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Nachhaltigkeitsstreben und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

In vielen Unternehmen nimmt die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen einen zunehmenden Stellenwert ein, da Stakeholder beginnen, vermehrt Informationen jenseits der Finanzberichterstattung nachzufragen. Allerdings sorgen unklare Regelwerke und das Problem des Greenwashing („sich ein grünes Mäntelchen umhängen“) für Verunsicherung.


 

Praxis-Info!

 

Hintergrund

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass das Nachhaltigkeitsstreben und die Nachhaltigkeitsberichterstattung große Chancen für die Wertentwicklung, Imagebildung und Kundenbindung beinhalten. Zunehmende Transparenzforderungen von Stakeholdern (Kapitalgebern, Lieferanten, Kunden etc.) erhöhen den Druck auf Unternehmen, Informationen zu ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu veröffentlichen. Wie Unternehmen über nichtfinanzielle Informationen und Nachhaltigkeit berichten können, wird durch zahlreiche nationale und internationale Regelwerke beschrieben. Allerdings ist oft unklar, welches Rahmenwerk sich am besten eignet.

 

 

Lösung

Nachdem die Bundesregierung mit der Einführung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) insbesondere große, börsennotierte Unternehmen in die Pflicht genommen hat, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen, wird dieser gesetzlich verankerte Druck, der an sich auch schon auf den Mittelstand ausstrahlt (vgl. Hillmer hier), zunehmend dadurch verstärkt, dass nunmehr auch Investoren und Kunden bestimmte Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen – ohne sich (wie noch der Gesetzgeber) an Größenklassen zu orientieren. Ein weiterer Treiber der nichtfinanziellen Berichterstattung sind junge Nachwuchskräfte, die wissen wollen, ob und inwiefern ihr neuer potenzieller Arbeitgeber soziale und ökologische Aspekte in die Unternehmensstrategie einbindet.

Als Regulierungsrahmen ist insbesondere die von der EU-Kommission in 2020 vorgelegte Taxonomie-Verordnung zu beachten, die ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten vorgibt. Dieses Regelwerk soll mehr Transparenz für nachhaltige Investitionen schaffen und zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen. Die Anforderungen nehmen also zu – und diese eben nicht nur für große Wirtschaftsorganisationen, sondern auch für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) oder beispielsweise auch kommunale Versorger. Dies zeigt nunmehr auch der jüngste Entwurf zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie, den die EU-Kommission am 21.4.2021 angekündigt hat. Ausgeweitet werden sollen danach u.a. die Berichtspflichten und der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen (bis hin zu KMU). Eingeführt wird dies für Geschäftsjahre, die nach dem 1.1.2023 beginnen.

Es fragt sich, wie bisher noch abwartend agierende Finanzexperten, die auf diesen Zug aufspringen wollen, einen Einstieg finden können. Zahlreiche Hinweise und Empfehlungen enthält das sog. Unternehmerbriefing Nr. 05/2021, das von Rödl & Partner am 8.4.2021 unter dem Sammeltitel „Nachhaltigkeit, CSR-Berichterstattung, ESG: Wirtschaft und Unternehmen in der Verantwortung“ herausgegeben worden ist (siehe unter https://www.roedl.de/themen/nachhaltigkeit-csr/?utm_campaign=Drop-down-TS-Nachhaltigkeit&utm_medium=Drop-down&utm_source=07.04.2021). Dabei wird insbesondere auch auf die KMU verwiesen, die das Nachhaltigkeitsreporting bereits nutzen, um den Informationsansprüchen verschiedener Stakeholder nachzukommen (vgl. dazu auch die Angaben des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung, siehe unter https://www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de/data/ranking/user_upload/2018/Ranking_Nachhaltigkeitsberichte_2018_Ergebnisbericht.pdf).

Im Rödl-Unternehmerbriefing werden beispielsweise VAUDE, Lebensbaum, Rinn Beton- und Naturstein GmbH oder Neumarkter Lammsbräu genannt. Unter den kommunalen Unternehmen gibt es demnach ebenfalls Vorreiter, so die Städtische Werke Nürnberg GmbH oder der Abfallwirtschaftsbetrieb München, die auf freiwilliger Basis über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten. Mehrere Kommunalunternehmen, wie etwa die Mainova AG, fallen seit 2017 zudem unter die gesetzliche CSR-Berichtspflicht und informieren über ihr Unternehmenshandeln.

Diese Unternehmen haben erkannt, dass ein guter CSR-Bericht als aussagekräftige Visitenkarte dienen kann. Praktisch gesehen müssen diejenigen KMU, die insoweit die vielen ökonomischen Gründe dafür nutzen wollen, dass sich der Aufbau bzw. Ausbau eines betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagements und -reporting lohnen wird, in den wenigsten Fällen bei null starten. Denn viele engagieren sich seit Langem für die lokale Gemeinschaft. Für unzählige deutsche Mittelständler ist es gelebter Teil ihres unternehmerischen Selbstverständnisses, Verantwortung auch in sozialer und gesellschaftlicher Sicht zu übernehmen. Allerdings wissen viele nicht, so jedenfalls die Einschätzung der Rödl-Experten, welche Nachhaltigkeitsthemen für sie relevant sind. Die Weichenstellung für ein umfassendes CSR-Reporting fehle oft noch. Im Vergleich zur traditionellen Finanzberichterstattung gebe es noch viel zu etablieren und Standards zu setzen.

