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Planungsrechnung Unternehmensbewertung: Auswirkungen durch SARS-CoV-2 (sog. Corona-Virus)?

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

 

Seit Anfang des Jahres 2020 überschlagen sich die Meldungen über die Ausbreitung des neuartigen sog. Corona-Virus (SARS-CoV-2). Noch kann nicht abgeschätzt werden, welchen Verlauf die Ausbreitung in Zukunft noch nehmen wird und welche Folgen sich für die globale und deutsche Wirtschaft ergeben. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass das Corona-Virus für viele Unsicherheiten sorgt, die sich nicht zuletzt am internationalen Kapitalmarkt bemerkbar machen. Branchen- und länderübergreifend befinden sich die Börsen auf Talfahrt. Einbußen von 20% und mehr innerhalb weniger Tage waren in den letzten Wochen keine Seltenheit.


 

 

Praxis-Info!

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die mit dem Corona-Virus einhergehenden Unsicherheiten tatsächlich Abschläge auf Unternehmenswerte (gemessen an der Marktkapitalisierung) in einer entsprechenden Größenordnung rechtfertigen und wie mit den Unsicherheiten im Zusammenhang mit Planungsrechnungen für Zwecke der Unternehmensbewertung umzugehen ist. Zweifelsohne sind bereits jetzt Auswirkungen auf bestehende Lieferketten und die Produktion in Deutschland zu verzeichnen. Beeinträchtigungen gibt es zudem im Handel und Tourismus. Inwiefern im Einzelfall konkrete Beeinträchtigungen zu erwarten sind, hängt nicht zuletzt davon ab, in welcher Branche ein Unternehmen agiert und wie hoch die Abhängigkeit von Gütern und Dienstleistungen aus den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen ist. Insbesondere in China hat die Verbreitung des Corona-Virus bereits heute zu erheblichen Produktionsausfällen geführt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen, kann aufgrund der unsicheren Lage aktuell aber die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft nur schwer abschätzen. Größere gesamtwirtschaftliche Effekte kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie allerdings noch nicht ableiten. Nach Einschätzung der OECD könnte sich das für 2020 erwartete Wachstum halbieren, sofern sich das Corona-Virus noch weiter ausbreitet.

 

Praxishinweise:

Für aktuelle Unternehmensbewertungen stellt das Corona-Virus somit einen nicht zu unterschätzenden Faktor dar. Aktuell ist aber nicht zwingend davon auszugehen, dass eine vor dem Bekanntwerden der Epidemie erstellte Planungsrechnung aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in jedem Fall nach unten anzupassen bzw. zu korrigieren ist. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen können noch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, sodass Anpassungen in der Planungsrechnung letztlich auf Mutmaßungen basieren würden. Im konkreten Einzelfall können sich aber schon jetzt erforderliche Plananpassungen ergeben, wenn beispielsweise feststeht, dass es zu erheblichen Lieferengpässen kommt.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, M. Sc.,
Mitarbeiter der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

BC 4/2020 

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