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  • Bilanzierung unfertiger Leistungen bei einem Bauunternehmen

    Sanja Mitrovic und Kai Peter Künkele

    Inanspruchnahme von Vorleistungen von Subunternehmen

     


    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Rahmen der Mai-Ausgabe 2022 der IDW Life Stellung zur handelsrechtlichen Bilanzierung von unfertigen Leistungen bei einem Bauunternehmen genommen. Dabei wird insbesondere die Bilanzierung von in Anspruch genommenen Vorleistungen von Subunternehmen näher beleuchtet.


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  • Ertragswertmethode zur Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    OLG München, Beschluss vom 14.12.2021, 31 Wx 190/20

     

    Für Zwecke von Unternehmensbewertungen kommt ein primäres Abstellen auf den Börsenkurs des Bewertungsobjekts in Betracht.


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  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

    Sanja Mitrovic und Kai Peter Künkele

    BMF-Antwortschreiben vom 26.4.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :028

     


    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf die Änderungs- und Erläuterungsbitten der Verbände im Hinblick auf die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software reagiert. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen zu den beiden bereits veröffentlichten Newsbeiträgen dargestellt (vgl. Jüttner, BC 2022, 107 f., Heft 3; Mitrovic/Künkele, BC 2022, 202, Heft 5).


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  • Einlage in die Kapitalrücklage und Begleichung eines Gesellschafterdarlehens

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021, 7 K 101/18 K,G,F (Revision zugelassen)

     

    Die Einlage der Alleingesellschafterin in die Kapitalrücklage einer Kapitalgesellschaft und die anschließende Begleichung der Verbindlichkeit aus Gesellschafterdarlehen ist gestaltungsmissbräuchlich.


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  • Investitionsabzugsbeträge (IAB): neues BMF-Anwendungsschreiben

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF-Schreiben vom 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001 :001; DOK 2022/0547974

     

    Im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten zur Bildung von Investitionsabzugsbeträgen haben sich mit dem Jahressteuergesetz 2020 und nachfolgenden steuerlichen Änderungen wichtige Neuerungen ergeben. Aufgetretene Zweifelsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Anlass genommen, eine zusammenfassende Erläuterung der dabei zu beachtenden Bestimmungen herauszugeben. Die Bandbreite reicht von den Voraussetzungen der Inanspruchnahme über buchtechnische Grundlagen bis hin zu Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen und zeitlichen Anwendungsregelungen.


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  • Reinvestitionsrücklage bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 10.5.2022, IV B 47/21

     

    Im Fall der Übertragung eines dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Gebäude oder abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ist der abziehbare Betrag gemäß § 6b Abs. 10 S. 2 EStG auf 300.000 € begrenzt.


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  • Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung und Haftungsbeträge: Rückstellungsbildung

    BC-Redaktion

    FG Münster, Urteil vom 24.6.2021, 10 K 2084/18 K,G (Revision zugelassen, Az. BFH: XI R 19/21)

     

    Für zusätzlichen Steuerberatungsaufwand im Zusammenhang mit einer steuerlichen Betriebsprüfung kann keine Rückstellung gebildet werden, wenn es sich um Kleinst- bzw. Kleinbetriebe im Sinne des § 3 BpO handelt. Denn zu einem früheren Bilanzstichtag haben Kleinst- bzw. Kleinbetriebe nicht mit einer späteren Prüfung (Anschlussprüfung) zu rechnen (keine kontinuierlichen Anschlussprüfungen).

    Für (nicht hinterzogene) Lohnsteuer-Nachforderungen ist erst mit Erlass eines Haftungsbescheids eine Rückstellungsbildung zulässig und nicht bereits im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung (hier: Nachforderung aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung). Dies gilt unabhängig von der Größenklasse nach der Betriebsprüfungsordnung.

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  • E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.6

    BC-Redaktion

    BMF-Mitteilung vom 21.6.2022 (allgemeine Bekanntmachung am 7.7.2022)

     

    Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.6 vom 2.5.2022 (Taxonomie 6.6), veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden.


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  • Änderungen der Offenlegungspflichten ab dem 1.8.2022

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Neuerungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRiLi) durch das DiRUG

     

    Die Vorgaben der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 werden mittels des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1.8.2022 in deutsches Recht umgesetzt. Durch das DiRUG kommt es auch zu Neuerungen für von Unternehmen mit Offenlegungspflichten vertraute Personen bzw. Institutionen. Die relevanten Neuerungen zielen insbesondere auf die Änderungen des Offenlegungsmediums, die Pflicht zur elektronischen Identifikation, die grenzüberschreitenden Informationen sowie die Klarstellung des Offenlegungsumfangs nach VermAnIG (VermAnIG) ab.


