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Basiszins nach IDW S 1 sinkt zum 1.9.2021 auf gerundet 0,10%

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

 

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.9.2021 auf gerundet 0,10% im Vergleich zum Vormonat. Somit ist der gerundete Basiszinssatz wieder auf das Niveau vom 1.4.2021 zurückgefallen. Ungerundet sinkt der Basiszinssatz von 0,287% auf 0,142% und hat sich damit binnen eines Monats halbiert. Insofern hat sich die Erholung des Basiszinssatzes nicht wie in den Vormonaten des laufenden Jahres 2021 fortgesetzt. Inflationserwartungen tangieren den für die Unternehmensbewertung relevanten Basiszinssatz nicht – im Gegenteil.


 

 

Praxis-Info!

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Allerdings ist aktuell eine deutliche Trendwende zu erkennen.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 1.11.2019 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20%. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen.

Die seit Jahresbeginn 2021 bestehende Dynamik hin zu einem steigenden Basiszinssatz hat sich zum 1.9.2021 wieder umgekehrt. Zum 1.9.2021 beträgt er ungerundet 0,142% (per 1.8.2021: 0,287%). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern ein deutlicher Rückgang, der sich in diesem Monat auch im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz hat sich auf ungerundeter Bemessungsgrundlage halbiert. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte sinkt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat von 0,30% auf 0,10% und beträgt damit nur noch ein Drittel des Werts des Vormonats. Ob es sich dabei lediglich um eine kurzfristige Volatilität (Schwankung) handelt oder der Trend nachhaltig steigender Zinssätze wieder durchbrochen ist, bleibt abzuwarten.

Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 1.9.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,10% somit 7,10%. Dies entspricht einem Faktor von rund 14,08. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt abzuwarten. Bislang scheinen Inflationsängste und Inflationserwartungen den Basiszinssatz zumindest noch nicht zu beeinflussen – im Gegenteil.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, CVA, Prokurist, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 10/2021 

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