EuG: Hohe Staatshilfen für BMW in Leipzig unzulässig

BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg am 12.09.2017 (Az.:T-671/14). Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar.

EU-Kommission hatte Beihilfe gekappt

Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer, unterstützt durch das Land Sachsen, geklagt. Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen, befand das Gericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus eine Beihilfe tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.

EuG: Höherer Zuschuss würde Wettbewerb verzerren

Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten, so die Richter weiter. Es sei nicht auszuschließen, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen.

EuG, Urteil vom 12.09.2017 - T-671/14

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2017 (dpa).