BFH-Urteil vom 12.3.2019, IX R 36/17
![](http://rsw.beck.de/rsw/upload/BC/Foto-Thurow-farbig-klein-neu.jpg)
Lange Zeit waren die Kreditzinsen in der Schweiz deutlich niedriger als in Deutschland. So mancher versuchte, dieses Zinsgefälle zu nutzen, um Immobilienfinanzierungen in Deutschland über ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken zu finanzieren. Alles schön und gut – wäre da nicht das Währungskursrisiko. Umstritten ist, ob dieses Risiko und die sich daraus ergebenden Konsequenzen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind.