Montag, 24.2.2020
BGH: Erfassung einer Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung bei fehlender Angabe des Rechtsgrundes

InsO § 302 I

Eine Verbindlichkeit des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung wird von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn der Gläubiger die Forderung nicht unter Angabe des Rechtsgrundes bis spätestens zum Schlusstermin zur Tabelle angemeldet hat; dies gilt auch für den Fall, dass der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird (Leitsatz des Gerichts).

BGH, Urteil vom 19.12.2019 - IX ZR 53/18 (OLG Düsseldorf), BeckRS 2019, 35397

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Freitag, 14.2.2020
Referentenentwurf sieht verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucher vor

Unternehmerisch tätige Personen und Verbraucher sollen künftig, wenn sie in die Insolvenz gefallen sind, schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang bekommen. Dies sieht der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor, den Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am 13.02.2020 vorstellte. "Sie können sich künftig binnen drei Jahren im Restschuldbefreiungsverfahren von ihren restlichen Schulden befreien, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen", betonte sie. Zudem werde die Frist für die Speicherung von Daten zum Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien von drei Jahren auf ein Jahr verringert.

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Mittwoch, 12.2.2020
Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwürfe zu Stiefkindadoption und Mietpreisbremse

Zwei Gesetzesvorlagen, die noch in dieser Woche im Bundestagsplenum abschließend behandelt werden sollen, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 80. Sitzung am 12.02.2020 verabschiedet. Angenommen wurde zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, allerdings in geänderter Fassung (BT-Drs. 19/15618). Zum anderen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet (BT-Drs. 19/15824).

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Donnerstag, 6.2.2020
FG Hessen: Zahlungen von Drittschuldnern an Insolvenzschuldner keine Masseverbindlichkeiten

Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn das Insolvenzgericht Drittschuldnern nicht verboten hat, an den Insolvenzschuldner zu zahlen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Das Urteil vom 19.11.2019 (Az.: 6 K 1571/18) ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 2/20 anhängig.

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Montag, 27.1.2020
BGH: Die Rückführung eines Gesellschafterdarlehens unterliegt grundsätzlich der Insolvenzanfechtung

InsO § 135 I Nr. 2

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht (Leitsatz des Gerichts).

BGH, Urteil vom 21.11.2019 - IX ZR 223/18 (OLG München), BeckRS 2019, 32784

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Dienstag, 14.1.2020
BGH: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die nach Insolvenzreife veranlassten Zahlungen

GmbHG § 64

Der Geschäftsführer einer GmbH ist kraft seiner Organstellung für nach Insolvenzreife geleistete Zahlungen erstattungspflichtig, ohne dass er sich auf eine Haftungsbeschränkung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs berufen kann. (Leitsatz des Verfassers)

BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - II ZR 248/17 (OLG München), BeckRS 2019, 31312

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Dienstag, 7.1.2020
Sicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen: Reformpläne in Arbeit

Die Insolvenz der Thomas-Cook-Tochtergesellschaften war für die Bundesregierung Anlass, die Insolvenzsicherung im Reiserecht zukunftsorientiert zu überprüfen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/15995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/15342). Es sei vorgesehen, konkrete Reformpläne bereits im ersten Quartal 2020 vorzulegen, heißt es in einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 07.01.2019.

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Montag, 16.12.2019
BGH: Kaufpreisraten als sonstige Einkünfte im Sinne des § 850i ZPO

InsO § 36 I; ZPO § 850i I 1 Fall 2

Kaufpreisraten stellen sonstige Einkünfte im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften dar. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - IX ZB 21/19 (LG Leipzig), BeckRS 2019, 26916

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Dienstag, 3.12.2019
AG Frankfurt am Main: Insolvenzverfahren Condor eröffnet

Der Ferienflieger Condor kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die weitere Sanierung vorantreiben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnete nach einem vorläufigen Schutzschirmverfahren das offizielle Hauptverfahren. Es benannte den vorläufigen Sachwalter Lucas Flöther auch zum Sachwalter des Hauptverfahrens, wie die Justiz am 02.12.2019 weiter mitteilte.

