Im Konflikt um die Unabhängigkeitsbestrebungen der spanischen Region Katalonien hat das Verfassungsgericht in Madrid erneut gegen die Separatisten entschieden. Das erst vorige Woche vom Regionalparlament in Barcelona verabschiedete "Abspaltungsgesetz" wurde am 12.09.2017 vorläufig außer Kraft gesetzt, wie Medien unter Berufung auf Gerichtskreise berichteten. Damit wurde einem Antrag der Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy stattgegeben.
Madrid hatte vorgebracht, die Regionalregierung in Barcelona handele "wie ein autokratisches Regime".
"Abspaltungsgesetz" sah Ausarbeitung katalanischer Verfassung vor
Das "Abspaltungsgesetz" sollte die Übergangsperiode nach einer Unabhängigkeitserklärung in Katalonien regeln. Es sah unter anderem die Ausarbeitung einer katalanischen Verfassung sowie die Abhaltung von Parlamentswahlen innerhalb eines Jahres sowie die Aneignung von Besitz des spanischen Staates in Katalonien vor.
Zuvor auch "Referendumsgesetz" aufgehoben
Erst am 07.09.2017 hatten die Richter in Madrid das "Referendumsgesetz" Kataloniens vorläufig aufgehoben. Dieses Gesetz war als rechtliche Grundlage der von der separatistischen Regierung von Carles Puigdemont für den 01.10.2017 ausgerufenen verbindlichen Abstimmung über die Loslösung von Spanien gedacht. Puigdemont betonte auch am 12.09.2017, das Referendum werde ungeachtet aller negativen Justizurteile stattfinden.
Redaktion beck-aktuell, 13. September 2017 (dpa).
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