Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden: FDP und Grüne sind skeptisch

Aus den Fraktionen von Grünen und FDP kommt Kritik an den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, den Sicherheitsbehörden angesichts der gestiegenen Bedrohung durch Cyberattacken zusätzliche Befugnisse zu geben. Die beiden Parteien verweisen insbesondere auf den Koalitionsvertrag, in dem man sich auf einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik verständigt habe. Faeser will mit ihrem Vorstoß auch der Verbreitung von Kinderpornographie entgegenwirken.

FDP und Grüne verweisen auf Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es unter anderem: "Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden." Und weiter: "Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft." An diese Vereinbarungen erinnern nun Vertreter von FDP und Grünen. "Immer mehr Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden führen nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit, schleifen aber an den Bürgerrechten", sagte Stephan Thomae (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Der Grünen-Obmann im Innenausschuss, Marcel Emmerich, betonte ebenfalls, der Koalitionsvertrag sei bei diesen Fragen "glasklar". Er sagte der dpa: "Mehr Überwachung löst keine Probleme, sondern beschäftigt meist die Gerichte". Emmerich forderte: "Wir sollten uns viel mehr auf Maßnahmen konzentrieren, die am Ende auch mehr Sicherheit schaffen, wie die Härtung unserer IT-Infrastruktur und die Sicherheitsbehörden personell und technisch besser auszustatten."

Faeser: "Speicherung von Daten unbedingt erforderlich"

Faeser hat sich angesichts der gestiegenen Bedrohung durch Cyberattacken offen gezeigt für erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden. "Die Welt hat sich verändert, da muss man auch die entsprechenden Eingriffsbefugnisse anpassen", sagte sie am 06.09.2022 bei einem Empfang von Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundespolizei. "Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich", sagte Faeser zudem der Wochenzeitung "Die Zeit". Um die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern zu verhindern, brauche es einen "maximalen Ermittlungsdruck, kein Täter darf sich sicher fühlen".

Buschmann setzt auf "Quick-Freeze-Verfahren"

Am 20.09.2022 wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung erwartet. Sie liegt seit 2017 auf Eis. Bundesjustizminister Marco Buschmann will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

Redaktion beck-aktuell, 8. September 2022 (dpa).