BRAK fordert umfassende Reformen im Familien- und Erbrecht

Die neue Bundesregierung steht noch nicht, aber die Anwaltschaft hat schon einen differenzierten Forderungskatalog. Vor allem im Familienrecht sieht sie Modernisierungsbedarf. Neue Lebensmodelle müssten hier stärker mitgedacht werden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat umfassende Reformvorschläge für das Familien- und Erbrecht vorgelegt, die der Gesetzgeber in der anstehenden Legislaturperiode aus ihrer Sicht angehen muss. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf, um die gesetzlichen Regelungen an die gesellschaftliche Realität und moderne Familienkonstellationen anzupassen. Die BRAK betont, dass bereits in den vergangenen Legislaturperioden zahlreiche Arbeitsgruppen Reformvorschläge erarbeitet hätten, die nun als Grundlage für weitere Diskussionen und Gesetzesänderungen dienen könnten.

Im Bereich des Abstammungsrechts fordert die BRAK eine Reform, welche die rechtliche Anerkennung von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Ehen, Samenspenden, Eizellspenden und Leihmutterschaften sicherstellt. Nicht zuletzt seit der Entscheidung des BVerfG vom 9. April 2024 zur Vaterschaftsanfechtung sei der Gesetzgeber aufgefordert, klare und praxistaugliche Regelungen zu schaffen, die das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen. Die BRAK betont, dass die derzeitige Rechtslage und die gesellschaftliche Realität stark auseinanderklafften und eine rechtssichere Zuordnung der Abstammung dringend notwendig sei.

BRAK fordert Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu verbinden

Im Unterhaltsrecht schlägt die BRAK Regelungen zum Kindesunterhalt im asymmetrischen und paritätischen Wechselmodell vor. Sie fordert eine Angleichung des Betreuungsunterhalts für nicht verheiratete und geschiedene Elternteile und verweist auf ihre Stellungnahme vom Oktober 2023, in der sie ausführlich darlegt, dass die vorgeschlagenen Regelungen die Berechnung der Unterhaltspflichten erleichtern und Gerichtsverfahren reduzieren könnten. Dazu sei auch eine Abstimmung mit dem Sozial- und Steuerrecht erforderlich, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten.

Im Kindschaftsrecht schlägt die BRAK vor, die rechtliche Differenzierung zwischen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren aufzuheben. Sie fordert, dass es den Beteiligten solcher Verfahren ermöglicht wird, Entscheidungen zur elterlichen Sorge und Kinderbetreuung zu verbinden. Dies würde die Verwaltung entlasten und die Verfahren vereinfachen. Die BRAK verweist auf ihre Stellungnahme vom Februar 2024, in der sie weitere Einzelheiten zu diesem Vorschlag darlegt.

Im Pflichtteilsrecht fordert die Kammer indes eine Erweiterung der wechselseitigen Auskunftsrechte. Sie schlägt eine Belegvorlagepflicht für Erbinnen und Erben und einen materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Pflichtteilsberechtigten oder Beschenkten vor.

Betreuung: Hürden für Anwälte abbauen

Die BRAK fordert zudem, die nunmehr lediglich beschränkte Wirkung der von einer Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorgevollmacht rückgängig zu machen und ihr wieder eine unbegrenzte Beglaubigungskompetenz zuzugestehen. Sie kritisiert, dass die Beglaubigung nach dem Tod des Vollmachtgebers, bzw. der Vollmachtgeberin ihre Wirkung verliere und dadurch Rechtsunsicherheit entstehe. Eine einfache und unkomplizierte Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen rechtliche Vorsorge treffen, um Betreuungsverfahren zu vermeiden und die Gerichte zu entlasten.

Schließlich fordert die BRAK die Aufhebung der durch das Betreuungsorganisationsgesetz entstandenen Härten für die Anwaltschaft. Sie kritisiert die Registrierungsvoraussetzungen für zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als überzogen und fordert eine Nachbesserung des Gesetzes, um die entstandenen Härten zu beseitigen.

Die BRAK betont, dass sie bereit sei, weiter an einem zeitgemäßen und praxisnahen Familien- und Erbrecht mitzuarbeiten. Sie will ihre Expertise in Fachgesprächen, Arbeitsgruppen und Sachverständigenanhörungen einbringen, um den notwendigen Diskurs voranzutreiben und moderne Lösungen zu finden.

Redaktion beck-aktuell, mam, 20. März 2025.

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