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  • Körperschaftsteuerliche Organschaft bei Mängeln des Gewinnabführungsvertrags

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18

     

    – Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

    – Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen Nachtragsvermerk nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG entfaltet jedenfalls dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen heraus ergibt und unklar ist, wie eine mögliche Lücke in der Vertragsurkunde zu füllen ist.


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  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 21.6.2022, 10 K 1406/18 (Revision zugelassen)

     

    „Pacta sunt servanda“ (deutsch: Verträge sind einzuhalten). Schon zu Zeiten der Römer war die Vertragserfüllung ein zentraler Bestandteil der Rechtskultur. Die moderne Fortsetzung des lateinischen Mottos findet sich in dem „substance over form“-Gedanken der angelsächsischen Rechnungslegung. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass ein Vertrag eine aktive Handlung bzw. Unterlassung auslöst. Eine Vertrag ohne Wirkung wäre somit unbeachtlich. Auch im Steuerrecht gelten diese Grundsätze, so z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag.


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  • Verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierenden Unternehmen: Reaktionen des IDW

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hebt der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die Verlautbarungen IDW RS HFA 25 und 26 auf und ändert die Verlautbarung IDW RS HFA 9. Hintergrund ist die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierende Unternehmen – inklusive Versicherungsunternehmen – und damit das Ersetzen des vorigen Standards IAS 39.


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  • Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen

    WP/StB Kai Peter Künkele und WP Sanja Mitrovic

    FG Münster Urt. v. 20.7.2022 – 9 K 3170/19 (Revision zugelassen, Az. BFH: IV R 28/22)

     

    Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist eine Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermögen im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe unzulässig. Aufgrund des Korrespondenzprinzips darf erst bei Beendigung der Gesellschaft oder Ausscheiden des Gesellschafters eine Wertberichtigung dieser Darlehensforderung erfolgen.


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  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 30.1.2023, IV C 7 – S 3225/20/10001 :004; DOK 2023/0092179

     

    Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, welche bei der Ermittlung von Gebäudesachwerten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 verwendet werden müssen, bekannt gegeben.

     

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  • EZB und FED erhöhen erneut ihre Leitzinsen

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    EZB hebt den Leitzins um 0,50% an – die FED erhöht um „moderate“ 0,25%

     

    Das Jahr 2022 war aus geldpolitischer Sicht ein Jahr der Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere in der zweiten Jahreshälfte die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kräftig erhöht. Die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) erhöhte im Jahr 2022 den Leitzins insgesamt siebenmal, während die EZB (Europäische Zentralbank) ebenfalls von ihrer langanhaltenden Niedrigzinspolitik abrückte und den Leitzins für den Euroraum auf 2,50% anhob. Im Februar 2023 geht die EZB aktuell einen größeren Zinsschritt als die FED und erhöht um 0,50 Prozentpunkte.

     

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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.2.2023 bei 2%

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.2.2023 mit 2,00% konstant im Vergleich zum Vormonat. Im Vergleich zum Vormonat sinkt der ungerundete Basiszins jedoch leicht von 2,0399% (1.1.2023) auf 1,9966% (1.2.2023).

     

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  • Unternehmensbewertung: Ausschüttungsannahme in der Phase der „ewigen Rente“

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2022 – 26 W 13/18

     

    Das OLG Düsseldorf hat sich zur Bestimmung des Unternehmenswerts und in diesem Kontext zur Verwendbarkeit plausibler Ausschüttungsannahmen bei der Unternehmensbewertung geäußert. Dem OLG Düsseldorf folgend ist in der ewigen Rente grundsätzlich von typisierten Ausschüttungsannahmen zwischen 40% und 60% auszugehen. Ausnahmen können sich aber im Zusammenhang mit einer Vorzugsaktion ergeben, wenn deren Vorzüge aufgrund rechtlich verbindlicher Vorgaben in der Unternehmenssatzung zwingend zu bedienen sind.

     

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  • Änderungen an DRS 20 zum (Konzern-)Lagebericht und DRS 21 zur Kapitalflussrechnung geplant

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Julia Busch,

     

    Das DRSC hat im Januar 2023 E-DRÄS 13 veröffentlicht, der Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht sowie DRS 21 Kapitalflussrechnung enthält. Diese umfassen einerseits redaktionelle Anpassungen, sollen andererseits aber auch aufgetretene Anwenderfragen adressieren und Unklarheiten beseitigen. Die Kommentierungsfrist zu dem publizierten Entwurf endet am 28.4.2023.

     

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  • Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BFH-Urteil vom 24.8.2022 – II R 14/20

     

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.8.2022 (II R 14/20) das Vorgehen für die Bewertung eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer klargestellt. Es wurde erläutert, dass beim Vergleichswertverfahren primär Vergleichspreise aus Gutachterausschüssen heranzuziehen sind. Erst wenn diese fehlen, kann sekundär auf Vergleichspreise aus zeitnahen Kaufpreisen zurückgegriffen werden. Das Sachwertverfahren ist hingegen nur nachrangig zu verwenden.

     

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  • Deutsche Bundesbank erhöht den Basiszins nach § 247 BGB auf 1,62% zum 1.1.2023

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Gregor Zimny und WP/StB Michael Vodermeier

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB erstmals seit dem 1.7.2011 erhöht und zum ersten Mal seit dem 1.7.2016 überhaupt angepasst, und zwar um 2,50%-Punkte von -0,88% auf nun 1,62%. Die Steigerung des Basiszinssatzes wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann ggf. auch bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten zum Tragen kommen.

