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Gastkommentar von Prof. Dr. Matthias Friehe
Seit jeher wird der Wahlkampf von einem Streit nicht nur um politische Inhalte, sondern auch um ihre Verbreitung begleitet. Wahlwerbespots landen schon seit den Anfängen der Bundesrepublik regelmäßig vor Gericht. Matthias Friehe mit einem Überblick und einem Plädoyer.
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Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. Der VGH München weist aber darauf hin, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden.
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Bereits seit Mitte 2021 ist die Präsidentenstelle am OVG Münster vakant. Zuletzt sah es so aus, als könne sie mit der von NRW-Justizminister Benjamin Limbach vorgeschlagenen Bewerberin besetzt werden. Das ist nach einer Entscheidung des BVerfG nun aber wieder offen.
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Das SG Aachen hat einer körperlich schwerbehinderten Frau einen behindertengerechten Fahrradanhänger, eine sogenannte Reha-Karre, zugesprochen. Wenn ihr Umfeld viel mit dem Fahrrad unterwegs sei, dürfe sie nicht auf ihren Rollstuhl oder den ÖPNV verwiesen werden.
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Das OVG Niedersachsen verkürzt die Vollsperrung der A 27 für eine Klimademonstration von einer Stunde auf 30 Minuten, da die Vollsperrung erhebliche Verkehrs- und Unfallgefahren bringt.
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kryo-Konservierung von Samenzellen, wenn dies notwendig ist, um einen späteren Kinderwunsch zu erfüllen. Das gilt auch, wenn man durch eine Geschlechtsangleichung die Fortpflanzungsfähigkeit selbst beseitigt, sagt das BSG.
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Die Stadt Bad Kreuznach muss dem Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes erlauben, einen Solarzaun auf seinem Grundstück zu errichten. Dies leitet das OVG Koblenz aus dem EEG ab, nach dem an der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ein überragend öffentliches Interesse besteht.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesundes-Herz-Gesetz verabschiedet. Es umfasst erweiterte Check-ups und verbesserte Therapieoptionen. "Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Gesetzentwurf aus seinem Haus. In Deutschland gebe es "zu viele Herztote". Um dem entgegenzuwirken, sollen Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren besser über die Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ungesundes Verhalten informiert werden. Das soll im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erfolgen. Damit mehr Kinder und Jugendliche an der Untersuchung teilnehmen, sollen die Krankenkassen sie hierzu individuell einladen.
Außerdem soll die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden – und zwar im Alter von 25, 40 und 50 Jahren. Gesetzlich Versicherte sollen hierzu von ihren Krankenkassen eingeladen werden und in Apotheken Gutscheine für eine erweiterte Beratung erhalten. Überhaupt sollen Apotheken mehr in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden. Dazu will das Gesundheitsministerium "neue pharmazeutische Dienstleistungen etablieren". Und: Medikamente, die Blutfettwerte senken und beim Aufhören mit dem Rauchen unterstützen, sollen leichter verordnet werden können.
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Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos
Die Messer-Attacke von Solingen hat wieder einmal für Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts gesorgt, Bundeskanzler Scholz kündigte eine zügige Umsetzung an. Doch kann man so für mehr Sicherheit sorgen?
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Terrortat von Solingen erhitzt die Gemüter. Die Union hat einen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien und Afghanistan gefordert. Justizminister Buschmann ist skeptisch, sieht aber Handlungsbedarf.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die AfD klagte gegen Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht Thüringens von 2021. Dort wertete die Behörde Aussagen von Björn Höcke und Stefan Möller unter anderem als Verstöße gegen die Menschenwürde. Die Interpretationen seien zutreffend, so das VG Weimar.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein "politischer Deal" - so lautete der Vorwurf kleinerer Mobilfunkanbieter. Zu Recht, wie das VG Köln nun urteilte. Die Regeln über die Vergabe von 5G-Frequenzen seien rechtswidrig gewesen, das Verkehrsministerium habe erheblichen Einfluss ausgeübt.
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Zwölf Verfassungsbeschwerden gegen das BWahlG wurden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richterinnen und Richter sahen kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, weil sie die Rechtsfragen bereits in einem Urteil behandelt hatten.
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Ein Oberleutnant der Reserve engagierte sich bei der Identitären Bewegung. Deswegen verliert er jetzt Dienstrang und Übergangsgeld, wie das BVerwG entschieden hat. Seine Tätigkeiten bei der Organisation seien mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht eines Soldaten nicht vereinbar.
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Sechs Menschen wurden getötet, 23 zum Teil schwer verletzt: Ein Berufsfeuerwehrmann, der nach der Amokfahrt in Trier am Ort des Geschehens eingesetzt war, führt schwere psychische Probleme auf die damaligen Erlebnisse zurück. Doch das VG Trier versagte die Anerkennung als Dienstunfall.
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In letzter Sekunde klappt es doch, beim MOYN-Festival in Oyten konnten 6.500 Menschen feiern. Das OVG Lüneburg kassierte eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises, die die Vergrößerung der Veranstaltung zunächst untersagt hatte. Die angeblich fehlende Baugenehmigung sei gar nicht nötig.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach dem tödlichen Messerangriff von Solingen werden Forderungen nach härteren Abschieberegeln und einem strengeren Waffenrecht lauter. Ein Syrer, dessen Abschiebung 2023 gescheitert ist, soll den Messeranschlag verübt haben.
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Auch ein Jugendarrest ist eine Freiheitsentziehung – und führt damit zum Ausschluss von Grundsicherungsleistungen. So jedenfalls das LSG Niedersachsen-Bremen. Da die Rechtsprechung zu der Frage nicht einheitlich ist, hat es die Revision zum BSG zugelassen.
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Am Flughafen Dortmund dürfen auch in den abendlichen Nachtstunden Flugzeuge starten und landen. Das OVG Münster hat am Freitag im dritten Anlauf eine entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Münster für rechtmäßig erklärt und die Klage von drei Anwohnern aus Dortmund und Unna abgewiesen.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Kanzler Scholz hat sich selbst dafür eingesetzt: Der Bund sollte überschuldeten Kommunen beispringen. Doch das wird für die Ampel-Koalition extrem schwierig. Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ist einem Gutachten zufolge nicht ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich.
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