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  • Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten

    Daniel Scheffbuch

     

    Zwar sind Fremdwährungsverbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Wert im Zeitpunkt ihrer Begründung (Einstandskurs) zu bewerten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Teilwertzuschreibung zulässig. Hierzu hatte der BFH zuletzt mehrere Streitfälle zu entscheiden.


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  • Auswirkungen des KöMoG auf latente Steuern

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften hat diverse Auswirkungen auf latente Steuern

     

    Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) sieht ab dem Veranlagungszeitraum 2022 erstmals eine Option von Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung vor. Die Ausübung der Option beeinflusst unter anderem durch die Bilanzierung latenter Steuern auch den handelsrechtlichen Jahresabschluss, beispielsweise durch geänderte Steuersätze, Auswirkungen auf die den latenten Steuern zugrunde liegenden Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie untergehende Verlustvorträge – und dies bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung.


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  • Rücklage für Ersatzbeschaffung: Weitere Verlängerung der Reinvestitionsfristen

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 15.12.2021, IV C 6 – S 2138/19/10002 :003; DOK 2021/1286489

     

    Die in EStR 6.6 Abs. 4 S. 3 bis 6, Abs. 5 S. 5 und 6 sowie Abs. 7 S. 3 und 4 EStR geregelten Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung verlängern sich jeweils um zwei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Die genannten Fristen verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.


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  • Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der Steuerbilanz

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Finanzgerichte haben mit zwei Urteilen den Zinssatz von 5,5% nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG für die Abzinsung einer Verbindlichkeit und nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG für die Abzinsung von betrieblichen Verbindlichkeiten als verfassungsgemäß gebilligt. Dies gelte zumindest noch in den Wirtschaftsjahren 2015 und 2016.


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  • Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2021

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 (BGBl. I 2019, 2115) ist der Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2021 auf den Weg gebracht worden. Mittels einer Anhebung der Freigrenzen und der sog. Milderungsregelung sollen 90% der Steuerzahler vollständig und weitere 6,5% der Steuerzahler teilweise entlastet werden. Im Einzelnen gilt Folgendes:


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  • Mahlzeitengewährung an Arbeitnehmer ab 2021

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 28.12.2020, IV C 5 – S 2334/19/10010 :002; DOK 2020/1297007

     

    Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.


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  • Behandlung des Kurzarbeitergelds bei der Berechnung der Lohnsumme im Sinne des § 13a Abs. 3 ErbStG

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

     

    Die COVID-19-Pandemie stellt eine Bedrohung für die Existenz vieler Unternehmen dar. In diesem Zusammenhang hat eine Vielzahl von Unternehmen Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld beantragt. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld kann neben den akuten betrieblichen Auswirkungen auch gravierende erbschaftsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich in diesem Zusammenhang zur Behandlung des Kurzarbeitergelds bei der (Ausgangs-)Lohnsumme im Sinne des § 13a Abs. 3 ErbStG abgestimmt. Auch das IDW hat in einem fachlichen Hinweis bereits zur bilanziellen Behandlung des Kurzarbeitergelds Stellung genommen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld – unabhängig von dessen Erfassung bzw. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung – führt zu keinen erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Nachteilen.


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  • Home-Office im Ausland als Betriebsstätte?

    Dr. Matthias Heinrich und Stephan Lüneburg

     

    Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit coronabedingt ausschließlich aus dem Home-Office. Sofern der Arbeitnehmer in einem anderen Staat lebt, stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob insoweit eine Betriebsstätte mit steuerlichen Folgen in einem anderen Staat begründet wird.


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  • Steuerlicher Sachbezug bei Überlassung eines Job-Tickets als Teil eines Mobilitätskonzepts?

    Christian Thurow

    FG Hessen, Urteil vom 25.11.2020, 12 K 2283/17

     

    Unternehmen stellen für Mitarbeiter häufig kostenlose Parkplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung. Doch was, wenn nicht genügend Parkplätze vorhanden sind? Eine Möglichkeit wäre, die Mitarbeiter zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu motivieren. Hierbei schwebt allerdings über der Ausgestaltung eines solchen Motivationskonzepts das Damoklesschwert des steuerlichen Sachbezugs.


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  • Ansatz des Werts von Sachbezügen mit dem Arbeitgeber-Aufwand

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 11.2.2021, IV C 5 – S 2334/19/10024 :003; DOK 2021/0103951

     

    Ein Sachbezug kann grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird.


