BMF-Schreiben vom 1.4.2021, III C 3 – S 7340/19/10003 :022; DOK 2021/0382933

Das Jahressteuergesetz (JStG) 2020 hat zu umfassenden Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geführt. Dabei handelt es sich vorwiegend um zwingende Änderungen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben. Das Spektrum der Neuregelungen umfasst sehr unterschiedliche Bereiche des Umsatzsteuerrechts (z.B. Rechnungsberichtigung, Telekommunikationsdienstleistungen, Fernverkäufe).
Hierzu hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben verfasst, das die Regelungen im JStG 2020 im Einzelnen darlegt sowie anhand von Beispielen erläutert. Im Folgenden wird hierzu ein kleiner Ausschnitt in konzentrierter Form wiedergegeben.