Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zu "Quick-Freeze"

Nach einem politischen Kompromiss hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem Telekommunikationsanbieter auf richterlichen Erlass dazu verpflichtet werden können, Kommunikationsdaten anlassbezogen zu speichern. "Quick-Freeze" soll eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung sein.

Das "Quick-Freeze"-Verfahren soll Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung unterstützen und ist die Antwort des FDP-geführten Justizministeriums auf die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung. Um die Pläne hatte es einige politische Unstimmigkeiten gegeben. Zuletzt hatte man einen politischen Kompromiss gefunden: "Quick-Freeze" sollte kommen, wenn dafür die Mietpreisbremse verlängert wird.

Der Entwurf sieht vor, dass Ermittlerinnen und Ermittler anlassbezogen auf bestimmte telekommunikationsbezogene Daten zugreifen können sollen. Das betrifft etwa Telefonnummern und IP-Adressen. Dazu sollen die Anbieter auf richterlicher Überprüfung die betreffenden Daten "einfrieren", so dass sie später im Ermittlungsverfahren genutzt werden können. § 100g Abs. 1 und Abs. 6 sowie § 100k Abs. 1 StPO sollen entsprechend angepasst werden.

"Im Kampf gegen das Verbrechen sind Staatsanwaltschaft und Polizei auf gute Instrumente angewiesen", kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann. "Das Quick-Freeze-Verfahren verbindet drei große Vorzüge: Es ist effektiv, es ist rechtssicher, es achtet die Grundrechte. Quick-Freeze steht für anlassbezogenes Einfrieren von Daten statt für anlasslose Massenspeicherung. Das Quick-Freeze-Verfahren ist deshalb das richtige Instrument für unsere Strafverfolgungsbehörden."

Zunächst kein Verdacht gegen eine bestimmte Person nötig

Laut Entwurf soll das "Quick-Freeze"-Verfahren in zwei Schritten ablaufen: Sobald der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegt, sollen die Staatsanwaltschaften relevante Verkehrsdaten beim Telekommunikationsanbieter sichern lassen können. Dazu sollen sie beim zuständigen Gericht eine Sicherungsanordnung beantragen. Dafür reicht es aus, dass die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung stehen. Ein konkreter Verdacht gegen die Person, deren Daten gesammelt werden, muss dagegen nicht bestehen.

Im zweiten Schritt sollen die Daten an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiert hat. Die Strafverfolgungsbehörden können die Daten dann im Rahmen der Ermittlungen auswerten.

Streit um IP-Adressen: Buschmann setzt sich durch

Das "Quick-Freeze"-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung steht schon lange auf Buschmanns Agenda. Schon seit 2017 wird die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr angewendet, da der EuGH sie für unionsrechtswidrig hielt. 2023 hatte das BVerwG dann die deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung endgültig für rechtwidrig erklärt. Während Buschmann als Alternative das "Quick-Freeze"-Verfahren befürwortete, setzte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sich für die dauerhafte Speicherung von IP-Adressen ein. Buschmann hat sich nun durchgesetzt – auch gegen Ampel-interne Streitigkeiten. Zum Ausgleich einigte man sich im Oktober darauf, dass auch die Mietpreisbremse verlängert werden solle.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. Oktober 2024.