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DPR: Prüfungsschwerpunkte 2019

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Nachdem die European Securities and Markets Authority (ESMA) am 26.10.2018 drei gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2019 bekannt gegeben hat, hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) diese am 15.11.2018 um zwei nationale Schwerpunkte erweitert und die Prüfungsschwerpunkte für 2019 veröffentlicht.


 

 

Praxis-Info!

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat am 15.11.2018 ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2019 veröffentlicht. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die ersten drei Schwerpunkte bereits durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) am 26.10.2018 veröffentlicht wurden. Für den Abschlussersteller sowie für den Abschlussprüfer sind die gesetzten Schwerpunkte von besonderer Relevanz für den Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2018:

  1. Ausgewählte Anwendungsfragen zur Implementierung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“.
  2. Ausgewählte Anwendungsfragen zur Implementierung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“.
  3. Anhangangaben nach IAS 3.30 zu den erwarteten Auswirkungen aus der Implementierung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“.
  4. Konzernlagebericht: Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs sowie der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 S. 1 bis 3 HGB).
  5. Segmentberichterstattung unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:
  •  
    • Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11–8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
    • Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25–8.27)
    • Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
    • Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34).

Neben den genannten Prüfungsschwerpunkten, die den Jahresabschluss betreffen, erinnert die ESMA zudem an die Bedeutung der Angaben außerhalb des Jahresabschlusses, wie z.B. Angaben zu alternativen Leistungskennzahlen, Brexit und die nichtfinanziellen Angaben.

Eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte findet sich auf der Homepage der DPR, dort unter den Pressemitteilungen. Die Pressemitteilung der ESMA findet sich hier:

https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-1052_press_release_on_2018_enforcement_priorities.pdf

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 2/2019

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