Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwürfe zu Stiefkindadoption und Mietpreisbremse

Zwei Gesetzesvorlagen, die noch in dieser Woche im Bundestagsplenum abschließend behandelt werden sollen, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 80. Sitzung am 12.02.2020 verabschiedet. Angenommen wurde zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, allerdings in geänderter Fassung (BT-Drs. 19/15618). Zum anderen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet (BT-Drs. 19/15824).

Stiefkindadoption nach BVerfG-Entscheidung neu zu regeln

Mit dem Gesetz zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drs. 19/15618) soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist (NJW 2019, 1793). Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem Entwurf wird die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Diese Änderung des materiellen Rechts zieht auch eine Anpassung im Internationalen Privatrecht nach sich. Abgelehnt wurde ein FDP-Antrag für ein modernes Adoptionsrecht (BT-Drs. 19/15772) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BT-Drs. 19/2665). 

Mietpreisbremse soll geschärft werden

Ebenfalls in geänderter Fassung angenommen wurde der Entwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (BT-Drs. 19/15824). Mit der Vorlage soll die Mietpreisbremse geschärft werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf schreibt, besteht die für deren Einführung maßgebliche Ausgangslage im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die Grünen, dagegen votierte die AfD. FDP und Linke enthielten sich. Abgelehnt wurden ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Robuste Mietpreisbremse einführen" (BT-Drs. 19/15122) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Bezahlbares Wohnen garantieren – Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten" (BT-Drs. 19/13502).

Regierung kündigt Vorlage zum Schutz der Fluggäste bei Insolvenz an

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der Fraktionen AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft (BT-Drs. 19/7035, 19/1036, 19/6277). Vonseiten der Bundesregierung hieß es, eine eigene Vorlage sei in Arbeit und solle im Frühjahr 2020 fertig sein.

Anhörung zu Antrag zum anwaltlichen Berufsrecht beschlossen

Weiter stimmten die Abgeordneten für die Einbeziehung eines Antrags der Grünen mit dem Titel "Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" (BT-Drs. 19/16884) in die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der FDP zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (BT-Drs. 19/9527).

Redaktion beck-aktuell, 12. Februar 2020.