EuGH-Urteil soll Klärung bringen
Die EuGH-Richter sollen nun im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Frühestens im Februar 2022 sei mit einem Urteil zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher (Az.: C-793/19 und C-794/19). Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Für SpaceNet hat die Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension. Eigenen Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das Vorhalten der Daten stünden nicht wirklich im Verhältnis. SpaceNet wird vom deutschen Internetverband eco unterstützt.
Erste EuGH-Entscheidung zur Datenspeicherung betrifft andere Länder
Der EuGH hatte sich bereits im Oktober 2020 mit dem Thema beschäftigt. Die Richter urteilten damals, dass nationale Regelungen, durch die Daten ohne Anlass gespeichert werden, nicht zulässig sind. Ausnahmen seien möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder eine konkrete Bedrohung der nationalen Sicherheit geht. Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen hatte die Entscheidung damals nicht, denn in dem Urteil ging es damals um Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Für Deutschland ist das aktuelle Verfahren maßgeblich.
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt
Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt seit mittlerweile mehr als vier Jahren auf Eis. 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Regelungen für Internetprovider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt - nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.