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  • Corporate Sustainability Due Diligence

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit

     

    Beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft spielen Unternehmen eine Schlüsselrolle. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD – Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit) vom 23.2.2022 zielt darauf ab, ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen zu fördern. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang ihrer gesamten Lieferkette zu ermitteln und zu bekämpfen.

     


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  • Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19

     

    Im Gegensatz zum bekannten Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ findet die Willensbildung manchmal erst dann statt, während man sich bereits auf dem Weg befindet. So steht bei einem Umzug ins Ausland nicht immer fest, ob es sich um eine temporäre oder dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzstaats handelt. Dies kann Folgen für die Wegzugsbesteuerung haben.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz: lohnsteuerliche Regelungen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG, Referentenentwurf vom 5.4.2023

     

    Das BMF hat Anfang April 2023 den Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in die Ressortabstimmung und die Verbandsanhörung gegeben. Neben kapitalmarktregulatorischen Änderungen (u.a. Einführung der elektronischen Aktie, Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien, Reglementierung von Kryptowährungen) enthält der Entwurf auch folgende lohnsteuerliche Regelungen, die ab dem Kalenderjahr 2024 in Kraft treten sollen.


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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • (Vorerst) Keine Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung nach dem 31.12.2022

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Aussetzung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.4.2023 für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag zum 31.12.2021

     

    Um den weiter anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wird das Bundesamt für Justiz vor dem 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 am 31.12.2022 endet.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.12.2022 auf 2,00%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.12.2022 mit gerundet 2,00% weiter an. Im Vergleich zum Vormonat hat der Basiszinssatz ungerundet von 1,747% auf 2,010% zugelegt. Das hohe Wachstum beim Basiszinssatz im Jahr 2022 hält somit weiter an. Der Anstieg zum 1.1.2022 von 0,10% auf nunmehr 2,00% zum 1.12.2022 hat einen deutlichen Effekt auf die bewertungsrelevanten Kapitalkosten, die beispielsweise Unternehmens- und Beteiligungsbewertungen zugrunde gelegt werden. Dies ist u.a. bei bevorstehenden Werthaltigkeitsprüfungen zum Jahresende besonders zu berücksichtigen.


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  • BaFin veröffentlicht Prüfungsschwerpunkt für Konzernabschlüsse 2022

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Prüfungsschwerpunkt sind die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

     

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5.12.2022 den Prüfungsschwerpunkt für die Bilanzkontrollverfahren der Konzernabschlüsse 2022 veröffentlicht. Demnach steht die Prüfung der Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Vordergrund (IAS 24).


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  • Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 29.9.2022 – IV R 20/19

     

    Wenn sich ein Handelsunternehmen gegenüber den an seinem Kundenkartenprogramm teilnehmenden Kunden verpflichtet, diesen im Rahmen eines Warenkaufs in Abhängigkeit von der Höhe des Warenkaufpreises Bonuspunkte bzw. Gutscheine zu gewähren, die der Karteninhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Warenkauf als Zahlungsmittel einsetzen kann, gilt Folgendes: Für die am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Bonuspunkte bzw. Gutscheine ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht und dass das Unternehmen in Anspruch genommen werden wird.

    Eine entsprechende Anrechnungsverpflichtung stellt keine Verpflichtung im Sinne des § 5 Abs. 2a EStG dar.


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  • E-Bilanz: Spiegelbildmethode und Taxonomie

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Für das Wirtschaftsjahr 2022 bzw. 2022/2023 ist verpflichtend bei der Erstellung der E-Bilanz die Taxonomie 6.5 anzuwenden. Gemäß der Taxonomie 6.5 ist für die Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften verpflichtend die Spiegelbildmethode anzuwenden.


