Saar-Parteien müssen Strafzahlungen leisten

Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz müssen Grüne, SPD, CDU und FDP im Saarland Strafzahlungen leisten. Die Parteien hätten gegen das Verbot verstoßen, Spenden oder geldwerte Leistungen von ihren jeweiligen Fraktionen vor der Landtagswahl 2009 anzunehmen, teilte die Bundestagsverwaltung am 12.09.2017 mit.

Strafzahlungen werden von den nächsten Abschlagszahlungen einbehalten

Die Bescheide sehen für die Grünen Sanktionen in Höhe von knapp 117.000 Euro vor. Die SPD muss gut 35.000 Euro, die CDU fast 23.000 Euro und die FDP rund 2.300 Euro zahlen. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung werden die Strafzahlungen von den nächsten Abschlagszahlungen aus dem Bundeshaushalt an diese Parteien abgezogen - sofern sie nicht vorher bezahlt wurden. Zuvor hatte der Rechnungshof des Saarlandes die Leistungen der Fraktionen für die Parteien moniert.

Broschüren erschienen zu nah am Wahltermin

Grund für die Strafzahlung der SPD- und der Grünen-Fraktion waren Broschüren, die zu nah am Wahltermin erschienen. Bei der CDU wurde ein Wirtschaftsforum beanstandet, das die Fraktion rund zwei Wochen vor der Landtagswahl veranstaltet hatte. Die FDP-Fraktion hatte einen “Wahlkampfhelfer“ beschäftigt, was eine "typische Parteiaufgabe" sei. Bei unerlaubter Parteienfinanzierung sind laut Gesetz in der Regel Strafzahlungen bis zur dreifachen Höhe des jeweils erlangten Vorteils fällig.

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2017 (dpa).

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