DAV: Anlasslose Speicherung von IP-Adressen unverhältnismäßig
"Eine anlasslose Überwachung ist nie im Sinne des Rechtsstaats", so Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation des DAV. Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene "Quick-Freeze"-Verfahren berücksichtige das und sehe einen Richtervorbehalt vor. "Nach Jahren der Debatte hat der EuGH die Vorratsdatenspeicherung ausgeräumt. Dass nun versucht wird, deren Überreste in eine neue rechtliche Regelung zu zwingen, ist beschämend", so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Die Luxemburger Richter hatten die Möglichkeit, IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität anlasslos zu speichern, zumindest nicht verneint. Nach Auffassung des DAV wäre das jedoch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte. Auch dürften sich Überwachungsmaßnahmen nicht der gerichtlichen Kontrolle entziehen.
Kinderschutz nicht instrumentalisieren
Daher warnt der DAV auch davor, den berechtigten Schutz vor Kindesmissbrauch und den Grundrechtsschutz nicht gegeneinander auszuspielen. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren mit der berechtigten Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Dies ist vor dem Hintergrund des tatsächlichen Nutzens zumindest bedenklich", führt Walentowski aus. Der tatsächliche Nutzen einer IP-Adressen-Speicherung bei Ermittlungen sei schließlich fraglich, bedenke man, dass diese etwa zur Verfolgung von Aktivitäten im sogenannten "Dark Web" ungeeignet sei.