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Basiszinssatz nach IDW S 1 zum 1.11.2021 bleibt bei gerundet 0,10%

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

 

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.11.2021 bei gerundet 0,10% und bewegt sich somit gerundet auf dem Niveau des Vormonats. Ungerundet steigt der Basiszinssatz von 0,096% auf 0,124% im Vergleich zum Vormonat. Damit hat der ungerundete Basiszinssatz per 1.11.2021 erstmals seit August 2021 wieder eine leicht steigende Tendenz.


 

Praxis-Info!

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 1.11.2019 schon leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der – basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte – Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20%. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen.

Die seit Jahresbeginn 2021 bestehende Dynamik hin zu einem steigenden Basiszinssatz, welche zwischenzeitlich unterbrochen wurde, scheint sich möglicherweise zum 1.11.2021 wieder fortzusetzen. Zum 1.11.2021 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,124% (per 1.10.2021: 0,096%). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern eine Erholung, die sich jedoch in diesem Monat nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte bleibt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat auf 0,10%. Ob künftig mit einer Trendwende des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 1.11.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,10% somit 7,10%. Dies entspricht einem Faktor von rund 14,08. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt abzuwarten.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, CVA, Prokurist, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

BC 12/2021 

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