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  • Zur Bildung einer Rückstellung für Mitarbeiterboni

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F (Revision nicht zugelassen)

     

    Gerade zur Bindung von Fach- und Führungskräften werden häufig erfolgsabhängige Mitarbeiterboni eingesetzt. Umstritten ist, ob hierfür eine Rückstellung gebildet werden darf. Da die Bindungswirkung in der Zukunft nach dem Bilanzstichtag liegt, könnte hier ein schwebendes Geschäft vorliegen. So zumindest die Sichtweise des Finanzamts im Ausgangsfall.


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  • Aufteilung eines Gesamtkaufpreises beim Immobilienerwerb: Ein Zankapfel besonderer Art

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH-Urteil vom 20.9.2022 – IX R 12/21

     

    Der bei der Anschaffung eines Immobilienobjekts gezahlte Gesamtkaufpreis ist bekanntlich in die Wertanteile für den Grund und Boden sowie das Gebäude aufzuteilen. Welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten besteht nicht.

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  • Zuschüsse aus dem Energiekostendämpfungsprogramm: Handelsbilanzielle Vereinnahmung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) befasste sich in seiner Sitzung am 29.9.2022 mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Ertrag aus einem Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) nach der sogenannten Förderrichtlinie in handelsrechtlichen Abschlüssen eines antrags- und zuschussberechtigten Unternehmens zu erfassen ist.


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  • Ukraine-Krieg: Fachlicher Hinweis des IDW (4. Update)

    BC-Redaktion

    Fachlicher Hinweis des IDW (4. Update, Dezember 2022) – Rechnungslegung und deren Prüfung nach dem 24.2.2022

     

    Mit dem vierten Update wird zum einen die Frage beantwortet, wie sich die infolge des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegenen Kosten für Wärme auf die Abbildung der Heizkostenabrechnung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft im handelsrechtlichen Abschluss auswirken. Zum anderen sind drei neue Fragen und Antworten zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS ergänzt worden.


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  • Preisträger des WIB-Ehrenpreises 2023 gewählt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling

     

    Die Jury für die Ehrenpreis-Verleihungen des Wissenschaftlichen Instituts der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (WIB) hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Prof. Dr. Ludwig Hierl als Verfasser der BBK-Beitragsserie „Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling“ zum Ehrenpreisträger 2023 zu wählen. Die offizielle Verleihung soll im Rahmen des BVBC-Bundeskongresses 2023 vorgenommen werden, der vom 27.4. bis 29.4.2023 in Essen stattfinden soll.

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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    BC-Redaktion

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 9.11.2022, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Gegenstand dieses Schreibens ist die steuerbilanzielle Zuordnung von Kapital, das in erster Linie eine Kapitalgesellschaft durch die Einräumung von Genussrechten erhält.

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  • Zusätzlichkeitserfordernis und Gehaltsumwandlung bei lohnsteuerlichen Befreiungs- und Pauschalierungsvorschriften

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 5.1.2022, IV C 5 – S 2334/19/10017 :004; DOK 2022/0007642

     

    Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 ist zu beachten: Tarifgebundener verwendungsfreier Arbeitslohn kann nicht zugunsten bestimmter anderer steuerbegünstigter verwendungs- oder zweckgebundener Leistungen herabgesetzt oder zugunsten dieser umgewandelt werden, da der tarifliche Arbeitslohn nach Wegfall der steuerbegünstigten Leistungen wiederauflebt.

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  • Anwendungsfragen zur Lizenzschranke (§ 4j EStG)

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF-Schreiben vom 5.1.2022, IV C 2 – S 2144-g/20/10002 :007

     

    Aufwendungen für Rechteüberlassungen sind beim Schuldner nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG nicht oder nur anteilig abziehbar, wenn die Einnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung unterliegen (Präferenzregelung) und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG ist (§ 4j Abs. 1 S. 1 EStG). Hierzu gibt es Ausnahmeregelungen, zu denen die Finanzverwaltung ausführlich Stellung genommen und dabei u.a. definiert hat, welche Unterlagen aus der Buchführung bzw. Gewinnermittlung einzureichen sind, um den Nachweis der Regelbesteuerung zu führen.

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