LG Neubrandenburg stellt Prozess gegen ehemaligen Sanitäter in Auschwitz ein

Ein Mordprozess in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen 96-jährigen früheren SS-Sanitäter in Auschwitz ist wie erwartet eingestellt worden. Der Angeklagte sei aufgrund seiner Demenz nicht mehr verhandlungsfähig, erklärte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg, Carl Christian Deutsch, am 12.09.2017. Das hätten zwei Gutachter unabhängig voneinander festgestellt. Dem Mann war Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vorgeworfen worden.

Angeklagte war KZ-Sanitäter

Der Angeklagte war 1944 einen Monat im KZ Auschwitz-Birkenau als Sanitäter tätig - nach Angaben seiner Verteidigung betreute er KZ-Personal. In dem Zeitraum wurden mindestens 3.681 Menschen aus Deportationszügen in Gaskammern umgebracht. Mit der Einstellung des Verfahrens folgte die Strafkammer Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.

Verhandlungsunfähigkeit zeichnete sich schon bei Prozessbeginn ab

Der Prozess hatte im November 2015 begonnen. Schon damals war eine Demenz bei dem Angeklagten festgestellt worden, jedoch galt er damals noch als eingeschränkt verhandlungsfähig. Inhaltlich wurde in dem Prozess bisher nicht beraten. Mehrere Richter sind wegen Befangenheit abgelehnt worden.

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2017 (dpa).

Mehr zum Thema