     

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  • Strafmaßnahmen bei Erbringung von Buchführungsleistungen an von der EU sanktionierte Zielgruppen

    Christian Thurow

    Europäische Kommission vom 2.12.2022 (COM/2022/684 final)

     

    Nachdem die Europäische Kommission im Dezember 2022 einen „Vorschlag für eine Richtline des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ veröffentlicht hatte, haben nun sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Stellung zu dem Entwurf genommen. Da unter den Straftatbeständen Buchführungsdienstleistungen ausdrücklich aufgeführt sind, ist die Thematik auch für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter bzw. Buchhalterinnen von Bedeutung.


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  • Zeitbombe Urlaubsrückstellung – buchhalterische Überlegungen zur aktuellen BAG-Rechtsprechung

    Christian Thurow

    BAG-Urteile vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20 und 9 AZR 245/19

     

    Der Urlaubsschein ist bekanntlich der schönste aller Scheine (Elmar Wolf und die Neuen Egerländer). Doch lassen Arbeitspensum und persönliche Umstände es nicht immer zu, den Jahresurlaub im entsprechenden Jahr zu nehmen. Für einen solchen Überhang an Urlaubstagen ist eine Urlaubsrückstellung zu bilden. Aber wie hoch genau ist dieser Überhang? Bislang ging die Rechtsprechung von einer automatischen Verfallfrist aus. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Sichtweise hierzu nun aber geändert.


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  • Immobilienerwerb: Gestaltungsmissbrauch bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FG Münster, Urteil vom 22.9.2022, 8 K 2748/20 E (Revision zugelassen)

     

    Bei der Anschaffung eines Immobilienobjekts ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in die Wertanteile für den Grund und Boden sowie das Gebäude ein Zankapfel besonderer Art, mit dem sich erst kürzlich der BFH im Urteil vom 20.9.2022 (IX R 12/21) befasst hat. Die in der Besprechung in BC 2023, 14 f. (Heft 1), gegebene Empfehlung, sich an notariell vereinbarte Kaufvertragsbestimmungen zu halten, setzt selbstverständlich Augenmaß bei der Festlegung solcher Werte voraus. Wer das vermissen lässt, gerät in die Gefahrenzonen des Gestaltungsmissbrauchs.


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  • Verbindliche Inflationsausgleichsprämien – Erfassung im IFRS- und HGB-Abschluss

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Michael Vodermeier

    IDW-Stellungnahme vom 23.12.2022

     

    Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 wurde eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nach § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialabgabenfrei zahlen können. Zum Teil sind Arbeitgeber hierzu verpflichtet, z.B. wegen freiwilliger oder tariflicher Vereinbarungen. Zu der bilanziellen Abbildung von Verpflichtungen zur Zahlung von Inflationsausgleichsprämien hat das IDW am 23.12.2022 Stellung genommen.


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  • Veränderungen auf den Energiemärkten – Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

    Fachlicher Hinweis des Energiefachausschusses (EFA) des IDW vom 19.12.2022

     

    Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat sich im Zuge des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Veränderungen auf den Energiemärkten mit den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen befasst und einen Fachlichen Hinweis hierzu herausgegeben.


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  • Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 26.10.2022 – VI R 48/20

     

    Für die Höhe der anzusetzenden Fahrtkosten für Wege von und zur Arbeit ist es entscheidend, ob es sich um einen Weg zur ersten Tätigkeitstätte handelt. Doch kann eine solche erste Tätigkeitsstätte vorliegen, wenn der Arbeitnehmer laut seinem Arbeitsvertrag an vier verschiedenen Standorten des Arbeitgebers eingesetzt werden kann?


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  • Gewährung von Forschungszulagen

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 7.2.2023, IV C 3 – S 2020/22/10007 :003; DOK 2023/0102799

     

    Das neue BMF-Schreiben ersetzt das bisherige vom 11.11.2021 und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es konkretisiert verschiedene Einzelfragen in Zusammenhang mit der Interpretation des Forschungszulagengesetzes (FZulG) und dessen Anwendung in der Praxis.


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  • Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 23.11.2022 – VI R 50/20

     

    Zwangsarbeit und Sklaverei sind in Deutschland glücklicherweise durch Art. 12 GG verboten. Da die Verwaltung bekanntlich langsam arbeitet, scheint sich die Abschaffung der Leibeigenschaft aber noch nicht in allen Finanzamtsstuben herumgesprochen zu haben. So wird denn mitunter davon ausgegangen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nahestehende Personen sind und Verträge zwischen ihnen nicht wie unter fremden Dritten üblich geschlossen werden. Glücklicherweise sind hierbei die Finanzrichter etwas aufgeklärter.


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  • Monatlicher Sachbezug bei Gruppenkrankenversicherung

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.10.2022 – 10 K 262/22

     

    Für Sachbezüge gilt lohnsteuerlich eine Freigrenze von monatlich 50 € (bis 2021: 44 €). Aber greift diese Freigrenze auch, wenn monatliche Bezüge zur Rabatterzielung als jährlicher Einmalbetrag gezahlt werden? Mit dieser Frage hat sich nun das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg beschäftigt.


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