Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BKA-Präsident Holger Münch haben sich nachdrücklich für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Die IP-Adressen seien oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter von schwerer Kriminalität überhaupt zu ermitteln, sagte Faeser bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Diese Möglichkeit habe der Europäische Gerichtshof auch zugelassen.
Mehr lesenIn der Diskussion um eine Nachfolgeregelung für die im September vom Europäischen Gerichtshof gekippte deutsche Vorratsdatenspeicherung kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) Forderungen nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen bei schwerer Kriminalität. Er unterstützt das anlassbezogene "Quick-Freeze"-Konzept von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Gleichzeitig warnt der DAV davor, den Kinderschutz zur Einschränkung von Grundrechten zu instrumentalisieren.
Mehr lesenBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf für eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das Vorhaben ging am 25.10.2022 zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung, wo es zum Teil Vorbehalte gegen das von ihm vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren gibt.
Mehr lesenDie Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, ist gegen die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung. In einem Interview mit der "Deutschen Richterzeitung" sagte Claus: "Ich halte es für ganz wichtig, dass die Ampelkoalition den Regelungsspielraum ausschöpft, den der Europäische Gerichtshof für eine Speicherung von IP-Adressen eröffnet hat."
Mehr lesenMit seiner Entscheidung zur deutschen Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof gestern für die Speicherung von Telekommunikationsdaten klare Leitplanken aufgestellt. Eine Speicherung der IP-Adressen ist dem Urteil zufolge möglich – allerdings nur zur Bekämpfung schwerer Verbrechen. Der EuGH schiebt der Vorratsdatenspeicherung also keinen endgültigen Riegel vor. Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden, wie eine mögliche Nachfolgeregelung aussehen könnte.
Mehr lesenVerkehrsdaten dürfen auch dann nicht präventiv ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden, wenn dies der Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs – wie etwa von Insidergeschäften - dienen soll. Ein nationales Gericht kann die Feststellung, dass innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine solche Vorratsspeicherung vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Mehr lesenDie deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen. Eine Ausnahme gelte bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit. Auch eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen sei zulässig. Der EuGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Mehr lesenAus den Fraktionen von Grünen und FDP kommt Kritik an den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, den Sicherheitsbehörden angesichts der gestiegenen Bedrohung durch Cyberattacken zusätzliche Befugnisse zu geben. Die beiden Parteien verweisen insbesondere auf den Koalitionsvertrag, in dem man sich auf einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik verständigt habe. Faeser will mit ihrem Vorstoß auch der Verbreitung von Kinderpornographie entgegenwirken.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof bekräftigt erneut, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten unionsrechtswidrig ist. Besonders schwere Kriminalität könne einer Bedrohung der nationalen Sicherheit nicht gleichgestellt werden. Zulässig sei aber unter anderem eine gezielte Vorratsdatenspeicherung etwa an "strategischen" Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen.
Mehr lesenDie in Deutschland aktuell auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona bekräftigte in seinem Schlussantrag mit deutlichen Worten die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist.
Mehr lesenSPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sollen in den Ampel-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen. Das fordern elf Bürgerrechts- und Berufsverbände in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres – darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband.
Mehr lesenIm Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof in die Schlussphase getreten. Gestern hörten die Richter die beteiligten Parteien an. Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht anhängiger Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und der Telekom sowie dem Internetprovider SpaceNet. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufzubewahren.
Mehr lesenRechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gehen davon aus, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gegenwärtig vom Europäischen Gerichtshof geprüft wird, nach EU-Recht kaum Bestand haben wird. Das geht aus einem Gutachten hervor, über das der "Spiegel" berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Mehr lesenNach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung fordert Bayern vom Bund eine schnelle Umsetzung entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten. "Wir müssen alle Spielräume schnellstmöglich nutzen. Gerade die Speicherung von IP-Adressen muss entsprechend der jetzigen Vorgaben des EuGH ausgeschöpft werden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 06.10.2020.
Mehr lesenDie Vorratsdatenspeicherung bleibt im Wesentlichen unzulässig. Ausnahmen können erlaubt sein, wenn eine konkrete und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 06.10.2020 entschieden.
Mehr lesenBundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten, um vor allem den Kampf gegen Kindermissbrauch und Kinderpornografie voranzutreiben. "Da Hinweise auf relevante IP-Adressen häufig erst nach mehreren Monaten bei den Ermittlungsbehörden eingehen, sollte die Speicherfrist nur für IP-Adressen von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängert werden", schrieb der Minister.
Mehr lesenIm Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie setzen die Innenminister von Bund und Ländern auf eine Vorratsdatenspeicherung. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte zum Abschluss des dreitätigen Treffens der Ressortkollegen am 19.06.2020 in Erfurt, man müsse "mit aller Härte" gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Zunächst sei aber ein in den kommenden Monaten erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, von dem er sich "Spielräume" erhoffe.
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