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  • Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 23.3.2022, 6 K 923/20

     

    Das deutsche Steuerrecht sieht für Gebäude eine typisierte Nutzungsdauer von 33, 40 oder 50 Jahren vor. Davon abweichende Restnutzungsdauern – insbesondere dann, wenn sie einen kürzeren Zeitraum umfassen – sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Doch welche Art von Gutachten ist für einen solchen Nachweis erforderlich?


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  • Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte des IDW vom 18.7.2022

    Christian Thurow

     

    Bereits im März und April dieses Jahres hatte sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung geäußert (vgl. u.a. Zwirner, BC 2022, 156 ff., Heft 4). Im Juli 2022 hat das IDW nun zu den Kriegsauswirkungen auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 Stellung genommen.


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  • Ukraine-Krieg: Fachlicher Hinweis des IDW (3. Update)

    Christian Thurow

    Fachlicher Hinweis des IDW (3. Update, August 2022) – Rechnungslegung und deren Prüfung nach dem 24.2.2022

     

    Am 11.8.2022 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sein drittes Update der Fachlichen Hinweise zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Das neue Update befasst sich mit den Auswirkungen von Sanktionen auf Verträge sowie auf die Arbeit des Abschlussprüfers.


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  • Verwendbarkeit einer Konzernplanung in der Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.5.2022, 26 W 3/21

     

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Squeeze-out-Verfahren (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner) zu den Anforderungen an eine bewertungsrelevante Planung geäußert und in diesem Zusammenhang zur Verwendbarkeit einer Konzernplanung bei einer Unternehmensbewertung. So kann die Zugrundelegung einer aus der Konzernplanung abgeleiteten Planung sachgerecht sein, wenn das zu bewertende Unternehmen dem Konzern angehört.


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  • Zur Wirksamkeit der Annahme des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter im Umlaufverfahren

    Christian Thurow

    LG Hamburg, Urteil vom 1.7.2022, 418 HKO 83/21

     

    Das Ende der abendländischen Zivilisation ist nah. Nachdem das bayerische Kultusministerium bekannt gegeben hat, dass nach 48 Jahren „Faust I“ aus dem gymnasialen Lehrplan gestrichen wird, widerspricht nun auch das Landgericht (LG) Hamburg den Weisheiten des Dr. Faust. So kann man zwar, was man schwarz auf weiß besitzt, getrost nach Hause tragen. Rechtlich gültig muss ein solch schriftliches Dokument aber nicht unbedingt sein.


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  • Goodwill in Bilanzen führt zu M&A-Risiken

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Eine neue Studie zum „Goodwill“ in Bilanzen hat zu dem Ergebnis geführt, dass stark mitbestimmte Unternehmen bei M&A-Transaktionen weniger ins Risiko gehen. Der größere Teil der dennoch getätigten Zukäufe erfolgte im Ausland. Zugleich wird bei Akquisitionen relativ selten diversifiziert, d.h., meistens wurden Unternehmen aus der eigenen Branche übernommen.


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  • Rücklage für Ersatzbeschaffung: Weitere Verlängerung der Reinvestitionsfristen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 20.9.2022, IV C 6 – S 2138/19/10002 :003; DOK 2022/0939203

     

     >Die in EStR 6.6 Abs. 4 S. 3 bis 6, Abs. 5 S. 5 und 6 sowie Abs. 7 S. 3 und 4 EStR geregelten Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach Bildung einer Rücklage nach EStR 6.6 Abs. 4 verlängern sich jeweils um drei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Die genannten Fristen verlängern sich um zwei Jahre, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Sie verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2023 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.


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  • Die Veräußerung eines Kundenstamms an eine Tochtergesellschaft näher betrachtet

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    In einem kürzlich erschienenen Artikel des IDW Life Magazins wurde die Frage gestellt, ob ein Unternehmen seinen dazugehörigen Kundenstamm an eine Tochtergesellschaft veräußern könnte. Dies wollen wir im Folgenden zusammenfassen.


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  • Angemessenheit von Pensionszusagen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Nürnberg, Urteil vom 20.4.2021, 1 K 186/19 (Revision zugelassen, Az. BFH: I R 42/21)

     

    Die Angemessenheit von Pensionszusagen an Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist dann nicht gegeben, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.


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  • Auswirkungen eines nicht festgestellten Jahresabschlusses

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der folgende Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, welche Auswirkungen ein nicht festgestellter Jahresabschluss einer GmbH auf die Prüfung des Jahresabschlusses des Folgejahres hat.


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  • Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen: Entlastungsforderung des IDW

    BC-Redaktion

    IDW-Schreiben vom 4.10.2022

     

    Die signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) regt daher eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an.


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