EU-Kommission hatte Beihilfe gekappt
Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer, unterstützt durch das Land Sachsen, geklagt. Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen, befand das Gericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus eine Beihilfe tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.
EuG: Höherer Zuschuss würde Wettbewerb verzerren
Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten, so die Richter weiter. Es sei nicht auszuschließen, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen.