatte die Finanzverwaltung bereits im vergangenen Jahr ausführlich Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 13.4.2021, BStBl. I 2021, 621). Aufgrund von in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen ist dieses Schreiben nunmehr punktuell ergänzt worden. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:

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  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF-Schreiben vom 17.3.2022, IV C 4 – S 2223/19/10003 :013; DOK 2022/0226401

     

    Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) am 17.3.2022 bekannt gegebenen Verwaltungsanweisungen dienen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements. Sie betreffen den Spendenabzug ebenso wie die Unterbringung von Flüchtlingen und die Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen sowie lohn-, umsatz- und schenkungsteuerliche Aspekte.

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  • Überstundenvergütungen als außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 2.12.2021, VI R 23/19

     

    Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten profitieren als außerordentliche Einkünfte von der Tarifermäßigung nach § 34 EStG. Umstritten ist jedoch, ob auch Überstundenvergütungen in diese Kategorie fallen können. Der BFH hat diese Frage nun abschließend beantwortet.


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  • Kein Pauschalsteuersatz von 25% für Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 27.1.2022, 6 K 2175/20 (Revision zugelassen)

     

    Exklusivität ist ein Charakteristikum, das den Neureichen, der High-Society und dem Stinktier eigen ist“, fand der US-Komiker Austin O'Malley. Auch im Steuerrecht kann die Exklusivität anrüchig sein, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln zeigt.

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  • Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 18.11.2021, V R 24/20

     

    Der gewöhnliche Steuerrecht-Connaisseur zeichnet sich in der Regel auch durch einen Hang zur Geschichtswissenschaft aus. Diese Neigung ist recht nützlich, da Steuersachverhalte häufig auf jahrzehntealter Rechtsprechung beruhen. Der BFH hat nun wieder ein Schmankerl für die Steuerhistoriker – ein im April 2022 veröffentlichtes Urteil aus dem Jahr 2021 zu einem erstinstanzlichen Urteil aus dem Jahr 2002 betreffend einen Sachverhalt in den Jahren 1990 bis 1995. Doch darf die Staubschicht auf den Gerichtsakten nicht täuschen – der Sachverhalt ist nach wie vor brisant.

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  • Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer

    Christian Thurow

    Niedersächsisches FG, Urteil vom 27.10.2021, 14 K 239/18 (Revision zugelassen)

     

    Gerade in Innenstadtlagen sind kostenlose Parkplätze häufig Mangelware. Arbeitnehmer müssen in solchen Fällen auf kostenpflichtige Parkflächen ausweichen. Umstritten ist, ob eine Erstattung solcher Parkgebühren durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt oder ob die Erstattung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse an einem reibungslosen Betriebsablauf erfolgt.

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  • Ausscheiden des Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto (§ 15a EStG)

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.2021, 11 K 1039/21 F (Revision zugelassen)

     

    Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aus einer Gesellschaft aus, führt dies bei unentgeltlicher Anteilsübertragung nicht zu einer Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG beim Rechtsnachfolger.


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  • Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers während der Gültigkeit des 9-Euro-Tickets

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 30.5.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002 :007; DOK 2022/0538840

     

    Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind bis zur Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG, § 1 SvEV). Doch was gilt bezüglich der 9-Euro-Tickets während des Aktionszeitraums Juni bis August 2022?

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  • Fahrtenbuch & Co. bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 16.3.2022, VIII R 24/19

     

    Immer wieder führt die Frage, wie die betriebliche Nutzung eines Firmenwagens nachzuweisen ist, zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt. Welche Anforderungen im Rahmen eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG bestehen, hat der BFH nun klargestellt.


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  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen an Geschädigte des Ukraine-Kriegs

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 7.6.2022, IV C 4 – S 2223/19/10003 :017; DOK 2022/0568899

     

    Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben vom 17.3.2022 zu den steuerlichen Maßnahmen der Geschädigten des Ukraine-Kriegs um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen ergänzt.

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  • Elektrofahrzeuge: Besteuerung von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote

    BC-Redaktion

    Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Kurzinfo vom 29.3.2022, S 2240/S 2256/S 2257A – St 32 1, St 31 4, St 31 5, ESt-Nr. ST 3_2022K029

     

    Seit 2019 sind die Emissionseinsparungen von (reinen) Elektrofahrzeugen auf die sog. Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) anrechenbar. Mit jeder Kilowattstunde, die an einem Ladepunkt geladen wird, geht eine Treibhausgasminderung einher, die als THG-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden kann.

