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  • AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 3.5.2022, IX R 22/19

     

    1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden muss, ist der Erwerber zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen den Feststellungsbescheid notwendig beizuladen.

    2. Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.

    3. Bei der Ermittlung der AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Anteilserwerb erhöhen die dem Anteil entsprechenden Gesellschaftsschulden die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens direkt zugeordnet werden können.

    4. Die Anschaffungskosten des Anteilserwerbers sind, soweit sie den Buchwert der erworbenen Beteiligung übersteigen, den anteilig miterworbenen Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens nach dem Verhältnis der in ihnen ruhenden stillen Reserven einzeln zuzuordnen.

    5. Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist – soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich.

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  • Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch ein privat genutztes Girokonto

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 3.5.2022, IX R 34/19

     

    Die Alchemisten der Antike und des Mittelalters versuchten, durch Vermischung von Stoffen etwas Wertvolles zu erschaffen. Im Steuerrecht führt eine Vermischung dagegen selten zu wünschenswerten Wertsteigerungen, sondern zieht häufig unerwünschte steuerliche Nebenwirkungen nach sich. Doch es gibt Ausnahmen, wie der BFH nun in einem Urteil darlegt.

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  • Häusliches Arbeitszimmer: Werbungskostenabzug bei gemeinsamer Mietzahlung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urteil vom 9.9.2022, 3 K 2483/20 E (Revision zugelassen)

     

    Moderne Beziehungsformen benötigen nicht immer einen Trauschein. Doch wenn in einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft das gemeinsame Haus von beiden Partnern finanziert wird, kann ein Partner dann den vollen Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen?

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  • Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 12.5.2022, VI R 32/20

     

    Hinter dem Wortungetüm „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG) verbergen sich Regeln zur Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Lohnsteuerrechtlich war umstritten, welchem Arbeitgeber solche Leiharbeitnehmer zuzuordnen sind. Eine solche Zuordnung hat z.B. Auswirkung auf die Höhe der als Werbungskosten ansetzbaren Fahrtkosten. Der BFH hat nun einige der strittigen Punkte klargestellt.

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  • Diverse Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer: Rechtsprechungspotpourri

    Christian Thurow

     

    Die Nutzung von Fahrzeugen für steuerrelevante Zwecke sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen, z.B. bei der Ermittlung der abzugsfähigen Kosten oder der Höhe eines geldwerten Vorteils. Es folgt eine kurze Darstellung einiger aktueller Urteile zu diesem Themengebiet.

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  • Zwei Schreiben der Finanzverwaltung zu neuen Entwicklungen bei der Betriebsaufspaltung

    Dr. Martin Weiss

    BMF-Schreiben vom 21.11.2022, IV C 6 – S 2240/20/10006 :002, DOK 2022/1166461; Oberste Finanzbehörden der Länder vom 22.11.2022

     

    Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein einheitliches Unternehmen in zwei rechtlich getrennte Gesellschaften überführt. Hierbei kommt der Besitzgesellschaft (regelmäßig Personengesellschaft) die Funktion der Vermögensverwaltung und der Betriebsgesellschaft (meist Kapitalgesellschaft) die der operativen Betriebsführung zu. Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ist die personelle Verflechtung. Sie ist gegeben, wenn die an der Besitz- und Betriebsgesellschaft beteiligten natürlichen Personen einen einheitlichen geschäftlichen Bestätigungswillen haben. Das BMF-Schreiben befasst sich mit dem Sonderfall der mittelbaren Beteiligung an der Besitz-Personengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft, und zwar mit dem Zeitpunkt der Berücksichtigung.

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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie (IAP)

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine IAP bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Unerheblich ist, wann die inflationsbezogene Prämie beschlossen oder vereinbart worden ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7.12.2022 auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur IAP eingestellt. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Aussagen praxisgerecht zusammengefasst.