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Freitag, 29.11.2019
BGH: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Restschuldbefreiung außerhalb der Dreijahresfrist

InsO § 300 I 2, II

1. Der Schuldner kann den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung wirksam außerhalb der Dreijahresfrist stellen.

2. Zur Glaubhaftmachung der Verkürzungstatbestände kann die Bezugnahme auf Berichte des Insolvenzverwalters ausreichen.

3. Bei der Berechnung des Geldbetrages, welcher dem Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren zufließen muss, sind die Kosten des Verfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten zum Stichtag zu berücksichtigen.

4. Die Mindestbefriedigungsquote muss innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter gezahlt worden sein.

5. Weder der Insolvenzverwalter noch das Insolvenzgericht müssen den Schuldner von Amtswegen auf die Möglichkeit der Antragstellung und die Höhe des Fehlbetrages hinweisen, dessen rechtzeitige Zahlung zu einer vorzeitigen Restschuldbefreiung führen würde. (Leitsätze des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 19.09.2019 - IX ZB 23/19 (LG Neuruppin), BeckRS 2019, 25516

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Mittwoch, 27.11.2019
Insolvenzverfahren für deutsche Thomas Cook eröffnet

Das Amtsgericht Bad Homburg hat das förmliche Insolvenzverfahren für das Reiseunternehmen Thomas Cook eröffnet. Insgesamt sind sechs Gesellschaften des Konzerns betroffen, wie das Gericht am 27.11.2019 mitteilte. Für den einst zweitgrößten Anbieter der Branche in Deutschland gibt es als Ganzes mangels Investoren keine Zukunft mehr. Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt. Für Teile der Gruppe gibt es Käufer, dadurch soll gut die Hälfte der einst etwa 2.100 Jobs gesichert werden.

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Mittwoch, 20.11.2019
Insolvenzverwalterverbände legen Reformvorschlag zur Insolvenzverwaltervergütung vor

Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands (NIVD) und der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordern die Reform der Insolvenzverwaltervergütung. Wie die beiden Verbände am 19.11.2019 mitteilten, haben sie hierfür einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. "Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig", sagte die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Susanne Berner.

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Mittwoch, 13.11.2019
FG Düsseldorf bejaht Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung

Der Insolvenzverwalter ist der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss beauftragten Kassenprüfung und kann damit einen Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Kassenprüfers geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19.07.2017 entschieden (Az.: 5 K 1959/15 U). Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 18/19 die Revision anhängig, wie das FG am 12.11.2019 mitteilte.

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Montag, 4.11.2019
BRAK kritisiert geplante Neuregelung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht kritisch. Dies geht aus einer im Oktober 2019 veröffentlichten Stellungnahme hervor. Das Anliegen des Gesetzentwurfs, den Verbraucherschutz auch im Zusammenhang mit Inkassotätigkeiten zu verbessern, sei grundsätzlich anerkennenswert. Allerdings sei nicht erkennbar, dass die Regelungsvorschläge tatsächlich geeignet wären, dieses Ziel zu erreichen, jedenfalls aber nicht ohne Beeinträchtigung anderer schützenswerter Interessen, heißt es in der Stellungnahme.

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BGH: Die umfangreiche Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vorbereitung einer Sanierung stellt einen zu vergütenden Mehraufwand dar

InsVV §§ 3 I, 11 III

1. Wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenkreises in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig, ist der damit verbundene Mehraufwand im Rahmen eines Zuschlags zu vergüten.

2. Der Tatrichter kann einen Mehraufwand für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben und Insolvenzgeldvor-finanzierungen im Rahmen der Bemessung des Zuschlags für die Unternehmensfortführung berücksichtigen.

3. Die Zahl der Arbeitnehmer eines schuldnerischen Unternehmens rechtfertigt für sich genommen keinen Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben.

4. Ein erheblicher Mehraufwand für die Insolvenzgeldvorfinanzierung kann sich aus den notwendigen Abläufen bei einer großen Zahl von Arbeitnehmern ergeben.