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  • Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale für Mitarbeiter in Corona-Impfzentren

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096, BStBl. I 2021, 6) sind zum 1.1.2021 die Übungsleiterpauschale auf 3.000 € jährlich (zuvor 2.400 € jährlich; § 3 Nr. 26 EStG) und die Ehrenamtspauschale auf 840 € jährlich (zuvor 720 € jährlich; § 3 Nr. 26a EStG) angehoben worden. Bis zu diesen Freibeträgen sind Einnahmen aus bestimmten Tätigkeiten für einen begünstigten Auftraggeber steuer- und auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV).

    Für Beschäftigte in den Corona-Impfzentren gilt hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Freibeträge Folgendes:


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  • Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18

     

    Die steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen setzt eine gründliche Dokumentation des Arbeitsverhältnisses voraus. Dabei muss man aber nicht „päpstlicher als der Papst sein“, wie der BFH nun klargestellt hat.


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  • Homeoffice-Pauschale – Berücksichtigung von Fahrtkosten und Aufwendungen für ÖPNV-Zeitfahrkarten

    BC-Redaktion

    FinMin. Thüringen, Erlass vom 17.2.2021, S 1901-2020 Corona – 21.15, 30169/2021

     

    Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde u.a. die Möglichkeit eingeführt, einen pauschalen Betrag für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Betätigung ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, als Werbungskosten abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG).


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  • Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 27.11.2020, X B 63/20

     

    Die für eine Steuerbefreiung von Sanierungserträgen u.a. erforderliche Sanierungsabsicht setzt in jedem Fall den Nachweis voraus, dass der Gläubiger den Schuldenerlass auch mit dem Ziel der Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgesprochen hat. Ausschließlich eigennützige Motive sind insoweit nicht ausreichend.


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  • In der Regel keine hohen Steuernachzahlungen bei Kurzarbeit

    Christian Thurow

    Finanzbehörde Hamburg, Mitteilung vom 12.3.2021

     

    Anfang März 2020 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag bekannt, dass beim Kurzarbeitergeld im Jahr 2020 aufgrund des Progressionsvorbehalts mit Steuereinnahmen von 1,6 Mrd. € gerechnet werde. Dies führte zu einer Vielzahl von Pressemeldungen, bei denen nicht immer die tatsächlichen steuerrechtlichen Gegebenheiten korrekt wiedergegeben wurden. Die Hamburger Finanzbehörde hat daher in einer Pressemitteilung Stellung zu dem Sachverhalt bezogen.


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  • Lohnsteuerliche Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachlohn

    Jürgen Plenker

    BMF-Schreiben vom 13.4.2021, IV C 5 – S 2334/19/10007 :002; DOK 2021/0370565

     

    Zum 1.1.2020 ist der insbesondere für die Anwendung der monatlichen 44 €-Freigrenze (ab 2022: 50 €) und der Pauschalbesteuerung mit 30% maßgebende Begriff der Sachzuwendungen gesetzlich definiert worden.

    Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind danach regelmäßig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen. Bestimmte zweckgebundene Gutscheine oder entsprechende Geldkarten sind jedoch weiterhin Sachbezüge.

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  • Berechnung des Arbeitslohns bei fehlgeschlagener Lohnsteuerpauschalierung

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 1.3.2021, 9 K 3046/18 E

     

    Bestimmte Sachzuwendungen und sonstige Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer können zu Steuervereinfachungszwecken pauschal besteuert werden. Doch was passiert, wenn die Pauschalierung zu Unrecht vorgenommen wurde?


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  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 20.4.2021, IV C 5 – S 2342/20/10003 :003; DOK 2021/0400744

     

    Zum steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitslohn gehören auch die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§§ 20 und 20b SGB V) genügen. Der Höhe nach ist die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit je Arbeitnehmer auf 600 € jährlich (= Freibetrag, keine Freigrenze) begrenzt.


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  • Zu den Voraussetzungen der Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG

    Christian Thurow

    Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.7.2020, 6 K 279/17 (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH: XI B 42/20)

     

    Grundsätzlich führen Zahlungen von Bestechungsgeldern zur Anwendung des Betriebsausgabenabzugsverbots (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG). Doch was, wenn das dazugehörige Strafverfahren ohne Urteil eingestellt wird? Die niedersächsischen Finanzrichter betonen hier die Unabhängigkeit von Steuer- und Strafrecht.


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  • Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 11.2.2021, VI R 50/18

     

    Zur Vereinfachung können in der Steuererklärung pauschale Kilometersätze für beruflich veranlasste Fahrten als Werbungskosten angesetzt werden. Entscheidend ist dabei die Begrenzung auf die „als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG) geltenden Beträge. Gerade bei öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Ansatz von pauschalen Kilometersätzen hierdurch stark eingeschränkt.


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