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  • Prüfung von Vergütungsberichten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.


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  • Nachhaltigkeitsreporting: Überforderung des Mittelstands?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    IMI/PwC, Studie vom 28.2.2023


    Obwohl die weitaus meisten Unternehmen zwar erkannt haben, dass sie sich der grünen Transformation stellen müssen, fehlt 60% der von PwC befragten Unternehmen eine Strategie dafür. Wichtigste Treiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind gesetzliche Vorgaben und Energie- und Ressourceneffizienz. Aber: Nicht weniger als 76% fürchten den bürokratischen und organisatorischen Aufwand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung.


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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung

    Christian Thurow

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.6.2021

     

    Bitcoin und ähnliche virtuelle Währungen (sog. Kryptowährungen) finden immer mehr Verbreitung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Entwurfsschreiben verschiedene Begriffe in Verbindung mit virtuellen Währungen definiert sowie darüber hinaus Bewertungsfragen bei Zugang, in den Folgejahren sowie bei Veräußerung dieser Kryptowährungen aufgegriffen. Nach Anhörung der Verbände (Prüfung der Stellungnahmen) ist mit einer finalen Fassung des BMF-Schreibens zu rechnen.

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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung

    Dr. Christopher Arendt und Kerstin Weidenbach-Koschnike

    BMF-Schreiben vom 10.5.2022, IV C 1 – S  2256/19/10003 :001; DOK 2022/0493899

     

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.5.2022 seine Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen, z.B. Bitcoin) und sonstigen Token (sonstige virtuelle Werteinheiten) veröffentlicht.

    Nachdem bereits im Jahr 2021 ein entsprechender Entwurf veröffentlicht worden war, hat das Finanzministerium nunmehr seine ertragsteuerliche Einordnung zu dieser neuen Anlageklasse mitgeteilt und diese mit einer erläuternden Begriffsdefinition versehen.

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  • Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

    BC-Redaktion

    Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann.


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  • Photovoltaik-Anlagen: Ergänzte BMF-Antworten auf Anwendungsfragen zum Nullsteuersatz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010


    Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach und war auch als Vereinfachungsregelung gedacht, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Das angekündigte BMF-Schreiben liegt jetzt vor. Im Vergleich zur Entwurfsfassung sind neu aufgenommene Beispielsfälle hervorzuheben.


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  • Überprüfung der Unternehmensplanung: Noch aktuell und plausibel?

    Dr. Günter Lubos

     

    Jede Planung läuft über kurz oder lang Gefahr, von der Realität eingeholt zu werden. Dies gilt besonders in volatilen (schwankungsanfälligen) Zeiten, die wie derzeit von Inflation geprägt sind und aufgrund von Kostensteigerungen rasch zu signifikanten Plan-Ist-Abweichungen führen. Ist die meist in Vorperioden erstellte Planung noch plausibel und damit eine geeignete Basis für erforderliche Entscheidungen? Diese Frage müssen sich Controlling und Management daher immer wieder stellen.


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  • BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage?

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 14.12.2022 – X R 19/21


    Wird im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine ordnungswidrige Kassenführung festgestellt, kommt es häufig zu einer Schätzung von Einnahmen. Eine der möglichen Schätzungsmethoden basiert auf der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Richtsatzsammlung, welche u.a. Rohgewinnaufschläge enthält. Doch taugt die Richtsatzsammlung wirklich als Schätzungsgrundlage? Der BFH hat hierzu noch einige Fragen.


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  • Auswirkungen der Inflation auf Pensionsrückstellungen – HGB, StB, IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS

     

    Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.


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  • Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen: Anwendungsfragen zum umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF, Entwurfsschreiben v. 26.1.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010

    Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Berichtet wird sogar von Befürchtungen liefernder Unternehmer, später 19% Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. Das angekündigte BMF-Schreiben zu diesem Thema wurde daher mit großem Interesse erwartet – und liegt jetzt als Entwurf vor.


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  • Heft 3/2023

    BC-Redaktion
    Top-Thema: Uneinbringlichkeit einer Forderung aufgrund von Insolvenz: umsatzsteuerliche Konsequenzen
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  • Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

    BC-Redaktion

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2.12.2022, BT-Drs. 20/4729; Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022; Verkündung im Bundesgesetzblatt am 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294)

     

    Anlass des JStG 2022 sind vor allem erforderliche Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Nachstehend werden die für das Rechnungswesen relevanten Neuregelungen aufgegriffen, wobei die Änderungen des Bundestags gegenüber dem Regierungsentwurf in blauer Farbe hervorgehoben werden.


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  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023

    BMF
    Die monatlich fortgeschriebene Übersicht finden Sie hier.
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  • Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer – ein im Keim erstickter Paukenschlag?!

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005

    Mit diesem Anwendungsschreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine für den Gebäudeerwerb besonders wichtige und sehr häufig auftretende Frage zur Bemessung der Gebäude-AfA beantwortet: Beim Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG können sich die Bilanzierenden (oder auch Einnahmen-Überschuss-Rechner) verschiedener Nachweismethoden bedienen. Das eröffnet in vielen Fällen zwar zunächst betragsmäßig hohe Gestaltungsspielräume. Damit diese aber fiskalisch nicht zu einfach ausgenutzt werden können, hat das BMF eine Gutachterpflicht festgeschrieben.


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  • Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 15.12.2022 – VI R 44/20

    Viele Bewertungen im Wirtschaftsleben wirken auf den ersten Blick sehr wissenschaftlich – mathematische Formeln, viele Zahlen, viel Text. Auf den zweiten Blick erkennt der geübte Leser aber recht schnell, dass viele dieser Zahlen nicht auf harten Fakten, sondern auf Schätzungen basieren. Somit ist das Ergebnis der Berechnung auch keine harte Realität, sondern häufig eher ein „best guess“ (beste Vermutung). Zu einem solchen „best guess“ zählt auch der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung, wenn der Treibstoffverbrauch geschätzt wurde. Der BFH hat sich nun eindeutig zur Verwertbarkeit eines solchen „best guess“ geäußert.


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  • Robotic Process Automation (RPA) in der Rechnungswesenpraxis – Stand und Möglichkeiten

    Dr. Alexandra Dunkel und Lisa Haberlik
    Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker
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  • BC-Quiz 5/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 5/2022, S. 232)
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  • BC-Quiz 2/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 2/2022, S. 87)
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  • BC-Quiz 1/2022

    Christian Thurow
    Wissen Sie's? (BC 1/2022, S. 31)
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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

    BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21

    Martin Weiss1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.

    2. Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck des betreffenden Unternehmens und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (z.B. Bedeutung der Messepräsenz innerhalb des vom Unternehmen praktizierten Vertriebssystems) das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandfläche erfordert.


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