BGB § 823 II; KWG §§ 1 I, 32 I, 54 I; StGB § 17 S. 1
Zur Absicherung bestellte Gefälligkeitsgutachten ebenso wie Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind, scheiden als Grundlage unvermeidbarer Verbotsirrtümer aus. (Leitsatz der Verfasserin)
BGH, Urteil vom 16.05.2017 - VI ZR 266/16, BeckRS 2017, 116909
Mehr lesenBestimmen die Bedingungen für eine Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung, dass ein versicherter "Rückstauschaden" voraussetzt, dass Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt, ist ein Rückstau zu verneinen, wenn das Rohrsystem kein Wasser mehr aufnehmen kann. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 26.04.2017 hingewiesen (Az.: 20 U 23/17, BeckRS 2017, 119402). Die Klägerin nahm daraufhin ihre Klage zurück.
Mehr lesenIm Markenrechtsstreit zwischen den Erben des im Jahr 1992 bei einem Autounfall verstorbenen Markenanmelders der Wortmarken BAKTAT und BAK und dem Lebensmittelhandelsunternehmen Bak Kardesler hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die von der Vorinstanz angenommene Markeninhaberschaft der Erben mit Urteil vom 04.08.2017 bestätigt. Die Übertragung der Marken sei wegen eines unzulässigen Insichgeschäftes unwirksam gewesen (Az.: 6 U 142/15).
Mehr lesenMehrere Terroristen, die Anschläge in Großbritannien planten, sind zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Eine Jury am Londoner Strafgerichtshof Old Bailey sah es als erwiesen an, dass die Männer, die sich in einem abgefangenen Chat als "drei Musketiere" bezeichneten, Angriffe auf Polizisten und Soldaten mit vielen Opfern vorbereitet hatten. Am 03.08.2017 verkündete der zuständige Richter das Strafmaß. Auch ein vierter Angeklagter muss demnach lebenslang hinter Gitter.
Mehr lesenFrankreichs Parlament hat den Weg für eine Lockerung des Arbeitsrechts endgültig freigemacht. Einen Tag nach der Nationalversammlung gab am 02.08.2017 wie erwartet auch der Senat grünes Licht für die erste große wirtschaftspolitische Reform aus dem Wahlprogramm des sozialliberalen Staatschefs Emmanuel Macron.
Mehr lesenZwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte es am 02.08.2017 ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern. Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28.07.2017 aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko dar, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.
Mehr lesenEinem Sportschützen war nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 04.07.2017 entschieden und einer Klage der Aufsichtsbehörde stattgegeben, die die Aufhebung des Widerrufs durch die Widerspruchsbehörde beanstandet hatte (Az.: 5 K 72/17.NW).
Mehr lesenDer Deutsche Richterbund sieht einen flächendeckenden Einsatz von Körperkameras bei Polizisten kritisch. "Die Visualisierung der Straftat führt tendenziell zu einer höheren Straferwartung der Öffentlichkeit", sagte der Vorsitzende des Bundes Jens Gnisa dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Bodycams verändern die Beweislage, da Videoaufzeichnungen von Straftaten vorliegen." Diese Straferwartung der Öffentlichkeit sei für die Justiz zunehmend ein Problem, weil das Gericht das Geschehen objektiv zu bewerten habe. "Urteil und Straferwartung können so mitunter deutlich auseinanderklaffen."
Mehr lesenBGB §§ 574a II, 574b S. 1, 574c I
1. Wird ein Mietverhältnis nach § 574a Abs. 2 BGB auf bestimmte Zeit fortgesetzt, bedarf es nach Zeitablauf keiner neuen Kündigung; der Vermieter kann vielmehr sofort auf Räumung und Herausgabe klagen. Auch bei Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit muss der Mieter den Widerspruch nach § 574b S. 1 BGB erneut erklären. Allerdings kann der Mieter seinen Widerspruch noch im ersten Termin des erneuten Räumungsrechtsstreits erheben, wenn der Vermieter ihn nicht rechtzeitig vor Ablauf der Befristung auf die Möglichkeit eines erneuten Fortsetzungsverlangens hingewiesen hat.
2. Zu den Voraussetzungen einer erneuten Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unvorhergesehener Umstände nach § 574c Abs. 1 BGB, wenn die schon früher bestehende schwere psychische Erkrankung fortdauert.
3. Zur Abwägung von Härtegründen auf Mieterseite mit den Interessen des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters. (Leitsätze des Gerichts)
LG München I, Urteil vom 30.11.2016 - 14 S 22534/14 (AG München), BeckRS 2016, 124265
Mehr lesenZum 01.08.2017 hat das Landgericht Hamburg eine weitere Große Strafkammer eingerichtet, die als vierte Schwurgerichtskammer vor allem für Verfahren bei Tötungsdelikten und anderen Straftaten mit Todesfolge zuständig ist. Das LG reagiert damit auf die hohe Zahl der anhängigen und erwarteten Strafverfahren wegen Tötungsdelikten und die zunehmende Komplexität der Verfahren, die immer häufiger zu sehr umfangreichen und langwierigen Hauptverhandlungen führt. Für den Schwurgerichtsbereich bringt die zusätzliche Kammer eine dringend erforderliche Entlastung, damit Verhandlungen weiterhin möglichst zeitnah nach Anklageerhebung beginnen und zügig durchgeführt werden können.
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