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  • Steuerfreistellung des Arbeitslohns nach dem Auslandstätigkeitserlass

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 10.6.2022, IV C 5 – S 2293/19/10012 :001; DOK 2022/0079983

     

    Durch den Auslandstätigkeitserlass (ATE) wird unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit steuerfrei gestellt. Rechtsgrundlage für den Auslandstätigkeitserlass ist die Vorschrift des § 34c Abs. 5 EStG, der den obersten Finanzbehörden die Möglichkeit eröffnet, die Einkommensteuer zu erlassen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Zielrichtung des Auslandstätigkeitserlasses ist damit in erster Linie die Förderung der deutschen Exportwirtschaft. Von dieser Möglichkeit hat die Finanzverwaltung durch den Auslandstätigkeitserlass Gebrauch gemacht.

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  • FAQ zur Energiepreispauschale von 300 €

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Mitteilung vom 17.6.2022

     

    Im September 2022 erhalten Arbeitnehmer/innen, die in einem gegenwärtigen Arbeitsverhältnis mit den Steuerklassen I bis V stehen, von ihrem Arbeitgeber eine Energiepreispauschale von 300 € ausgezahlt. Diese unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann die an seine Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale als Monatszahler bereits im September 2022 in der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 von der für alle Arbeitnehmer einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer abziehen; der Zeitraum der „Vorfinanzierung“ durch den Arbeitgeber soll hierdurch bewusst kurz gehalten werden. Zu den Einzelheiten der Energiepreispauschale vgl. den Beitrag von Plenker in BC 2022, 255 ff., Heft 6.

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  • Energiepreispauschale: Geänderte Lohnsteuer-Anmeldung 2022 und geänderte Lohnsteuerbescheinigung 2022

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Die Energiepreispauschale als Einmalzahlung wird in der Regel im September 2022 gewährt. Bezüglich der Lohnsteuerpflicht geben zwei BMF-Schreiben Anwendungshinweise.

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  • Reisekostenrecht: Betriebsstättenbegriff

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 16.2.2022, X R 14/19

     

    Der Mittelpunkt einer betrieblichen Tätigkeit ergibt sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse. Prüfkriterien sind sowohl inhaltliche als auch nach zeitliche Gesichtspunkte (Dauerhaftigkeit) der Tätigkeit.

    Seit 2014 wird die erste Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der arbeits-(vertrag-) oder dienstrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bestimmt.

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  • Lohnsteuereinbehalt bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

    Antje Ahlert

     

    Im Fall einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland kann das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber werden. Aus dieser Stellung als wirtschaftlicher Arbeitgeber ergibt sich unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen eine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer.

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  • Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF-Schreiben vom 2.8.2022, IV B 8 – S 2303/19/10004 :001; DOK 2022/0641147

     

    Mit dem BMF-Schreiben wird auf die am 7.6.2021 in Kraft getretene Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) reagiert. In der Gesetzesänderung wurden unter anderem die §§ 32a und 41 UrhG in den Katalog der nicht auf Computerprogramme anzuwendenden Vorschriften aufgenommen. Da trotz dieser Änderungen das Urheberrecht an Computerprogrammen weiterhin nicht rechtlich übertragen werden kann, stellt sich bei der entgeltlichen Überlassung an Dritte zur Nutzung grundsätzlich weiterhin die Frage des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG.

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  • Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 17.5.2022, VIII R 26/20

     

    Die private Nutzung eines Firmenwagens löst auf Ebene des Steuerpflichtigen einen geldwerten Vorteil aus. Dieser kann pauschal mithilfe der sog. 1%-Bruttolistenpreisregelung ermittelt werden. Übersteigt der ermittelte geldwerte Vorteil die tatsächlich angefallenen Kosten, so sieht das BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. I 2009, 1326, eine Begrenzung der pauschalen Wertansätze (die sog. Kostendeckelung) vor. Doch – welche Kosten sind beim Leasing eines Fahrzeugs und der Ermittlung des Gewinns mittels Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) anzusetzen?

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