5. Ein erheblicher Mehraufwand des (vorläufigen) Insolvenzverwalters für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben oder Insolvenzgeldvorfinanzierungen wird regelmäßig nicht durch eine höhere Berechnungsgrundlage aufgefangen. (Leitsätze des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18 (LG Trier), BeckRS 2019, 23182

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Mittwoch, 23.10.2019
BGH: Vergütung des Insolvenzverwalters – Kein Zuschlag für Mehraufwand im Umfange einer delegierten Aufgabe

InsVV §§ 3 I lit. d, 4 I 3, 5 I

Überträgt der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt und entnimmt er die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse, ist bei der Entscheidung über einen beantragten Zuschlag zur Vergütung zu berücksichtigen, dass dem Verwalter im Umfang der Delegation kein Mehraufwand entstanden ist. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 1/17 (LG Bochum), BeckRS 2019, 23186

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Dienstag, 1.10.2019
Niedersachsen richtet Gruppen-Gerichtsstände für Konzerninsolvenzen ein

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.10.2019 drei Amtsgerichte bestimmt, an denen im Fall von Konzerninsolvenzen sogenannte Gruppen-Gerichtsstände begründet werden können. Dies teilte ihr Ministerium mit. Damit solle ein Auseinanderfallen örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermieden und eine Konzentration sämtlicher Verfahren an einem Ort ermöglicht werden.

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Dienstag, 24.9.2019
EuGH: Arbeitnehmerfreizügigkeit steht Wohnsitzerfordernis für Entschuldungsverfahren entgegen

AEUV Art. 45; Verordnung (EU) 2015/848 (EuInsVO) Art. 84 I

1. Art. 45 AEUV steht einer mitgliedstaatlichen Gerichtsstandregel entgegen, die die Bewilligung einer Entschuldung an die Voraussetzung knüpft, dass der Schuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in diesem Mitgliedstaat hat.

2. Die daraus folgende Unanwendbarkeit der Regelung gilt auch dann, wenn das dadurch zur Anwendung kommende Entschuldungsverfahren möglicherweise zur Beeinträchtigung von Forderungen privater Gläubiger führt. (Leitsätze des Verfassers)

EuGH, Urteil vom 11.07.2019 - C-716/17, BeckRS 2019, 14020

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Dienstag, 17.9.2019
Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf gegen Inkasso-Abzocke als zu schwach

Der am 16.09.2019 veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts reicht nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht aus, um Verbraucher hinreichend vor unseriösen Inkasso-Geschäftspraktiken zu schützen. So sei die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend. Zudem fehle in dem Entwurf die dringend nötige zentrale Aufsichtsbehörde für die Inkassobranche, kritisiert der Verband in einer Mitteilung vom 17.09.2019.

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Montag, 9.9.2019
BGH: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Kenntnis hiervon

InsO a.F. § 133

1. Die Erstattung seitens der SOKA-BAU der von einem Unternehmen an seine Arbeitnehmer ausgezahlten Urlaubsvergütungen lässt den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines Schuldners nicht unter dem Gesichtspunkt eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches entfallen.

2. Wenn der Schuldner zum Zeitpunkt einer Beitragszahlung an die SOKA-BAU annehmen konnte, dass ein vollständiger Ausgleich des Beitragskontos zu erreichen war und es tatsächlich zu Erstattungsleistungen kommen würde, kann im Umfang der erwarteten Vermögenszuflüsse das Bewusstsein einer Gläubigerbenachteiligung fehlen. In gleicher Weise kann die Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes fehlen, soweit die SOKA-BAU beim Empfang der Zahlung annehmen konnte, es werde durch von ihr zu erbringende Erstattungsleistungen zu einem Ausgleich im Vermögen der Schuldnerin kommen. (Leitsätze des Verfassers)

BGH, Urteil vom 18.07.2019 - IX ZR 259/18 (OLG Frankfurt a.M.), BeckRS 2019, 17253

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