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  • Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale für Mitarbeiter in Corona-Impfzentren

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096, BStBl. I 2021, 6) sind zum 1.1.2021 die Übungsleiterpauschale auf 3.000 € jährlich (zuvor 2.400 € jährlich; § 3 Nr. 26 EStG) und die Ehrenamtspauschale auf 840 € jährlich (zuvor 720 € jährlich; § 3 Nr. 26a EStG) angehoben worden. Bis zu diesen Freibeträgen sind Einnahmen aus bestimmten Tätigkeiten für einen begünstigten Auftraggeber steuer- und auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV).

    Für Beschäftigte in den Corona-Impfzentren gilt hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Freibeträge Folgendes:


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  • Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18

     

    Die steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen setzt eine gründliche Dokumentation des Arbeitsverhältnisses voraus. Dabei muss man aber nicht „päpstlicher als der Papst sein“, wie der BFH nun klargestellt hat.


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  • Homeoffice-Pauschale – Berücksichtigung von Fahrtkosten und Aufwendungen für ÖPNV-Zeitfahrkarten

    BC-Redaktion

    FinMin. Thüringen, Erlass vom 17.2.2021, S 1901-2020 Corona – 21.15, 30169/2021

     

    Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde u.a. die Möglichkeit eingeführt, einen pauschalen Betrag für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Betätigung ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, als Werbungskosten abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG).


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  • Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 27.11.2020, X B 63/20

     

    Die für eine Steuerbefreiung von Sanierungserträgen u.a. erforderliche Sanierungsabsicht setzt in jedem Fall den Nachweis voraus, dass der Gläubiger den Schuldenerlass auch mit dem Ziel der Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgesprochen hat. Ausschließlich eigennützige Motive sind insoweit nicht ausreichend.


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  • In der Regel keine hohen Steuernachzahlungen bei Kurzarbeit

    Christian Thurow

    Finanzbehörde Hamburg, Mitteilung vom 12.3.2021

     

    Anfang März 2020 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag bekannt, dass beim Kurzarbeitergeld im Jahr 2020 aufgrund des Progressionsvorbehalts mit Steuereinnahmen von 1,6 Mrd. € gerechnet werde. Dies führte zu einer Vielzahl von Pressemeldungen, bei denen nicht immer die tatsächlichen steuerrechtlichen Gegebenheiten korrekt wiedergegeben wurden. Die Hamburger Finanzbehörde hat daher in einer Pressemitteilung Stellung zu dem Sachverhalt bezogen.


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  • Lohnsteuerliche Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachlohn

    Jürgen Plenker

    BMF-Schreiben vom 13.4.2021, IV C 5 – S 2334/19/10007 :002; DOK 2021/0370565

     

    Zum 1.1.2020 ist der insbesondere für die Anwendung der monatlichen 44 €-Freigrenze (ab 2022: 50 €) und der Pauschalbesteuerung mit 30% maßgebende Begriff der Sachzuwendungen gesetzlich definiert worden.

    Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind danach regelmäßig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen. Bestimmte zweckgebundene Gutscheine oder entsprechende Geldkarten sind jedoch weiterhin Sachbezüge.

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  • Berechnung des Arbeitslohns bei fehlgeschlagener Lohnsteuerpauschalierung

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 1.3.2021, 9 K 3046/18 E

     

    Bestimmte Sachzuwendungen und sonstige Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer können zu Steuervereinfachungszwecken pauschal besteuert werden. Doch was passiert, wenn die Pauschalierung zu Unrecht vorgenommen wurde?


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  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 20.4.2021, IV C 5 – S 2342/20/10003 :003; DOK 2021/0400744

     

    Zum steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitslohn gehören auch die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§§ 20 und 20b SGB V) genügen. Der Höhe nach ist die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit je Arbeitnehmer auf 600 € jährlich (= Freibetrag, keine Freigrenze) begrenzt.


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  • Zu den Voraussetzungen der Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG

    Christian Thurow

    Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.7.2020, 6 K 279/17 (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH: XI B 42/20)

     

    Grundsätzlich führen Zahlungen von Bestechungsgeldern zur Anwendung des Betriebsausgabenabzugsverbots (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG). Doch was, wenn das dazugehörige Strafverfahren ohne Urteil eingestellt wird? Die niedersächsischen Finanzrichter betonen hier die Unabhängigkeit von Steuer- und Strafrecht.


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  • Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 11.2.2021, VI R 50/18

     

    Zur Vereinfachung können in der Steuererklärung pauschale Kilometersätze für beruflich veranlasste Fahrten als Werbungskosten angesetzt werden. Entscheidend ist dabei die Begrenzung auf die „als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG) geltenden Beträge. Gerade bei öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Ansatz von pauschalen Kilometersätzen hierdurch stark eingeschränkt.


