Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Elternteilen nicht zur Entscheidung angenommen, die konkrete Regelungen zum Umgang mit ihren Kindern verlangten. Die Richterinnen und Richter betonen: Der Verzicht auf eine Regelung kann zulässig sein – wenn er dem Kindeswohl entspricht.
Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Seine Frau hatte ihn verlassen, weil er ihr gegenüber gewalttätig war. Als sie sich zur Übergabe eines der Kinder trafen, tötete er sie. Das OLG Köln hat dem Gewalttäter aus dem Rheinland auch zwei Jahre nach der Tat nun für weitere dreieinhalb Jahre jeden Kontakt zu seinen Kindern untersagt.
Für die Auflage, während des Umgangs mit den Kindern nicht zu rauchen, gibt es ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Grundlage, beschloss das OLG. Da müsse schon der Gesetzgeber ran, wenn er die Kinder vor den rauchenden Eltern schützen wolle.
Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzuschränken. Begründet wird dies mit der Finanzierbarkeit und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Tatsächlich steht mehr zur Disposition als eine einzelne sozialrechtliche Regelung. Es geht um das Verständnis von Ehe im Sozial- und Steuerstaat.
Mehr lesenStrafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenNun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.
Mehr lesenAnwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.
Mehr lesenAm 17.3. ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt, sondern es wurden auch bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz bestimmter Unternehmen statuiert. Für wen diese Standards gelten und ob sich damit das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen tatsächlich signifikant reduzieren lässt, haben wir mit dem Cybersecurityexperten Dr. Tilmann Dittrich geklärt.
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