Haftungsgrenze seit 1994 unverändert
Auf die Frage, warum die Haftungsgrenze bei der Kundengeldabsicherung seit ihrer Einführung 1994 niemals angehoben wurde, heißt es der Mitteilung zufolge in der Antwort, die Bundesregierung habe sich im Zug der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt (BT-Drs. 18/10822, S. 89). Auf diese Ausführungen werde Bezug genommen.
Markt für Pauschalreisen unter Beobachtung
Weiter schreibt die Bundesregierung, sie beobachte den Markt für Pauschalreisen fortlaufend. Auch habe im Zug der Umsetzung der EU-Richtlinie eine umfassende Anhörung der Interessenverbände aus der Reise- und Versicherungswirtschaft sowie dem Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf stattgefunden. Die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Töchter seien zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch Gegenstand laufender Beratungen.