Über die Erfahrungswelt einzelner Beratungshäuser hinaus darf hier die Prognose gewagt werden, dass die bisher weitgehend unangefochtene Dominanz der Finanzberichterstattung in der Entscheidungsfindung am Kapitalmarkt künftig zusammenschmelzen wird. Nicht nur die Steigerung von Transparenz und Reputation wird Zweck der Nachhaltigkeitsberichterstattung sein, sondern es muss darum gehen, unmittelbar einen Beitrag zur Positionierung im Wettbewerb zu leisten. Die bereits vorhandenen Praxisbeispiele belegen, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung zur Attraktivität der entsprechenden Unternehmen als Arbeitgeber oder als Geschäftspartner beitragen kann. Folglich ist auch für bisher noch zögernde Unternehmen eine freiwillige oder eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende nichtfinanzielle Berichterstattung in Betracht zu ziehen.

 

 

 

Praxishinweise:

  • In einem vom 21.4.2021 stammenden Vorabbericht der FAZ über eine Studie der Nachhaltigkeitsberatungsgesellschaft Akzente wird speziell die Bedeutung des Nachhaltigkeitskriteriums für den Mittelstand adressiert. Die von der Hypovereinsbank in Auftrag gegebene Analyse veranlasst den Bankvorstand Markus Beumer zu der Warnung, der Mittelstand dürfe das Thema nicht unterschätzen. Tatsächlich sei das „in vielen Fällen noch so. Hier ist zum Teil sogar Ärger über den zusätzlichen bürokratischen Aufwand infolge vermehrter Meldepflichten zu spüren“. Und er fügt hinzu: „Als Bank müssen wir unsere Firmenkunden auch nach ESG-Kriterien beurteilen. Dieses Rating fließt künftig natürlich in die Kreditkonditionen ein.“ Spätestens mit dieser Aussage ist klargestellt, warum Bilanzbuchhalter und Controller hier stark gefordert sind.
  • In einem demnächst erscheinenden Beitrag für die Zeitschrift Stiftung & Sponsoring (Ausgabe 3/2021) warnt Jan Köpper (Leiter der Stabsstelle Wirkungstransparenz & Nachhaltigkeit in der GLS Bank in Bochum) vor der Gefahr des Greenwashing, also dem Anschein eines Nachhaltigkeitsstrebens, das aber tatsächlich nicht ausreichend umgesetzt wird: „In der bisherigen Integration von ESG-Aspekten (Environmental, Social, Governance) in das Anlagegebaren werden Grundvoraussetzungen allzu oft als nachhaltig tituliert. Ein Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit reicht zahlreichen Anbietern, um mutig zu behaupten, ihre Angebote würden ‚nachhaltig‘ sein. Eine Reduktion von CO2-Emissionen der Unternehmen im Portfolio würde einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ähnliche Beispiele könnten endlos fortgeführt werden. Aber es reicht nicht, nur weniger schlecht zu sein, wir brauchen Unternehmen, Angebote und Asset Manager, die proaktiv einen Status der Nachhaltigkeit anstreben – wirtschaften innerhalb planetarer Leitplanken, zur Achtung der sozialen Fundamente unseres Zusammenlebens.“ Und er sieht Renditestreben nicht als Imperativ, sondern versteht es im Sinne einer ökonomischen Resilienz (Widerstandsfähigkeit) als logische Folge eines ganzheitlichen und gemeinwohlorientierten Ansatzes des Wirtschaftens.
  • Die Bedeutung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Leitmotiv unternehmerischen Handelns wurde zuletzt durch die am 5.5.2021 vom Bundeskabinett beschlossene deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) unterstrichen. Die Strategie verfolgt das Ziel, dringend notwendige Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren, und adressiert zugleich die zunehmenden Klimarisiken für das Finanzsystem. Damit soll Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort ausgebaut werden. Zu dem wegweisenden Maßnahmenkatalog zählen Umschichtungen der Anlagen des Bundes in nachhaltige Anlageformen, Nachhaltigkeitskennzeichnungen für Verbraucher (Nachhaltigkeitsampel) und neue Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen (zur Pressemitteilung siehe unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/2d175ce9-cc57-4caa-bb97-64a90f8f32ea).
  • In dem sog. „Meilenstein für Nachhaltigkeits-Transparenz bei Unternehmen und Finanzanlagen“ wird Transparenz als die zentrale Grundlage für den Erfolg von Sustainable Finance bei den Anlegern gesehen. Die Bundesregierung will daher für verlässliche und vergleichbare Informationsangebote sorgen, die zeigen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen auswirken und welche Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit auf Umwelt- und Menschenrechte hat.
  • Weiter heißt es, dass Nachhaltigkeitsrisiken, die aus dem Klimawandel, dem Naturkapitalverlust sowie aus Menschenrechtsverletzungen oder auch Pandemien resultieren, finanzielle Risiken für die Realwirtschaft und direkt oder indirekt für die Finanzindustrie bergen. Werden diese Risiken erkannt und berücksichtigt, mache das das Finanzsystem stabiler.
  • Die Sustainable-Finance-Strategie folgt dabei dem „ESG-Ansatz“ (Environment – Social – Governance) und setzt auf Transparenz, Bewusstsein und konsequente Entwicklung neuer Methoden und Instrumente (mehr Informationen dazu demnächst an dieser Stelle).

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

BC 6/2021

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