Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BKA-Präsident Holger Münch haben sich nachdrücklich für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Die IP-Adressen seien oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter von schwerer Kriminalität überhaupt zu ermitteln, sagte Faeser bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Diese Möglichkeit habe der Europäische Gerichtshof auch zugelassen.
BKA-Präsident: "Kriminalität wird immer digitaler"
"Kriminalität wird immer digitaler", erklärte der BKA-Präsident. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kriminalitätsbekämpfung seien die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Polizei müsse im digitalen Raum die gleichen Möglichkeiten und Befugnisse haben wie in der analogen Welt. Dabei sei die Speicherung der IP-Adressen ein wichtiger Baustein, um Täter zu identifizieren.
EuGH hatte deutsche Regelung zu Vorratsdatenspeicherung gekippt
Der EuGH hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.
Redaktion beck-aktuell, 17. November 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Verstoß der deutschen Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht, NJW 2022, 3135
Biesenbach/Strasser, Anlassloses Speichern gegen Kindesmissbrauch, DRiZ 2022, 302
Vasel, Datenschutz versus Kinderschutz?, ZRP 2022, 191
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