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  • Ermittlung der unter der „Zinsschranke“ (§ 4h EStG) abziehbaren Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2022 – 8 K 8034/21, BeckRS 2022, 34516 (Revision zugelassen)

     

    Ein negativer Zinssaldo – also ein Überschuss an Zinsaufwendungen gegenüber den Zinserträgen – unterliegt den Regelungen zur Zinsschranke. Umstritten ist, in welcher Höhe bei der Berechnung des Zinssaldos Beteiligungserträge bei Organschaften bzw. Mitunternehmerschaften zu berücksichtigen sind.


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  • Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 29.6.2022 – X R 6/20

     

    In der Psychologie sind die positiven Auswirkungen eines sogenannten Belohnungsaufschubs hinlänglich bekannt. Hierbei erfolgt eine Belohnung nicht sofort, sondern verzögert. Der deutsche Fiskus scheint von diesem Effekt noch nicht gehört zu haben, sondern wünscht sich seine Belohnung – in Form von Steuerzahlungen – gerne direkt hier und jetzt. Der BFH dagegen scheint dem Belohnungsaufschub in Form der Zuflussbesteuerung etwas abgewinnen zu können.

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  • Die globale Mindestbesteuerung im europäischen Kontext

    Dr. Alexander Reichl und Lilith Schieweg

    Ihr Wirken ab 2024 im Überblick

     

    Lange stand ihre Umsetzung im Raum – in der 50. Kalenderwoche 2022 wurde nun der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur globalen Mindeststeuer final beschlossen. Danach sollen die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15% ab 2024 erstmalig europaweit wirken. Wir geben einen kurzen Überblick über die Konzeption und Hintergründe der globalen Mindestbesteuerung als zweite Säule der OECD-Vorschläge zur Reformierung der internationalen Steuerlandschaft.

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  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten

    Christian Thurow

    BMF-Schreiben vom 17.1.2022, III C 2 – S 7100/19/10002 :002; DOK 2022/0031043

     

    Edelmetalle von Kunden werden bei Banken und Scheideanstalten auf sogenannten Gewichtskonten verwaltet. Man unterscheidet dabei zwischen physischen Gewichtskonten (Einzelverwahrkonten) und nicht physischen Verwahrkonten (Sammelverwahrkonten). In einem neuen BMF-Schreiben geht die Finanzverwaltung nun ausführlich auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Gewichtskontenbewegungen ein.

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  • Privatnutzung von Firmen-Elektrofahrzeugen

    Dr. Stefanie Becker

    BMF-Schreiben vom 7.2.2022, III C 2 – S 7300/19/10004 :001; DOK 2022/0088874

     

    Die Finanzverwaltung hat in ihrem Schreiben Stellung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen – Kfz sowie Fahrrädern – genommen. Ertragsteuerlich kann der Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge bei der Ermittlung der privaten Nutzung gemindert werden. Diese Minderung übernimmt die Finanzverwaltung im Umsatzsteuerrecht nicht. Sie würde den Unternehmer ungerechtfertigt begünstigen. Außerdem wird dem Vorsteuerabzug und der Umsatzbesteuerung von (teil-)unternehmerisch genutzten (Elektro-)Fahrrädern im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ein eigener Abschnitt (UStAE 15.24) gewidmet.

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  • Umsatzsteuerliche Organschaft vor dem Aus?

    Thorsten Haake

     

    Zum Themenkomplex der umsatzsteuerlichen Organschaft sind in zwei laufenden Vorlageverfahren des BFH vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Schlussanträge der Generalanwältin veröffentlicht worden. In beiden Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob die Regelungen in § 2 UStG zur Organschaft mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Wenn nicht, drohen dem Staat möglicherweise erhebliche Steuerausfälle – und Unternehmen könnten profitieren.

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  • Einzelunternehmen – Bestätigungsverfahren USt-IdNr.

    BC-Redaktion

    Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vom 25.2.2022

     

    Viele Unternehmen werden gerade von Betreibern einer elektronischen Plattform angeschrieben, weil ihre angegebenen Unternehmensdaten nicht korrekt seien.