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  • Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 17.12.2020, VI R 21/18

     

    Gerade in internationalen Konzernen ist die Auslandsentsendung häufig ein integraler Bestandteil der Karriereplanung und -entwicklung. Viele Entsendungsverträge enthalten eine Reihe von Zuschüssen für Mieten, Flüge etc. Doch unterliegen diese Zuschüsse dem Progressionsvorbehalt? Mit dieser Frage hat sich nun der BFH befasst.


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  • Online-Weiterbildungen mittels Internet-Plattformen: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 19 EStG

    BC-Redaktion

    OFD Frankfurt, Verfügung vom 25.2.2021, S 2342 A – 89 – St 210

     

    Die Entwicklung des letzten Jahres 2020 führt vermehrt zur Wahrnehmung von Online-Formaten im Seminarbereich. Für die steuerliche Beurteilung von Online-Weiterbildungen ist folgende Auffassung zu vertreten:


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  • Photovoltaik-Anlagen auf Privatdächern: Massive ertragsteuerliche Erleichterungen

    Dr. Ansas Wittkowski

    BMF-Schreiben vom 2.6.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006 :006; DOK 2021/0627224

     

    Das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021 wirkt auf den ersten Blick recht unscheinbar; die steuerlichen Folgen sind aber für tausende Photovoltaik-Anlagenbetreiber weitreichend: Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- oder Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenlagen (z.B. Garagen) installiert sind, können ohne weitere Prüfung als Liebhaberei betrachtet werden.


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  • Nutzung von Firmen-Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen u.a. für Privatfahrten und zum Arbeitsplatz

    BC-Redaktion

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.6.2021

     

    Zur steuerlichen Förderung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG und Familienheimfahrten sind 2018, 2019 und 2020 mehrere Gesetzesregelungen geschaffen worden. Die ertragsteuerliche Beurteilung will nun das Bundesfinanzministerium anhand von Anwendungsbeispielen ordnen und präzisieren.


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  • Privatnutzung eines Firmen-Kfz: Berücksichtigung von zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers

    BC-Redaktion

    BFH-Beschluss vom 16.12.2020, VI R 19/18

     

    Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei vergleichbaren Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines überlassenen Firmen-Kfz.


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  • Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass (in einem Bewirtungsbetrieb): Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug

    Christian Thurow

    BMF-Schreiben vom 30.6.2021, IV C 6 – S 2145/19/10003 :003; DOK 2021/0748446

     

    Für den Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben ist vom Steuerpflichtigen ein schriftlicher Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen zeitnah anzufertigen. Erfolgt die Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb, so ist außerdem die Bewirtungsrechnung beizufügen.

    In seinem aktuellen Schreiben konkretisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die Mindestinhalte der Bewirtungsrechnung. Dabei gelten Erleichterungen für Kleinstbetragsrechnungen, also Rechnungen bis zu einem Betrag von 250 €.


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  • Abgrenzungsfragen „Häusliches Arbeitszimmer“ und „Home-Office-Pauschale“

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 9.7.2021, IV C 6 – S 2145/19/10006 :013; DOK 2021/0744585

     

    Bei den Einkommensteuererklärungen für die Kalenderjahre 2020 und 2021 stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Frage: Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.250 € bei Nichtvorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes, Vollabzug der Aufwendungen bei Tätigkeitsmittelpunkt) oder die sog. Home-Office-Pauschale (5 € täglich für maximal 120 Tage = 600 € jährlich) als Werbungskosten zu berücksichtigen? Wie ist das Verhältnis der beiden Regelungen zueinander?


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  • „Frustrierte Aufwendungen“ einer Weihnachtsfeier

    Mitarbeiter der BC-Redaktion 

    BFH-Urteil vom 29.4.2021, VI R 31/18

     

    Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass bei der Ermittlung des Arbeitslohns anlässlich von Betriebsveranstaltungen alle mit der Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen sind. Es kommt nicht darauf an, ob sie beim jeweiligen Arbeitnehmer zu einem (messbaren) Vorteil führen.


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  • Private Veräußerungsgeschäfte – Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19

     

    Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkauft, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn der Besteuerung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Immobilie zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde. Doch erstreckt sich diese Ausnahme auch auf ein häusliches Arbeitszimmer? Nachdem Finanzgerichte und Literatur hier gespaltener Meinung waren, hat der BFH nun Klarheit geschaffen.


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  • Neue Auslegung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BSG-Urteil vom 24.11.2020, B 12 KR 34/19 R

     

    Befristete, nicht berufsmäßige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei, wenn die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV genannten Zeitgrenzen – Beschäftigungszeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres – nicht überschritten werden. Welche dieser Grenzen maßgebend ist, wurde bislang vom zeitlichen Umfang der Beschäftigung innerhalb einer (Arbeits-)Woche abhängig gemacht. Von einem Dreimonatszeitraum war dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wurde. Wurde die Beschäftigung an weniger als fünf Tagen in der Woche ausgeübt, stellte man für die Beurteilung auf einen Zeitraum von 70 Arbeitstagen ab.


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