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  • Umsatzsteuerliche Erleichterungen aufgrund der Ukrainekrise

    Dr. Steffen Heyd und Erwin Herzing

    BMF-Schreiben vom 17.3.2022

     

    Der für die meisten unerwartete Krieg in der Ukraine bringt viel menschliches Leid, Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen und leisten auf vielfältige Weise humanitäre Hilfe für die Menschen in Not. Mit seinem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche Regelungen für steuerliche Vereinfachungen sowie Sonderregelungen (Billigkeitsmaßnahmen) zur Unterstützung von Hilfsmaßnahmen erlassen, mit dem Ziel, das gesamtgesellschaftliche Engagement zu fördern.

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  • Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz in der Anlage zum elektronischen Vergütungsantrag unterbliebener formeller Angaben

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 16.3.2022, 2 K 2086/21 (Revision eingelegt, Az. BFH: XI B 34/22)

     

    Immer wieder kommt es im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zu der Frage, inwieweit formelle Fehler die Versagung des Vorsteuerabzugs rechtfertigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hier hohe Hürden gesetzt, wie nun auch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden erfahren durften.

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  • Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 15.6.2022, III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001; DOK 2022/0594965

     

    Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs insbesondere in Form von Ketten- oder Karussellgeschäften wurde durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451, vgl. BC 2019, 562 ff., Heft 12) eine Regelung getroffen. Hiernach kann der Vorsteuerabzug bzw. die Steuerbefreiung für den entsprechenden Umsatz verwehrt werden.

    Ein BMF-Schreiben präzisiert die Fälle, wann objektive Umstände für eine wissentliche Einbindung des Unternehmers in eine Umsatzsteuerhinterziehung vorliegen.

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  • Zusammenfassende Meldung im Kontext zu steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung

    Erwin Herzing und Olesea Calos

    BMF-Schreiben vom 20.5.2022, III C 3 – S 7140/19/10002 :011; DOK 2022/0515243

     

    Durch die Einführung von EU-weiten sogenannten Quick Fixes (dringend umsetzungsbedürftiger Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU) in nationales Recht mit Wirkung ab 1.1.2020 wurden die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen neu geregelt. Die rechtzeitige Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist jetzt eine materiell-rechtliche Voraussetzung, was insoweit eine Verschärfung der Anforderungen an die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen darstellt. Die Finanzverwaltung hat unter anderem hierzu Stellung genommen.

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  • Zum Nachweis eines Arbeitszimmers im Rahmen der Errichtung eines Wohnhauses

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 4.5.2022, XI R 28/21 (XI R 3/19)

     

    Der Bau eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses kann eine stressvolle Erfahrung sein. Dass steuerliche Nachweise dabei nicht immer im Vordergrund stehen, ist verständlich. Doch wie hat ein solcher Nachweis auszusehen, wenn ein Unternehmer beabsichtigt, einen Raum in dem Gebäude als Büro für sein Unternehmen zu nutzen?


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  • Zuordnung zum Unternehmen: BFH „weicht Zuordnungsfrist auf“

    Dr. Stefanie Becker

     

    Das Zuordnungswahlrecht von Gegenständen, die sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden, zum Unternehmen muss nach bisherigem Verständnis bis zur Regelabgabefrist der Steuererklärung (grundsätzlich der 31.7. des Folgejahres) dem Finanzamt gegenüber ausdrücklich mitgeteilt werden. Inwiefern diese Ausschlussfrist, die bei Nichteinhaltung zum endgültigen Verlust des Vorsteuerabzugs führt, unionsrechtskonform ist, stand auf dem Prüfstand vor dem EuGH. Dieser entschied hierüber am 14.10.2021 (Rs. C-45/20 und C-46/20 „E und Z“) und gab dem BFH den konkreten Prüfungsauftrag der Verhältnismäßigkeit. Nun liegen die Nachfolgeentscheidungen des BFH vom 4.5.2022 (XI R 28/21 und XI R 29/21, siehe auch Thurow hier) vor.

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